Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigen nach wie vor das lineare Wirtschaften. Um negative Auswirkungen der Linearwirtschaft für die Gesellschaft zu bepreisen oder gar zu sanktionieren und zirkuläre Geschäftsmodelle somit wettbewerbsfähiger zu machen, arbeiten sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union an einer Reihe von Ziel- und Gesetzesvorgaben. Im Folgenden stellen wir Ihnen ein paar ausgewählte Entwicklungen vor, auf die Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten und reagieren sollten, um auch zukünftig gesetzeskonform zu wirtschaften und lukrative neue Geschäftsfelder zu entdecken.
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) in deutsches Recht um und modernisiert das deutsche Abfallrecht umfassend. Es fördert die Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling, um Ressourcen effizienter zu nutzen und die Umwelt zu schützen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die CSRD verpflichtet große Unternehmen in der EU ab 2024 zur umfassenden Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Maßnahmen. Wird der Indikator ESRS E5 „Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der verpflichtenden Wesentlichkeitsanalyse als für das Unternehmen wesentlich identifiziert, muss das Unternehmen die darin geforderten Datenpunkte berichten. Dies umfasst u.a. den Ressourcenverbrauch, Abfallvermeidung und die Wiederverwendung von Materialien. Wir unterstützen Sie mit unserem individuellen Unternehmensworkshop CSRD-Readiness!
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Die NKWS der deutschen Bundesregierung zielt darauf ab, den Rohstoffverbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Sie umfasst Maßnahmen zur Produktgestaltung, Materialauswahl, Produktion, Nutzung, Wiederverwendung und Recycling, um Abfall zu vermeiden und Ressourcen im Kreislauf zu halten.
EU Circular Economy Action Plan: Der CEAP fördert nachhaltige Produktgestaltung, Kreislaufwirtschaftsprozesse und nachhaltigen Konsum. Als zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deal ist er ein Rahmenwerk, aus dem sich mit der Zeit konkrete, bindende Richtlinien und Verordnungen ergeben.
EU Ökodesign-Verordnung: Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) erweitert die bisherigen Anforderungen an die Energieeffizienz auf nahezu alle physischen Produkte. Sie fördert die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten, um die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Wir unterstützen Sie mit unserem kostenfreien Angebot zu nachhaltiger Produktgestaltung!
EU Right-to-Repair-Richtlinie: Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur erleichtert es Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Sie fördert die Reparatur als attraktive Option und unterstützt die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, die auf Reparatur und Wiederverwendung setzen. Die EU-Richtlinie wurde im Sommer 2024 verabschiedet und muss von der Bundesregierung binnen 24 Monaten in nationales Recht überführt werden.
UN Resolution zu Plastikverschmutzung (Global plastic pollution treaty): Die UN-Resolution zur Beendigung der Plastikverschmutzung zielt darauf ab, ein global verbindliches Abkommen zu entwickeln, das den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen berücksichtigt. Dies umfasst Maßnahmen zur Reduzierung der Plastikproduktion, Förderung des Recyclings und Vermeidung von Plastikabfällen. Die UN-Mitgliedstaaten konnten sich bislang noch nicht auf ein konkretes Rahmenwerk verständigen und führen die Gespräche in 2025 fort.