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Rechtsvorschriften - Umweltverträgliche BeschaffungSpezifische Beschaffungshinweise![]() Akkubetriebene Gartengeräte; Foto: BA Tempelhof Schöneberg, Heiß/Preussler
Modellversuch zum Einsatz akkubetriebener GartengeräteIm Bereich der städtischen Grünpflege, wo Laubbläser, Heckenscheren und Freischneider in hohen Stückzahlen und mit hoher Laufleistung eingesetzt werden, gibt es immer mehr Geräte mit Akkuantrieb. Dies ist ein positiver Trend, der die gesundheitliche Belastung von Anwender*innen und Anwohner*innen und die Umweltbelastungen in diesem Bereich beträchtlich verringert. Geräte mit Akkuantrieb verursachen bei der Benutzung keine Abgase und deutlich weniger Lärm als benzinbetriebene Geräte. Aus Umweltsicht sind aber auch bei den Geräten mit Akkuantrieb Geräte mit minderwertigem Akku oder defektanfälligem Produktdesign nicht optimal, da diese eine kürzere Lebensdauer haben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe e.V. im vorigen Jahr ein Pilotprojekt in neun Berliner Bezirken durchgeführt, bei dem der Einsatz von akkubetriebenen Gartengeräten in den Grünflächenämtern und einer Gartenarbeitsschule erprobt wurde. Ziel war dabei zum einen die Heranführung an neue Technologien und deren Erprobung in der Praxis mittels Schulung und Begleitung durch die Hersteller der Geräte. Zum anderen konnten die Mitarbeiter*innen aus ihrer Sicht technische Anforderungen an die Geräte konkretisieren. Über Umfragen, Datenerhebungen und zwei Abschlussworkshops konnten umfassende Nutzungsdaten erhoben und auch Vorbehalte gegenüber Akkugeräte ausgeräumt werden. Die Rückmeldungen der Anwender*innen zu den einzelnen eingesetzten Geräten waren überwiegend positiv. Insgesamt wird ein vermehrter Einsatz der Akkutechnologie in der Grünflächenpflege begrüßt, denn akkubetriebene Gartengeräte können bereits jetzt in fast allen (im Modellversuch betrachteten) Arbeitsbereichen den Benzinantrieb vollständig ersetzen. Ausnahmen stellen einige wenige Bereiche dar, in denen die Leistung oder Kapazität der Akkugeräte noch nicht ausreichend ist (z.B. Kettensägen zur Baumfällung oder Laubbläser im Dauereinsatz). Die Ergebnisse dieses Pilotversuches sind in dem beiliegenden Bericht enthalten. Aus den Ergebnissen dieses Projektes wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der Verbraucher*innen, Händler und Behörden künftig dabei unterstützen soll, umweltfreundliche Akku-Geräte besser erkennen und damit gezielt kaufen zu können. Der Katalog betrachtet wichtige Aspekte wie beispielsweise die Akkulebensdauer, die Reparierbarkeit oder den Gerätesupport. Im Rahmen des aktuellen Förderprojektes Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin gilt es nun zu überprüfen, ob diese Anforderungen vollständig umgesetzt werden können oder ob die Kriterien angepasst werden müssen. Zusätzlich soll der Kriterienkatalog Herstellern als Maßstab für die Entwicklung und Bewertung ihrer Geräte dienen. Basierend auf den Erfahrungen der Pilot - und Förderprojekte der Berliner Senatsumweltverwaltung sollen die Kriterien perspektivisch in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt verbindlich verankert werden. Dadurch wird mittelfristig dazu beigetragen, den hohen Altbestand an emissionsträchtigen Geräten (rund 3.000 Geräte) durch neue abgasfreie Akkugeräte zu ersetzen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für die Klima- und Umweltentlastung des Landes Berlin erzielt. |