FAQ - Häufig gestellte Fragen

6 Menschen sitzen in einer Reihe und halten sich ein Blatt mit Fragezeichen vor das Gesicht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unserem Angebot.
Bei Unklarheiten zu den Beratungsleistungen der KEK oder allgemeinen Fragen können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren.

  • Wer kann Beratungsleistungen der KEK in Anspruch nehmen?

    Die Beratungsleistungen der KEK stehen allen Unternehmen, Vereinen sowie gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Stiftungen) mit Standort in Berlin zur Verfügung.

    Das Angebot der KMU-Detailberatung sowie der Unternehmensworkshops ist in der Regel nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzbar.

  • Berät die KEK auch Privatpersonen?

    Nein, die Beratungsleistungen der KEK stehen ausschließlich Unternehmen, Vereinen sowie gemeinnützen Einrichtungen mit Standort in Berlin zur Verfügung.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Basis- und der KMU-Detailberatung?

    Die Basisberatung erfolgt in der Regel per Telefon (Kontaktaufnahme) oder schriftlich per E-Mail (info@kek.berlin.de ). Im Rahmen der Basisberatung können allgemeine Fragestellungen etwa zur Maßnahmenumsetzung, Fördermöglichkeiten oder Kontaktvermittlung geklärt werden. Bei Interesse bewerten wir mit Ihnen die Möglichkeiten zur Durchführung einer KMU-Detailberatung oder eines individuellen Unternehmensworkshops.

    Die KMU-Detailberatung erfolgt zumeist vor Ort in Ihrem Unternehmen und wird durch unseren Pool an qualifizierten Enerige- und Ressourcenberater:innen durchgeführt, sie kann bis zu 2 Beratertage umfassen. Die Beratung kann individuell an Ihre Fragestellung im Kontext Kreislaufwirtschaft, Energeieffizienz und Klimaschutz angepasst werden. Durch die fachliche Bandbreite der zur Verfügung stehenden Beraterinnen und Berater für die KMU-Detailberatung können beispielweise Themenbereiche, wie konkrete Optimierungsideen im Bereich der Versorgungs- oder Produktionstechnik, die Prüfung von Fördervoraussetzungen bestimmter Maßnahmen oder auch die Transformation hin zur Klimaneutralität in den Fokus genommen werden.

    Sprechen Sie uns gerne direkt an, wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihre Fragestellung für eine KMU-Detailberatung eignet. Im Anschluss an die KMU-Detailberatung erhalten Sie einen ausführlichen Ergebnisbericht.

  • Über welche Qualifikation verfügen die Beraterinnen und Berater der KMU-Detailberatung?

    Die Beraterinnen und Berater der KEK sind bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistete Energieberaterinnen und Energieberater. Sie haben sehr spezifische Qualifikationen, zum Beispiel im Bereich Treibhausgasbilanzierung, Abwärmenutzung oder dem Einsatz erneuerbarer Energie. Weiterhin verfügen Sie über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in der Industrie und im Gewerbe.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine KMU-Detailberatung oder einen Unternehmensworkshop?

    Zur Durchführung einer KMU-Detailberatung oder eines Unternehmensworkshops gelten folgende Voraussetzungen:

    • Standort Ihres Unternehmens, Vereins, Einrichtung in Berlin
    • Nachweis des KMU-Status nach EU-Definition
    • Einreichen einer von uns bereitgestellten KMU- und De-Minimis Auskunft

    Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir dies gerne gemeinsam mit Ihnen.

  • Was sind die Kriterien zur Einstufung als kleines und mittleres Unternehmen (KMU)?

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden gemäß EU-Definition wie folgt eingestuft:
    Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

    • weniger als 250 Mitarbeiter und
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio € haben.

    Einfluss der Verbundenheit mit anderen Unternehmen
    Bei der KMU-Definition wird weiterhin zwischen verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen unterschieden, da diese Beziehungen Einfluss auf die Einstufung der Unternehmensgröße haben.

    Ein Unternehmen gilt als Partnerunternehmen, wenn ein anderes Unternehmen eine Beteiligung zwischen 25 % und 50 % hält, aber keine Kontrolle oder beherrschende Einflussnahme ausübt. Bei Partnerunternehmen werden die Kennzahlen anteilig (entsprechend dem Beteiligungsverhältnis) berücksichtigt.

    Ein Unternehmen gilt als verbundenes Unternehmen, wenn ein anderes Unternehmen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Kapitals hält oder eine beherrschende Einflussnahme ausübt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Kennzahlen (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) zu 100 % konsolidiert.

    Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten gerne an oder nutzen Sie folgendes Prüfschema zur Überprüfung Ihres KMU-Status:

    https://www.ibb-business-team.de/fileadmin/ibb-business-team/digitalpraemie-berlin/downloads/merkblatt-kmu-kriterien.pdf

  • Wie schnell kann eine KMU-Detailberatung oder ein Unternehmensworkshop umgesetzt werden?

    Nach Kontaktaufnahme über die Basisberatung prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeiten zur Durchführung einer KMU-Detailberatung oder eines Unternehmensworkshops und senden Ihnen eine KMU- und De-Minimis-Auskunft zu. Sobald uns diese unterschrieben vorliegt, geben wir Ihre Anfrage direkt an unseren Beraterpool zur Kontaktaufnahme weiter. In Abhängigkeit der verfügbaren Kapazitäten kann die KMU-Detailberatung oder ein Unternehmensworkshop kurzfristig geplant und umgesetzt werden.

  • Warum wird eine De-Minimis-Erklärung benötigt und was muss ich in diesem Kontext beachten?

    Eine De-Minimis-Erklärung ist nur für die KMU-Detailberatung oder die Unternehmensworkshops notwendig, da diese eine De-Minimis-Förderung darstellen. Die Höhe der Förderung entspricht dem entstandenen Stundenaufwand der Beratung. Eine Beratung wäre nur dann nicht möglich, wenn Ihr Unternehmen die unten genannten Schwellenwerte bereits vollständig in Anspruch genommen hat. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie von uns einen De-Minimis-Bescheid für Ihre Unterlagen.

    Im Allgemeinen regelt die De-Minimis-Verordnung (EU) bis zu welchen Schwellenwerten staatliche Beihilfen als so geringfügig gelten, dass sie nicht als wettbewerbsverzerrend angesehen werden. Der allgemeine Schwellenwert beträgt:

    • 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen (seit 2024, vorher 200.000 €).

    Diese Beihilfen müssen kumulativ betrachtet werden, d. h., alle erhaltenen De-Minimis-Beihilfen eines Unternehmens werden zusammengerechnet. Sobald der Schwellenwert überschritten wird, gelten Beihilfen nicht mehr als De-Minimis und müssen nach EU-Beihilferegeln genehmigt werden.

  • Was passiert nach der KMU-Detailberatung? Kann ich weitere Beratungsleistungen der KEK in Anspruch nehmen?

    Nach Abschluss der KMU-Detailberatung bzw. des Unternehmensworkshops erhalten Sie von uns einen Ergebnisbericht über die identifizierten Potentiale und mögliche Folgeschritte. Für eine vertiefte Beratung zu der bearbeiteten Fragestellung verweisen wir als anbieterneutraler Service auf öffentlich verfügbare Beraterlisten oder auf die von uns bereitgestellten Leitfäden und Werkzeuge.

    Sollte die KMU-Detailberatung einen konkreten Investitionsbedarf herausgearbeitet haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Identifizierung passender Förderprogramme und bei der Antragstellung. Auch eine vertiefte technische Beratung am Markt kann förderfähig sein.

    Eine Mehrfachberatung durch die KEK ist dann möglich, wenn sie zu einem abweichenden Thema zur bereits erfolgten Beratung stattfindet. Beispielsweise kann nach einer KMU-Detailberatung zusätzlich eines unserer Workshopangebote in Anspruch genommen werden.

  • Was kostet mich die Beratung durch die KEK?

    Alle Services der KEK sind kostenfrei. Die KEK ist ein öffentliches Angebot der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

  • Findet die KMU-Detailberatung oder der Unternehmensworkshop bei mir im Unternehmen statt?

    Der Ort der Beratung wird je nach Anforderung gewählt. In der Regel findet die KMU-Detailberatung sowie die individuellen Unternehmensworkshops in Ihrem Unternehmen statt, um diese etwa mit einer Betriebsbegehung zu kombinieren. Sollte dies für die Beratungszwecke nicht notwendig sein, können die Beratung und die Workshops auch in den Räumen der KEK durchgeführt werden.

Kontakt:

Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)