Neue Richtlinien für Berliner Pferdekutschbetriebe

Pressemitteilung vom 13.05.2019

Pferdekutschen in einer Großstadt: Das stellt die Tiere vor besondere Herausforderungen. Um die Sicherheit der Menschen und das Wohl der Pferde zu gewährleisten, hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die Vorgaben für den Betrieb von Kutschen in Berlin überarbeitet. Die neuen Berliner Pferdekutschenleitlinien hat der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, heute dem Bezirksbürgermeister des Bezirks Mitte, Stephan von Dassel, übergeben.

In den Richtlinien ist nun beispielsweise geregelt, dass Kutschfahrten mit Rücksicht auf das Wohlbefinden der Tiere unverzüglich einzustellen sind, wenn die Lufttemperatur im Laufe eines Tages einen Wert von 30 Grad im Schatten erreicht oder überschreitet. Ebenfalls geregelt ist, dass außerhalb der Einsatzzeiten jedem Pferd täglich zwei Stunden freie, selbstbestimmte Bewegung auf unbefestigtem Boden eines genügend großen Auslaufes zu gewähren ist.

Hierzu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt:

„Kutschfahrten in einer Millionenmetropole bedeuten enormen Stress für die Pferde. Im Sinne des Tierschutzes ist es daher erforderlich, klare Vorgaben im Sinne des Tierwohls zu machen. Dies dient auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“
Hintergrund: Schwere Verstöße gegen oder die mehrfache Nichtbeachtung von Vorgaben der Kutschenleitlinien können für Pferdekutschenbetriebe zum Entzug der tierschutzrechtlichen Erlaubnis führen.
Zum Schutz der zum Fahren eingesetzten Pferde und der beförderten Personen wurden bereits im Jahr 2009 Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe in Berlin erlassen. Diese Leitlinien haben sich in den zurückliegenden Jahren zwar grundsätzlich bewährt, bedurften aber angesichts der veränderten Rahmenbedingungen einer Anpassung und Aktualisierung. Ein dichterer Kraftfahrzeugverkehr und insbesondere die Zunahme von Lärm, Abgasen und Emissionen im Innenstadtbereich erforderten eine Anpassung der Richtlinien. Die neuen Richtlinien werden allen Bezirksämtern zur Verfügung gestellt.

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Die Pferdekutschleitlinien finden Sie hier