Umweltfreundliche Beschaffung elektrischer Geräte

Arbeit am Computer

Nachhaltig heißt für den Senat, dass der Kampf gegen den Klimawandel als Jahrhundertaufgabe verstanden und konsequent aufgenommen wird, und dass zugleich auch alle weiteren Politikfelder nachhaltig gestaltet und damit soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit miteinander in Einklang gebracht werden – so steht es in der Präambel der Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 des Berliner Senats.

Einführender Hintergrund

Der vernünftige Einsatz verschiedener Elektrogeräte trägt in vielfältiger Weise zur effizienten, ressourcen- und klimaschonenden Erfüllung öffentlicher Aufgaben bei. Seit die Nutzung elektrischer Energie Ende des 19. Jahrhunderts für erste Anwendungen in Industrie, Verwaltung und für Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Durchbruch erreichte, sind vielfältige Produkte und Dienstleistungen entstanden, die bis heute zu Lebensqualität und Wohlstand beitragen. Mit dem Erfolg, verschiedenste elektrisch betriebene Produkte weltweit in großen Mengen zu produzieren und zu vermarkten, geht ein bedeutender Verbrauch natürlicher Rohstoffe und Ressourcen und ein nennenswerter CO₂-Fußabdruck einher.

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels richtet der Senat seine Klimaschutzpolitik konsequent am 1,5-Grad-Ziel aus, um deutlich vor dem Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Berlin zu erreichen. Es ist das Ziel des Senats, Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg im nächsten Jahrzehnt klimaneutral zu transformieren und zu einem der bedeutendsten Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandorte Europas weiterzuentwickeln. Der Senat wird alle Beschaffungen strategisch und bedarfsgerecht möglichst klimaneutral gestalten. Konsequenterweise verpflichtet das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Öffentliche Auftraggeber haben im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind grundsätzlich die vollständigen Lebenszykluskosten zu berücksichtigen.

Doch wie lassen sich Elektrogeräte in der öffentlichen Verwaltung möglichst umweltfreundlich und wirtschaftlich beschaffen? Im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung wurden unter sorgfältiger Berücksichtigung des bestehenden Marktangebots mit wissenschaftlicher Begleitung und in Abstimmung mit verschiedenen Berliner Bedarfs- und Vergabestellen, die diese Produkte öffentlich beschaffen, aktuelle Hilfsmittel zur öffentliche Beschaffung elektrisch betriebener Produkte erarbeitet. So können Bedarfs- und Vergabestellen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung praxisgerechte Unterlagen und Instrumente an die Hand gegeben werden, um große wie kleine Elektrogeräte künftig nachhaltiger und zugleich kosteneffizient einzukaufen.

Hilfsmittel zur umweltfreundlichen Beschaffung für die öffentliche Hand

Die Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in der Fassung vom 19.10.2021 legt an verschiedenen Stellen Anforderungen an die öffentliche Beschaffung elektrisch betriebener Produkte fest. Der europa- und bundesrechtliche Rahmen hat sich für diese Produktgruppen in den letzten Jahren gewandelt. Zahlreiche weitere Erkenntnisse zu einer erfolgreichen umweltfreundlichen Beschaffung elektrisch betriebener Produkte förderten die je durch das Öko-Institut durchgeführten Aufträge „Umweltwissenschaftliche und Marktforschungsarbeiten zu produktgruppenbezogenen Mindestvorgaben der öffentlichen Beschaffung technischer Geräte“ sowie „Beratungsleistungen zur Neufassung der Vorgaben für die öffentliche Beschaffung elektrisch betriebener Produkte im Land Berlin“ zu Tage. Für folgende Produktgruppen stehen nun aktuelle Bündel von Umweltanforderungen für die Beschaffung zur Verfügung:

  • Innenbeleuchtung (Leistungsblatt 1, Anhang 1 VwVBU)
  • Kühl- und Gefriergeräte (Leistungsblatt 2.1, Anhang 1 VwVBU)
  • Geschirrspüler (Leistungsblatt 2.2, Anhang 1 VwVBU)
  • Waschmaschinen (Leistungsblatt 2.3, Anhang 1 VwVBU)
  • Smartphones
  • Snack- und Getränkeautomaten (Leistungsblatt 2.5, Anhang 1 VwVBU)
  • Digitale interaktive Whiteboards
  • Wiederaufladbare Alkali- / Mangan-Batterien (Leistungsblatt 2.7, Anhang 1 VwVBU)
  • Fernseher (Leistungsblatt 2.8, Anhang 1 VwVBU)
  • Monitore (Leistungsblatt 2.9, Anhang 1 VwVBU)
  • Computer (Leistungsblatt 2.10, Anhang 1 VwVBU)
  • Tragbare Computer (Leistungsblatt 2.11, Anhang 1 VwVBU)
  • Bürogeräte mit Druckfunktion (Leistungsblatt 2.12, Anhang 1 VwVBU)
  • Wiederaufbereitete Tonermodule (Leistungsblatt 2.13, Anhang 1 VwVBU)
  • Beamer (Leistungsblatt 2.14, Anhang 1 VwVBU)
  • Produkte für Rechenzentren und Serverräume sowie IT- Dienstleistungen (Leistungsblatt 32, Anhang 1 VwVBU)
  • Entwurf aktualisierter Fassung Leistungsblätter 1. Innenbeleuchtung, 2. Technische Ausstattung, 32. Rechenzentren

    PDF-Dokument (517.6 kB)

Um bereits bei der Neuanschaffung die Wiederverwendung der Geräte nach dem Ende der ersten Nutzungsphase sicher zu stellen, besteht seit 2021 die Pflicht zur Nutzung des Leistungsblatts 2.15. Studien zeigen immer wieder, dass der größte Hebel zur Schonung des Klimas und der natürlichen Ressourcen in der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten liegt.

Zur Berücksichtigung der Lebenszykluskosten – wahlweise mit oder ohne Berücksichtigung externer CO₂-Kosten – steht zudem eine aktuelle Berechnungshilfe zur Verfügung.

  • Entwurf aktualisierter Fassung Berechnungshilfe zur Berechnung der Lebenszykluskosten bei strombetriebenen Geräten

    XLSX-Dokument (100.7 kB)

Auch das Umweltbundesamt bietet vielfältige Hilfestellungen rund um die umweltfreundliche Beschaffung und Entsorgung von Elektrogeräten an.

Als Hintergrundinformation zu den entwickelten Materialien wird der Abschlussbericht zum Projekt „Beratungsleistungen zur Neufassung der Vorgaben für die öffentliche Beschaffung elektrisch betriebener Produkte im Land Berlin“ bald auf dieser Seite veröffentlicht.