Neue Förderung für Berliner Galerien bei Messeauftritten

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Pressemitteilung vom 17.07.2023

Ab sofort haben Berliner Galerien die Möglichkeit, in einem Pilotförderprogramm für das Jahr 2023 Zuschüsse für Messebeteiligungen zu beantragen. Für bis zu zwei Messebeteiligungen im In- und Ausland können Galerien jeweils maximal 12.000 Euro erhalten. Gefördert werden die Mietkosten für einen Messestand. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe schließt mit dem Pilotförderprogramm eine Lücke im bestehenden Programm für Internationalisierung, das aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert wird. Nach GRW-Richtlinien zählt der Einzelhandel und somit auch der Einzelhandel mit Kunst nicht zu den antragsberechtigten Branchen. Durch das neue, mit Landesmitteln geförderte Pilotförderprogramm sind nun auch speziell Galerien berechtigt, Zuschüsse für ihre Internationalisierungsmaßnahmen zu beantragen.

Interessierte Berliner Galerien können sich unentgeltlich vom Landesverband der Berliner Galerien e. V. (lvbg) zu einer möglichen Förderung innerhalb des neuen Programms beraten und sich beim Antragsverfahren unterstützen lassen. Alle weiteren Informationen finden sich unter www.messefoerderung-berliner-galerien.de

Berlin gilt weltweit als einer der größten und innovativsten Standorte für zeitgenössische Kunst. In der Hauptstadt leben und arbeiten 6.000 Künstlerinnen und Künstler. Die rund 350 in der Stadt ansässigen privaten Galerien tragen mit ihren Ausstellungen nationaler und internationaler Künstler zum positiven Image der Stadt bei.

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