Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden gemäß EU-Definition wie folgt eingestuft:
Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio € haben.
Einfluss der Verbundenheit mit anderen Unternehmen
Bei der KMU-Definition wird weiterhin zwischen verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen unterschieden, da diese Beziehungen Einfluss auf die Einstufung der Unternehmensgröße haben.
Ein Unternehmen gilt als Partnerunternehmen, wenn ein anderes Unternehmen eine Beteiligung zwischen 25 % und 50 % hält, aber keine Kontrolle oder beherrschende Einflussnahme ausübt. Bei Partnerunternehmen werden die Kennzahlen anteilig (entsprechend dem Beteiligungsverhältnis) berücksichtigt.
Ein Unternehmen gilt als verbundenes Unternehmen, wenn ein anderes Unternehmen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Kapitals hält oder eine beherrschende Einflussnahme ausübt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Kennzahlen (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) zu 100 % konsolidiert.
Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten gerne an oder nutzen Sie folgendes Prüfschema zur Überprüfung Ihres KMU-Status:
https://www.ibb-business-team.de/fileadmin/ibb-business-team/digitalpraemie-berlin/downloads/merkblatt-kmu-kriterien.pdf