Mitarbeiterkapitalbeteiligung nimmt Fahrt auf

Pressemitteilung vom 25.06.2020

Bei der heutigen Konferenz der Wirtschaftsminister von Bund und Ländern wurde eine Initiative Berlins zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen.

Ein probates und auch international weit verbreitetes Instrument, Fachkräfte für unsere Zukunftsbranchen zu gewinnen und zu binden, sind Mitarbeiterbeteiligungen. Leider gibt es bezüglich des Einsatzes dieses sehr sinnvollen Instruments in Deutschland einige eklatante steuerpolitische und bürokratische Fallstricke. Wird nämlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter eine Beteiligung eingeräumt, muss sie oder er diese unmittelbar versteuern. Zu einem Zeitpunkt, zu dem ihr oder ihm noch keinerlei finanziellen Mittel aus der Beteiligung zugeflossen sind. Das ist für viele qualifizierte Fachkräfte und insbesondere die aus dem Ausland ein echtes „No go“, zumal in anderen Ländern die Besteuerung erst bei der Veräußerung der Unternehmensanteile anfällt. Genau hier setzt unsere Initiative an.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Insbesondere Startups brauchen bessere Rahmen­bedingungen für eine angemessene Entlohnung ihrer Teams. Mitarbeiterbeteiligungen sind ein guter Weg, um Unternehmen im Wettbewerb um die besten innovativen Köpfe zu unter­stützen. Unser Einsatz hat sich gelohnt. Gut, dass die Notwendigkeit von Reformen im Bereich Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht nur Zuspruch bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Länderwirtschaftsressorts findet, sondern seit kurzem auch von der Bundesregierung geteilt wird, die das Thema – wenn auch noch nicht konkretisiert – in ihren Maßnahmen­katalog zur Bekämpfung der Folgen der Coronakrise hat einfließen lassen. Gerne bieten wir unsere Unterstützung an, wenn es nun endlich darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen“.

Im von Berlin ausgearbeiteten Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, die offensichtlichsten Probleme bei den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu beheben. Konkret geht es um die Verlagerung des Besteuerungszeitpunkts des geldwerten Vorteils vom Zeitpunkt der Übertragung von Anteilen bzw. der Optionsausübung auf den Zeitpunkt des Verkaufs, um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nachhaltig zu steigern, das Ergreifen gezielter Maßnahmen, um den bestehenden hohen bürokratischen Aufwand, der im Rahmen der innerbetrieblichen Umsetzung von Mitarbeiterkapitalmodellen entsteht, zu reduzieren und die Entwicklung eines modernisierten, gezielt an den Belangen von Startups ausgerichteten Mitarbeiterkapitalbeteiligungskonzepts.