Akkubetriebene Geräte für die Grünflächenpflege, Gartenbau, Forsten

Gartenhecke schneiden

Für die Pflege der Berliner Grünflächen, Gartenanlagen sowie Sportanlagen arbeiten die zuständigen Ämter vorrangig mit handgeführten Gartengeräten, wie beispielsweise Laubbläsern, Motorsägen oder Rasenmähern. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat dazu in einem mehrjährigen Prozess gemeinsam mit den zuständigen Ämtern, Unternehmen und weiteren Fachleuten Kriterien für eine möglichst umweltfreundliche Beschaffung erarbeitet.

Richtlinien der Regierungspolitik und rechtlicher Rahmen

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels richtet der Senat seine Klimaschutzpolitik konsequent am 1,5-Grad-Ziel aus, um deutlich vor dem Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Berlin zu erreichen. Es ist das Ziel des Senats, Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg im nächsten Jahrzehnt klimaneutral zu transformieren und zu einem der bedeutendsten Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandorte Europas weiterzuentwickeln. Der Senat wird alle Beschaffungen strategisch und bedarfsgerecht möglichst klimaneutral gestalten. Konsequenterweise verpflichtet das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Öffentliche Auftraggeber haben im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden.

Ausgangslage

Im Land Berlin besteht ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm hohe Umweltauswirkungen verursachen. Mittlerweile gibt es für die meisten der für die öffentliche Beschaffung relevanten Geräte eine Variante mit Akku-Betrieb. Diese sind im Vergleich zu benzinbetriebenen Geräten deutlich umweltfreundlicher und geben weniger Schadstoffe an die Luft ab. Damit werden Umwelt, Klima und vor allem die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt und deren körperliche Belastung bei der Arbeit vor Ort reduziert. Der Akku-Betrieb ist zudem deutlich leiser und bedeutet damit Lärmschutz sowohl für die mit den Geräten Arbeitenden als auch für Anwohnerinnen und Anwohner. Allerdings sind nicht alle akkubetriebenen Geräte automatisch viel umweltfreundlicher: Die Qualität der Geräte spielt auch eine entscheidende Rolle. Minderwertige Akkus und schneller Verschleiß lassen nicht nur die Betriebskosten steigen und führen zu Vorbehalten der Nutzenden, sondern verschwenden auch Ressourcen und schaden damit der Umwelt. Klare Vorgaben und Kriterien für die Beschaffung sind daher von großer Bedeutung.

Hilfsmittel zur umweltfreundlichen Beschaffung für die öffentliche Hand

Erkenntnisse und Daten, die im Rahmen eines Modellversuchs in den Berliner Bezirken, eines dreijährigen Förderprogramms sowie einem breiten Stakeholderbeteiligungsprozess gewonnen wurden, bildeten die Grundlage für die Erarbeitung aktueller Kriterien für verschiedene Geräte zur Grünflächenpflege. Diese wurden unter Beteiligung der zuständigen Stellen bei den Berliner Bezirken (insb. Grünflächen- und Sportämter) sowie in Abstimmung mit Unternehmen relevanter Branchen erarbeitet und stehen seit 2024 als aktuellere Version von Leistungsblatt 19 der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) „Beschaffung und Verwendung von Geräten und weiteren Produkten für die Grünflächenpflege / Gartenbau / Forsten“ zur Verfügung.

  • Leistungsblatt 19: Beschaffung und Verwendung von Geräten und weiteren Produkten für die Grünflächenpflege / Gartenbau / Forsten

    PDF-Dokument (178.5 kB)

Das Leistungsblatt ist noch nicht rechtskräftig verabschiedet, kann jedoch von allen öffentlichen Stellen zur Erfüllung der Pflicht aus § 7 Abs. 1 BerlAVG bereits jetzt freiwillig zur bevorzugten Beschaffung besonders hochwertiger, schadstoff-, lärmarmer und klimaschonender Geräte genutzt werden.

Vorgeschichte: Modellversuch und Förderprogramm zur Beschaffung akkubetriebener Geräte in Berlin

Bereits 2018/2019 wurde in den Berliner Bezirken ein Modellversuch durchgeführt, der die Vorteile akkubetriebener Gartengeräte vermittelte, Anfang 2020 wurde ein Förderprogramm für öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin zur Beschaffung umweltfreundlicher Gartengeräte aufgelegt, das nach einer Verlängerung um ein weiteres Jahr Ende 2023 auslief. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten unterstützen die Erreichung der Ziele, die in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 festgelegt sind, wie unter anderem die Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sowie von Abgas- und Lärmemissionen.

Im Rahmen des von Förderprogramms wurde die Beschaffung umweltfreundlicher, akkubetriebener Gartengeräte, inklusive deren Akkus und der zugehörigen Ladeinfrastruktur, mit Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) bei einer Förderquote von bis zu 50% unterstützt. Um sicherzustellen, dass über das Förderprogramm qualitativ hochwertige Geräte beschafft werden, wurden ambitionierte, erfüllbare Kriterien erarbeitet, die sich unter anderem am gemeinsam entwickelten Kriterienkatalog „Umweltverträglichkeit von Akku-Gartengeräten“ orientieren.

  • Förderkriterien des BEK-Förderaufrufs „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“

    PDF-Dokument (161.2 kB)

Eine zuletzt Ende 2023 aktualisierte Geräteliste zeigt auf, welche Modelle die Kriterien erfüllen.