Häufige Fragen (FAQs)

Der Entwicklungsprozess der Neuen Mitte Tempelhof ist sehr umfangreich und bringt viele Veränderungen mit sich. Dies wirft verständlicherweise auch viele Fragen auf. Bei den bisherigen öffentlichen Veranstaltungen und dem Infostand in der Bezirkszentralbibliothek, aber auch per Post, E-Mail oder Telefon, erreichen uns Fragen zum gesamten Prozess zum Fördergebiet der “Nachhaltigen Erneuerung”.
An dieser Stelle sollen diese Fragen und die Antworten hierzu gebündelt aufgeführt werden. Zunächst werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet und schrittweise erweitert.

Die auf dieser Seite verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei.

Allgemein

  • Warum wird das Gebiet neu geordnet?

    In dem Gebiet rund um das Rathaus Tempelhof befinden sich öffentliche Einrichtungen wie die Bezirkszentralbibliothek, die Polizei und das Stadtbad Götzstraße sowie eine Vielzahl an Parks. Allerdings ist der Bereich in die Jahre gekommen und wird der Bedeutung eines funktionsstarken Zentrums für Tempelhof nicht (mehr) gerecht. Verschiedene Missstände konnten rund um das Rathaus am Tempelhofer Damm im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen identifiziert werden: So sind die öffentlichen Gebäude aus den 1960er und 1970er sanierungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß – die Gebäude werden heute anders genutzt als noch vor vierzig Jahren. Die Grün- und Freiräume sind zum Teil in einem schlechten Pflegezustand und wenig attraktiv. Der Bereich am Tempelhofer Damm bietet wenig Aufenthaltsqualität und es mangelt an einer Vernetzung der Grünräume. Darüber hinaus fehlt es an öffentlichkeitswirksamen Angeboten, die das Zentrum beleben.

    Die zahlreichen Herausforderungen können nicht allein über eine Sanierung der öffentlichen Gebäude bewältigt werden. Erst durch eine städtebauliche Neuordnung des gesamten Gebiets kann den aktuellen Anforderungen und dem Wachstum von Stadt und Bezirk entsprochen werden. In diesem Zusammenhang wurde die „Rochade“ der öffentlichen Einrichtungen entwickelt: durch Abriss und Neubau der öffentlichen Gebäude werden zeitgemäße öffentliche Angebote an anderer Stelle im Gebiet geschaffen und Flächen für bezahlbaren Wohnungsneubau auf landeseigenen Flächen gewonnen. Die Grün- und Freiräume werden an die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst und denkmalgerecht gepflegt.

    Nähere Informationen zur „Rochade“ und städtebaulichen Neuordnung können Sie auch der Broschüre „Neue Mitte Tempelhof gestalten“ entnehmen.

  • Welche Entscheidungen wurden bereits getroffen und durch wen?

    Mit den Beschlüssen über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) im Juli 2018 und über die Festlegung des Stadtumbaugebietes im September 2018 haben das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und der Senat von Berlin verbindlich ihre Absicht erklärt, das Konzept der „Neuen Mitte Tempelhof“ für eine städtebauliche Neuordnung des Gebiets umzusetzen. Den Beschlüssen sind vorbereitende Untersuchungen vorausgegangen, die 2016 begonnen wurden und 2018 ihren Abschluss fanden. In diesem Zusammenhang wurde das Prinzip der „Rochade“ beschlossen, das heißt die schrittweise Verlagerung der öffentlichen Gebäude und die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers an der Götzstraße. Das Konzept der „Rochade“ wurde in einem umfangreichen Abstimmungsprozess mit den zuständigen Verwaltungen, Landesbetrieben und Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtungen entwickelt und über öffentliche Veranstaltungen kommuniziert. Die genaue städtebauliche Gestaltung des Areals ist noch offen und wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des städtebaulichen kooperativen Werkstattverfahrens erarbeitet. Parallel werden die Grundlagen und Vorplanungen für die Umsetzung der Hochbauten erarbeitet.

  • Was macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und was der Bezirk? Wer ist wofür zuständig?

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist führt das städtebaulichen kooperativen Werkstattverfahren und die beiden Bebauungsplanverfahren durch. Im Rahmen des Werkstattverfahrens wird im Dialog mit der Öffentlichkeit und lokalen Akteuren ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept für die Neue Mitte Tempelhof erarbeitet. Dieses wird die Grundlage für den künftigen Städtebau und die Regelungen im Bebauungsplan, die sich anschließenden Hochbauplanungen und weitere Stadtumbaumaßnahmen. Das Werkstattverfahren wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch das Büro luchterhandt koordiniert.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Werkstattverfahren.

    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Federführung bei der Umsetzung des Stadtumbaugebiets und der zahlreichen einzelnen Stadtumbauprojekte. Die Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG ist im Auftrag des Bezirks Gebietsbeauftragte für die Prozesssteuerung, Bürgerbeteiligung und die Unterstützung der Verwaltung bei der Projektvorbereitung und –durchführung der einzelnen Stadtumbaumaßnahmen.

  • Welche Projekte sollen im Stadtumbaugebiet durchgeführt werden?

    In den vorbereitenden Untersuchungen (2016-2018) wurden auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme wurden städtebauliche Leitziele formuliert und rund 20 konkrete Projekte für die weitere Umsetzung im Rahmen des Stadtumbauverfahrens abgeleitet. Diese sind in fünf Schwerpunktbereiche sowie in kurzfristig, mittelfristig oder langfristig umzusetzende Maßnahmen unterteilt. Die vorbereitenden Untersuchungen mit allen Projektsteckbriefen können Sie hier einsehen und herunterladen. Im Wesentlichen werden im Zuge des Stadtumbaus die Grün- und Freiflächen aufgewertet und die soziale Infrastruktur verbessert.

    Eine kurze Übersicht zu allen Projekten finden Sie hier.

    Die Reihe der Stadtumbauprojekte beginnt mit der Sanierung des Spielplatzes im Franckepark und der Erarbeitung eines Parkpflegewerks für die denkmalgeschützten Parkanlagen – die Projekte laufen 2019 an. Für die Projekte ab 2020 werden derzeit die nächsten planerischen Vorbereitungen getroffen – z.B. die Erarbeitung eines integrierten Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes sowie eines integrierten Klimaschutzkonzeptes. Weitere bauliche Projekte starten erst in den darauf folgenden Jahren. Begleitet wird der gesamte Stadtumbauprozess von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Über die Projektfortschritte und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten informieren wir Sie laufend, z.B. auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
    www.stadtumbau-berlin.de/neue-mitte-tempelhof

Polizei

  • Warum wird die Polizeidienststelle an dem neuen Standort Götzstraße 36 gebaut?
    Karte der Polizei-Ersatzstandorte

    Eine große Version der Karte ist im Text verlinkt.

    Das Polizeigebäude in der Götzstraße 6 ist für den steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein, da der Polizeiabschnitt 44 Zuwachs erhält: einerseits, weil durch eine Neuordnung der Polizeiabschnitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abschnitten dazu kommen; andererseits, weil die steigende Bevölkerungszahl Berlins grundsätzlich mehr Polizei erfordert. Darüber hinaus wurde das Polizeigebäude seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend saniert und befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Nach der Entscheidung für die Neuorganisation der Abschnitte in der Polizeidirektion 4 wurden zunächst lediglich die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes angestrebt. Die Polizei erfährt aber seit den letzten Jahren einen erheblichen Personalzuwachs, der die ursprünglichen Prognosen weit übersteigert. Angesichts des Personalmehrbedarfs ist im Vergleich zu den vorhandenen Flächen im Bestandsbau ein Flächenzuwachs von rd. 30% erforderlich. Hinzu kommt, dass das Gebäude mit seiner langgestreckten Grundrissform den Anforderungen an einen modernen Polizeibetrieb nicht mehr entspricht. Da sich ein Umbau bzw. eine Erweiterung des bestehenden Polizeigebäudes nach einer umfassenden Prüfung als nicht realisierbar herausgestellt hat, fiel die Entscheidung durch die beteiligten Verwaltungen, die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) und die Polizei zugunsten eines zukunftsfähigen Neubaus.

    In einem längeren Abwägungsprozess wurde hierfür das landeseigene Grundstück in der Götzstraße 36 ausgewählt.

    Vorangegangen war eine intensive Prüfung von insgesamt elf Einzelstandorten, die auf der Karte verzeichnet sind.

    An den zukünftigen Standort wurden besondere Anforderungen gestellt. Vor allem folgende Kriterien sind in die Bewertung eingeflossen:
    • Zentrale Lage und Erreichbarkeit der Einsatzorte im Abschnittsgebiet (u.a. kurze Anfahrtswege)
    • Verfügbarkeit des Grundstücks (im Eigentum des Landes)
    • Grundstückszuschnitt bzw. Grundstücksgröße (u.a. Berücksichtigung von Bestandsbauten)
    • Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen (u.a. Einfriedung des Grundstücks)
    • Erschließung des Grundstücks (u.a. mindestens zwei Zufahrten zum Grundstück)
    • Besucherfreundlichkeit (u.a. Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Wahrnehmbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger)

    In enger Abstimmung mit der Polizei wurden auf Basis dieser Bewertungskriterien viele Standortoptionen – zunächst außerhalb des Planungsgebiets –untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass diese Standorte (Nr. 1-6) entsprechend den Kriterien nicht geeignet waren. Vor allem wegen der zentralen Lage der Neuen Mitte Tempelhof im Abschnittsgebiet wurde der Verbleib des Polizeigebäudes im Projektgebiet entschieden. Am Standort Tempelhofer Damm (Nr. 8), der auch durch die Polizei befürwortet wurde, fiel die Entscheidung in der verwaltungsübergreifenden Abstimmung zugunsten der Integration der Bezirkszentralbibliothek in ein umfängliches Kultur- und Bildungshaus auf diesem Grundstück aus. Die Konzentration und der Zusammenschluss von Kultur-, Bildungs- und Bürgerdienstleistungen rund um das Rathaus können am besten zur Frequenz und Belebung des Bereiches am Tempelhofer Damm beitragen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die Integration der Polizei in diesen Kulturbaustein nicht machbar. Selbst die angedachte Realisierung einer Nebenwache als Außenstelle hat sich als funktional und wirtschaftlich nicht tragfähig herausgestellt.

    Nach intensiver Prüfung und Abwägung zahlreicher Belange, Interessen und Bedenken wurde gemeinsam mit der Polizei schließlich das landeseigene Grundstück in der Götzstraße 36 als Standort für den Neubau der Polizeidienststelle identifiziert. In Hinblick auf die oben genannten Kriterien handelt es sich bei diesen Flächen von allen untersuchten Einzelstandorten um das geeignetste Grundstück: Es liegt zentral im Planungsgebiet auf einer landeseigenen also verfügbaren, gut zugeschnittenen Fläche, ist für polizeiliche Belange gut angebunden und für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar.

    Alle Anforderungen an die Umsetzung wurden in den Voruntersuchungen auf ihre Machbarkeit hin geprüft, werden aber in den nachfolgenden Planungsstufen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren, im Detail untersucht. Dazu gehören unter anderem Fragen zu Erschließung, Bebaubarkeit des Grundstücks, Verkehrsabwicklung und potenziellen Lärmemissionen durch den Polizeibetrieb.

    Alle geprüften Einzelstandorte können Sie der Karte entnehmen.

  • Wurden alternative Standorte für den Bau der Polizeidienststelle untersucht?

    Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wurde – ergänzend zu der in der vorhergehenden Antwort beschriebenen Standortuntersuchung aus 2018 – eine erneute Standortuntersuchung durchgeführt. Es wurde erneut durch ein beauftragtes Planungsbüro geprüft, ob andere geeignete Grundstücke innerhalb der Abschnittsgrenzen des Polizeiabschnitts 44 (nach Integration von Teilen des Abschnitts 42) vorhanden sind. Hierbei wurden Grundstücke mit einer grundsätzlich geeigneten Größe systematisch erfasst und anhand eines Katalogs an Untersuchungskriterien in einem dreistufigen Prüfverfahren auf ihre Eignung untersucht. Einbezogen wurde dabei auch ein Standort, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benannt wurde. Mit den Untersuchungskriterien zu Grundstücksanforderungen, bestehendem Planungsrecht bzw. verbindlichen Entwicklungszielen für das jeweilige Grundstück, Lage / Erreichbarkeit und Nutzung des Grundstücks bzw. der Umgebung wird der Eignung für den Betrieb einer Polizeidienststelle und den Auswirkungen auf das Umfeld Rechnung getragen. Angesichts der geringen Anzahl an unbebauten Grundstücken wurden auch untergenutzte Grundstücke in die Betrachtung einbezogen. Es wurden jeweils rund 40 landeseigene Grundstücke bzw. Grundstücke Privater geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass kein Standort als Ersatz für die Götzstraße 36 geeignet ist. Der Standort Götzstraße 36 selbst wurde ebenfalls nach den dargestellten Kriterien bewertet und erweist sich weiterhin als einzig geeigneter Standort für die Polizeidienststelle.
    Wenn Sie sich genauer über die Standortuntersuchung informieren möchten, können Sie die Studie und die Karten mit den untersuchten Standorten hier einsehen:
    Bebauungsplanentwurf 7-82b – Berlin.de

  • Sind bei der Standortuntersuchung auch private Grundstücke berücksichtigt worden?

    Ja, in der Standortuntersuchung von 2020 sind auch Grundstücke von Privaten systematisch untersucht worden. Da kein unbebautes Grundstück identifiziert wurde, das den Standortanforderungen genügte, wurden auch untergenutzte Grundstücke in die Betrachtung einbezogen. Ein wichtiges Kriterium für die Eignung als Polizeistandort im Abschnitt 44 ist die grundsätzliche und kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche, damit frühzeitig Planungssicherheit hergestellt werden kann. Bei Grundstücken von Privaten schieden daher Grundstücke mit Wohnbebauung oder anderer werthaltiger Nutzung aus. Hier wäre der Eingriff in das private Eigentum bzw. den Wohnungsbestand nicht zu rechtfertigen.

  • Steigt mit dem Neubau des Polizeiabschnitts die Verkehrsbelastung auf der Götzstraße?

    Die Erschließung des bestehenden Polizeistandorts erfolgt bereits heute über die Götzstraße. Mit dem Neubau der Polizeidienststelle steigt die Anzahl an Mitarbeitenden und entsprechend die Anzahl der Verkehrsbewegungen durch den Polizeibetrieb. Aufgrund des Schichtbetriebs und des hohen Anteils an Mitarbeitenden im Außendienst ist ein mäßiger Anstieg an Dienstfahrten und ein eher geringer Anstieg an privaten Fahrten durch Mitarbeitende oder Besucherinnen und Besucher zu erwarten – nicht zuletzt da der Umweltverbund (Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel) eine immer größere Rolle spielen. Auch der Anteil an „HomeOffice“-Tagen bei den im Büro Tätigen steigt. Durch die Umsetzung des neuen Mobilitätsgesetzes ist zudem von einer schrittweisen Verlagerung des Pkw-Verkehrs auf Verkehre des Umweltverbundes auszugehen. Gegenüber der derzeitigen Situation ist überschlägig von einer Steigerung des Pkw-Verkehrs um etwa 10 % auszugehen.

  • Beeinträchtigt die Verlegung des Polizeistandorts die Verkehrssicherheit im Wohngebiet?

    Der überwiegende Teil der Mitarbeitenden der Polizei ist im Außendienst tätig. Der Hauptanteil der Einsatzfahrten (80-90 % tagsüber und 75 % nachts) wird aus der Fläche des Abschnittsgebiets und nicht vom Standort in der Götzstraße aus bedient. Nach den Erhebungen der Polizei Berlin werden von den verbleibenden Einsatzfahrten, die am Standort Götzstraße beginnen, bei nur 15 % Sonder- und Wegerechte eingesetzt. Der Einsatz von Signalhorn und Blaulicht ist zumeist nicht bereits unmittelbar am Standort erforderlich. Zudem ist der Einsatz der Sonder- und Wegerechte, d.h. von Blaulicht und Martinshorn, an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Beides darf keinesfalls willkürlich erfolgen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Zum Einsatz kommen Sonder- und Wegerechte nur bei unübersichtlichen Situationen oder wenn keine freie Fahrt besteht.
    Die Schulwegsicherung nimmt für die Polizei einen hohen Stellenwert ein. Den Mitarbeitenden sind die möglichen Gefahrenmomente, gerade im Umfeld von Kindertagesstätten und Schulen, aus ihrer beruflichen Tätigkeit besonders bewusst. Sie stellen ihre Fahrweise auf die Gegebenheiten vor Ort ein, sodass es zu keinen erhöhten Gefahren für die Schülerinnen und Schüler durch die Einsatzfahrten kommt.

  • Gab es bereits Unfälle durch Einsatzfahrzeuge in der Götzstraße?

    In den letzten Jahren kam es pro Jahr zu einem Unfall mit Polizeibeteiligung in der Götzstraße. Es handelte sich hierbei um geringfügige „Blechschäden“, Personen kamen nicht zu Schaden. Bei Dienstfahrten mit der Nutzung von Sonder- und Wegerechten (Blaulicht und Signalhorn) waren keine Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Die Unfallhäufigkeit im unmittelbaren Umfeld des Abschnittsgebäudes ist daher als sehr gering einzustufen.

  • Kommt es durch die neue Polizeistation zu einer Zunahme des Lärms?

    Im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie für den Neubau der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 wurden durch ein Fachbüro die Auswirkungen des Polizeibetriebs auf die Nachbarschaft untersucht. Die Ergebnisse sind in die Abwägung zum Bebauungsplanentwurf eingegangen und werden in der Planbegründung erläutert.
    Um erhebliche Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft durch die Dienstfahrzeuge zu vermeiden, sieht der Bebauungsplanentwurf nach dem gegenwärtigen Stand (Frühjahr 2021) vor, dass die Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück grundsätzlich unterirdisch anzuordnen sind. Die Tiefgaragenein- und –ausfahrt soll zudem schallschluckend ausgeführt werden. Nur Stellplätze für schwer Gehbehinderte und Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer können oberirdisch angeordnet werden. Bei entsprechender Anordnung auf dem Grundstück sind in der Nachbarschaft keine unzumutbaren Lärmbelästigungen durch die Nutzung dieser Stellplätze zu erwarten.
    Trotz der Erweiterung der neuen Polizeidienststelle und der höheren Zahl an Mitarbeitenden wird das Pkw-Aufkommen auf der Götzstraße nicht relevant zunehmen. Demnach steigt auch der Verkehrslärm auf der Götzstraße nicht maßgeblich. Es sind daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
    Eine Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge, die mit Einsatz des Signalhorns vom Standort losfahren, ist insbesondere in den schützenswerten Nachtstunden unwahrscheinlich. Die Götzstraße ist zur Nachtzeit nur sehr gering belastet, sodass kein Erfordernis für den Einsatz des Signalhorns besteht. Nicht ausgeschlossen ist, dass Parkplätze im Bereich der künftigen Ausfahrten entfallen werden, damit eine freie Sicht auf die Straße besteht. Dies bleibt späteren verkehrsbehördlichen Anordnungen vorbehalten.
    Die gesamte Studie sowie die Festsetzungen in der Planbegründung zum Bebauungsplanentwurf können Sie hier einsehen:
    Bebauungsplanentwurf 7-82b – Berlin.de

  • Wird es im Zuge der Neuplanungen auch ein Verkehrskonzept für den Standort geben?

    Aus der Verlagerung der Polizeidienststelle in der Götzstraße resultiert nur eine geringe Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Die Breite der Götzstraße bzw. umgebender Straßen ist ausreichend, um dies zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren 7-82b für die Polizeidienststelle keine gesonderte Verkehrsuntersuchung erforderlich.
    Allerdings soll ein integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den gesamten Bereich der Neuen Mitte Tempelhof als eines der Stadtumbauprojekte von 2021 bis 2022 durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erarbeitet werden. Das Konzept setzt sich dabei mit dem Verkehrsaufkommen aller Arten von Fortbewegung im Straßenraum auseinander. Es werden dabei auch Anforderungen aufgrund des Mobilitätsgesetzes, der Umgang mit parkenden Fahrzeugen und die Gestaltung des öffentlichen Raums thematisiert. Derzeit (Stand Frühjahr 2021) laufen die Vorbereitungen für die Beauftragung eines Fachbüros. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit regelmäßig über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren und diese auch zu beteiligen.

  • Ist eine Antennenanlage auf dem Polizeistandort geplant?

    Auf dem Dach der bestehenden Polizeistation des Abschnitts 44 in der Götzstraße 6 befindet sich eine Sendemastanlage für den Digitalfunk der Polizei. Um die Abdeckung des Digitalfunks nach dem Wegfall der bestehenden Anlage weiterhin zu gewährleisten, ist die Errichtung einer neuen Basisstation im Planungsgebiet erforderlich. Die Errichtung einer größeren Funkmastanlage auf dem neuen Polizeigebäude in der Götzstraße 36 wurde geprüft, soll hier aber aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden. Es wird geprüft, ob die Anlage beispielsweise auf dem neuen Kulturbaustein am Tempelhofer Damm untergebracht werden kann.
    Grundsätzlich kann auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen die Genehmigung für eine Funkmastanlage nur erteilt werden, wenn die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder erfüllt sind.

  • Welche Behörde ist für die Umsetzung und Planung des Neubaus der Polizeistation zuständig?

    Die Polizei Berlin ist die Nutzerin der Polizeidienststelle und wird durch die Senatsverwaltung für Inneres als „Bedarfsträgerin“ vertreten. Das Bebauungsplanverfahren 7-82b, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden und die bauliche Umsetzung des Neubaus der Polizeistation werden von der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, durchgeführt, die aufgrund der Aufgabenverteilung im Senat hierfür zuständig ist.

  • Wie wird das Gebäude aussehen? Wann wird es Informationen über Art und Größe des Baukörpers, der Außenanlage sowie die Zufahrten auf dem Grundstück Götzstraße 36 geben?

    In 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Neubau der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 erarbeitet. Es wurden der erforderliche Bedarf an Flächen (Raumprogramm) und die Funktionsabläufe im Gebäude herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage entstanden mögliche Bebauungsvarianten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um Entwürfe für das künftige Gebäude. Vielmehr wurden durch diese „Testentwürfe“ die Anforderungen – bspw. im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Baukörperabmessungen, Zufahrten, o.ä.- an die weitere Umsetzung geprüft. In einem nächsten Schritt wird die Ausschreibung eines Architekturwettbewerbs für den Neubau vorbereitet. Mit dem Ergebnis eines Architekturwettbewerbs wird die Planung des Hochbaus konkret.
    Die Machbarkeitsstudie begleitende Fachuntersuchungen können Sie sich hier anschauen:
    Bebauungsplanentwurf 7-82b – Berlin.de

Stadtbad

  • Wird das Stadtbad an dem neuen Standort nur wiederaufgebaut? Was verändert sich?

    Für das künftige Stadtbad haben die Berliner Bäder-Betriebe das Profil des „Schul-, Vereins- und Gesundheitsbads“ entwickelt. Der Neubau des Stadtbads wird künftig auch weiterhin primär als Schul- und Vereinsbad genutzt. Gegenüber der heutigen Situation wird das Nutzungsangebot für die Öffentlichkeit zukünftig erweitert. Hinter dem Begriff „Gesundheitsbad“ steht die Idee, das Angebot stärker an die Bedürfnisse einer sich demographisch verändernden Gesellschaft anzupassen. Dafür wird der Neubau mit einem zusätzlichen Becken für Gesundheitskurse ausgestattet.
    Damit die Schwimmangebote lückenlos bestehen bleiben, wird das bestehende Stadtbad erst abgerissen, wenn der Ersatzneubau in Betrieb gegangen ist.
    Die weitere Planung in Bezug auf Lage, Größe, Architektur und Ausgestaltung des Neubaus wird zum Teil im Rahmen des kooperativen städtebaulichen Werkstattverfahrens diskutiert und über die weitere Hochbauplanung konkretisiert.

  • Werden durch den Neubau des Stadtbads die Sportflächen im Gebiet reduziert?

    Nach heutigen Gesichtspunkten ist das bestehende Stadtbad durch seine flächenintensive Grundrissform, nicht energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Das Ersatzgebäude des Stadtbads soll daher im Vergleich kompakter gebaut und in das neue Wohnquartier integriert werden. Dadurch nimmt es zukünftig ein kleineres Grundstück in Anspruch.
    Die gegenwärtigen Außenflächen des bestehenden Stadtbades werden nicht für Sportzwecke genutzt. Das heißt, auch wenn das Grundstück des Bads zukünftig kleiner sein wird, gehen insgesamt keine der aktuell für Sportzwecke genutzten Flächen verloren. Zur Umnutzung der Fläche ist ein formales Verfahren notwendig. Ein Ausgleich für die Grundstücksflächen des Bestandbads, die derzeit ohnehin nicht für Sportzwecke genutzt werden, ist nicht erforderlich.
    Insgesamt wird die Qualität der Freizeit- und Sportmöglichkeiten durch die Neuordnung verbessert: Es wird ein modernes, größeres Bad entstehen. Dazu kommt die Aufwertung der vorhandenen Spielplätze und des Sportplatzes Germania mithilfe von Fördermitteln aus dem Programm Nachhaltige Erneuerung (ehemals „Stadtumbau“). Auch die Parkanlagen werden aufgewertet und bieten mehr informelle Möglichkeiten für spiel-sportliche Aktivitäten im Grünen.

  • Hat die Öffentlichkeit bei einem Neubau mehr Möglichkeiten, das Bad zu nutzen?

    Das Stadtbad soll als wichtiger öffentlicher Baustein die Quartiersentwicklung und das öffentliche Leben im Quartier prägen. Es wird auch weiterhin primär ein Schul- und Vereinsbad sein. Um das Angebot stärker an die Bedürfnisse einer sich demographisch verändernden Gesellschaft und der Öffentlichkeit anzupassen, soll der Neubau neben einem 25 m-Becken und einem Kinderbecken ein zusätzliches Kurs- und Therapiebecken (Variobecken) erhalten. Durch einen höhenverstellbaren Hubboden wird das Becken flexibel nutzbar. Damit steht der Öffentlichkeit ein größeres und breiteres Angebot – von Baby- und Kleinkindschwimmen über Schwimmunterricht für Kinder bis hin zu gesundheitsfördernden Kursen, wie z.B. Aqua Fitness – zur Verfügung.
    Die Öffnungszeiten werden im Zuge der Planungen von den Berliner Bäder-Betrieben festgelegt.

Verschiedenes

  • Was ändert sich am Rathaus? Und was bedeutet „Kultur- und Bildungshaus“?

    Das Hauptgebäude des Rathauses Tempelhof mit seinem markanten Turm wird saniert. Anstelle des Anbaus, der früher als Saal für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genutzt wurde, entsteht ein Erweiterungsbau mit Büros für ca. 250 Arbeitsplätze. Der erhebliche Mehrbedarf ist durch den Personalaufbau der letzten Jahre entstanden und wird durch das Auslaufen von bestehenden Mietverträgen in angemieteten Gebäuden verstärkt. Durch Umbau und Erweiterung wird sich das Rathaus Tempelhof neben dem Rathaus Schöneberg als zweiter zentraler Verwaltungsstandort des Bezirks etablieren. Das Ziel ist es, hier im Wesentlichen bürgernahe Dienstleistungen zu konzentrieren, wie bspw. das Bürgeramt, das Jugendamt und das Sozialamt. Im Erdgeschoss des Ergänzungsbaus sollen öffentliche Angebote untergebracht werden, die zur Belebung des Stadtplatzes beitragen. Im Zusammenspiel mit der neuen Bibliothek soll sich hier ein kultureller, sozialer und stadtpolitischer Dreh- und Angelpunkt für den Bezirk entwickeln.

    Im „Kultur- und Bildungshaus“ wird die Bezirkszentralbibliothek zusammen mit neuen Räumen für die Musikschule, die Volkshochschule und den Bereich Kunst, Kultur und Museen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg unter einem Dach kombiniert. Es entsteht ein breites Angebot an öffentlichen Kultur- und Bildungsangeboten, mit Räumen für die Bibliothek, zum Lesen oder zur Mediennutzung, für Musik- und anderen Unterricht, für Ausstellungen und Kulturarbeit, die auch von Kulturschaffenden aus dem Stadtteil genutzt werden können. Die Zusammenarbeit von Fachbereichen führt zu neuen Angeboten, wie bspw. eine „Artothek“. Zudem ist ein großer Veranstaltungsraum für Konzerte, Aufführungen oder Lesungen im Kultur- und Bildungshaus vorgesehen. Dieses Angebot wird erst durch die gemeinsame Nutzung von allen vier Fachbereichen möglich, da dies eine volle Auslastung und einen wirtschaftlichen Betrieb garantiert.

    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde die langfristige Entwicklungsperspektive für die Bibliothek eingehend diskutiert und unter städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewogen. Die Bezirkszentralbibliothek an der Götzstraße verfügt über eine hohe architektonische Qualität, insbesondere im Innenraum. Allerdings wird die bestehende Bibliothek den Ansprüchen an einen modernen Bibliotheksbetrieb nicht gerecht und ist für eine Bezirkszentralbibliothek, die auch übergeordnete Querschnittsaufgaben für den gesamten Bezirk übernimmt, zu klein. Heute dienen Bibliotheken nicht mehr primär dem Ausleihen von Büchern, sondern vielmehr als Ort wo Menschen sich lange aufhalten um zu studieren, zu arbeiten, zu lesen, sich zu informieren, Veranstaltungen zu besuchen, sich zu treffen oder neue Medien zu nutzen. Hierfür braucht es ein differenziertes Raumangebot, das sich in der bestehenden Bibliothek – die als „Einraum“ konzipiert ist – nicht umsetzen lässt. Aus der Neuordnung und dem integrierten Kultur- und Bildungshaus ergeben sich wichtige Chancen für das gesamte Gebiet: Die Bibliothek in dem Kultur- und Bildungshaus erhält bedeutend mehr Flächen für mehr Angebote. Zusammen mit Musikschule, Volkshochschule und der Bereich Kunst, Kultur, Museen entsteht hier eine einmaliges öffentliches Kultur- und Bildungshaus. Der Neubau rückt die öffentliche Einrichtung in die erste Reihe an den Tempelhofer Damm, wodurch das Zentrum zusätzlich belebt wird. Durch die Freimachung kann ein Wohnquartier für den dringend benötigten Wohnraumbedarf in Berlin geschaffen werden

  • Neue Bewohnerinnen und Bewohner brauchen auch KITA- und Schulplätze, mehr soziale Infrastruktur. Wie wird damit umgegangen?

    Wenn mehr Menschen, und besonders junge Familien mit Kindern, in das neue Wohnquartier in der Götzstraße in die Neue Mitte Tempelhof ziehen, braucht es auch mehr soziale Angebote bspw. in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sport.

    Die soziale Infrastruktur im Gebiet, insbesondere das Angebot an Schul- und KITA-Plätzen, werden mit der Planung angepasst und ausgebaut. Es fehlt bereits heute an KITA-Plätzen im Gebiet und im Bezirk. Daher sollen im Zuge der städtebaulichen Neuordnung nicht nur die erforderlichen rd. 50 KITA-Plätze, die angesichts von rd. 500 zusätzlichen Wohneinheiten benötigt werden, gebaut werden. Zusätzlich sollen rund 80 (bis 100) KITA-Plätze geschaffen werden, um das vorhandene Defizit zu kompensieren. Insgesamt werden demnach rd. 130 (bis 150) neue KITA-Plätze im Gebiet entstehen.

    Um den allgemeinen Bedarf an Grundschulplätzen zu sichern, sieht das Schulamt des Bezirks eine Erweiterung bzw. Neubau von Grundschulplätzen im Bezirk, allerdings außerhalb des Planungsgebiets, vor. Die im Gebiet befindliche Luise-Henriette-Schule wird saniert und die Paul-Simmel-Schule an der Götzstraße durch Sanierung und Teilabriss grunderneuert.

  • Bleiben die Pfadfinderinnen und Pfadfinder im Gebiet?

    Die Pfadfinderinnen und Pfadfinder bleiben im Gebiet. Es ist vorgesehen, das Pfadfinderheim im Rahmen der Neuordnung mittelfristig durch einen Ersatzbau zu ersetzen.

    In der Neuen Mitte Tempelhof soll zusätzlich eine Jugendfreizeiteinrichtung errichtet werden. Der Vorschlag, räumliche Synergien zwischen Jugendfreizeiteinrichtung und Pfadfinderheim herzustellen und beide Nutzungen in einem gemeinsamen Haus unterzubringen, wird derzeit geprüft. Dazu findet neben dem kooperativen, städtebaulichen Werkstattverfahren ein gesondertes Dialogverfahren zwischen dem Jugendamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg und den Pfadfinderinnen und Pfadfindern statt. Erste Workshops wurden im Frühjahr und Sommer 2019 durchgeführt.

Verkehr

  • Wird es ein Verkehrskonzept für das neue Wohnquartier geben? Wie sieht dieses aus?

    Eines der vorgesehenen Stadtumbauprojekte ist die Erarbeitung eines integrierten Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für die Neue Mitte Tempelhof. Ziel ist die Erstellung eines Konzepts zur Qualifizierung der vorhandenen Verkehrsräume bspw. für mehr Fußgängerfreundlichkeit. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer umwelt- und stadtverträglichen Erschließung des neuen Wohnquartiers entsprechend den aktuellen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnissen. Im Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für die weiteren Planungsverfahren und die Umsetzung formuliert werden. Im Rahmen der Konzepterstellung sind Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen, über die gesondert informiert wird.

  • Werden die Rad- und Fußwegeverbindungen im Gebiet verbessert?

    Die Parks und vielfältigen Grünanlagen verleihen der Neuen Mitte Tempelhof eine besondere Qualität. Schon jetzt haben die Anwohnerinnen und Anwohner einen schnellen Zugang ins Grüne. Die vielen Parks sind wie eine aufgereihte Kette. Durch eine Verbesserung der Wegeverbindungen und Übergänge sollen sie wie ein durchgängiges „grünes Band“ erlebbar werden. Die von Westen kommende Wegeverbindung wird über den Tempelhofer Damm an die östlich gelegenen Bereiche wie den Schulcampus an der Felixstraße, die Wohnquartiere und die Kleingartenanlagen anbinden. Das Angebot an Radwegen im Gebiet ist heute unzureichend. Mit der Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts müssen Lösungen für eine bessere Durchwegung des Gebiets für Fuß- und Radverkehr gefunden werden. Im Rahmen des „Verkehrsversuchs Tempelhofer Damm“, der vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt wird, werden Varianten für eine Radverbindung auf dem Tempelhofer Damm entwickelt. Hierzu finden derzeit Beteiligungsverfahren und Abstimmungen statt. Mit einer Realisierung wird voraussichtlich ab 2020 begonnen.

Einzelhandel und Zentrum

  • Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität auf dem Tempelhofer Damm geplant?

    Das Entwicklungskonzept Neue Mitte Tempelhof sieht vor, dass der Bereich rund um das Rathaus Tempelhof ein attraktives Stadtteil- und Bürgerzentrum erhält mit erweiterten Kultur-, Bildungs- und Verwaltungsangeboten. Die öffentliche Hand kann nur sehr begrenzt in die Nutzungsstruktur eines Geschäftsstandortes eingreifen. Indem die Neue Mitte insgesamt gestärkt wird, entstehen Anreize für einen interessanten Mix aus Geschäften und gastronomischen Angeboten.

    Die Geschäftsstraße Tempelhofer Damm soll langfristig für mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit umgebaut werden.

  • Wird es einen Wochenmarkt geben?

    Ob es einen Wochenmarkt geben wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, aber es wird in die weiteren Überlegungen einbezogen. Wochenmärkte werden in der Regel von privaten Trägern organisiert und betrieben. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtkonzepts im kooperativen Werkstattverfahren wird erörtert, welche Funktionen die öffentlichen Räume im Gebiet erfüllen sollten. Im Ergebnis zeigt das städtebaulich- freiraumplanerische Gesamtkonzept auf, ob bzw. wo sich Möglichkeiten für einen Wochenmarkt im Gebiet anbieten würden. Hierbei sind Fragen beispielsweise zu den Kosten, Nutzungsanforderungen und Auswirkungen auf den Kontext zu prüfen. Erst nach Abschluss der Konzeptentwicklung kann dann die Frage nach potentiellen, geeigneten Betreibern vertieft werden.

Wohnen

  • Warum werden in der Götzstraße neue Wohnungen gebaut? Welche Wohnungstypen sollen hier entstehen?

    In Berlin wächst die Bevölkerung und die Stadt benötigt – so wie andere Metropolen auch – mehr Wohnraum. Dabei geht es vor allem darum, bezahlbaren Wohnraum für alle zur Verfügung zu stellen – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Die Stadt wächst auch in dem Gebiet rund um das Tempelhofer Rathaus. Hier nimmt die Bevölkerung seit zehn Jahren kontinuierlich zu. Hoher Bevölkerungszuwachs, darunter ein starker Zuzug junger Familien mit Kindern, kaum lokale Wohnungsneubautätigkeit sowie überdurchschnittlich stark anziehende Mietpreise haben in den letzten Jahren zu einer zunehmend angespannten Lage auf dem Mietwohnungsmarkt geführt. Das neue Wohnquartier an der Götzstraße ist gut erschlossen und bietet sich mit seiner guten Ausstattung an kulturellen und sozialen Einrichtungen, Parks, Kleingärten und den Geschäften am Tempelhofer Damm als Neues Stadtquartier für den Wohnungsneubau an. Etwa 500 Wohnungen können hier entstehen.
    Für eine soziale Mischung im Quartier soll ein breit gefächertes Angebot an Wohnungstypen und -größen entstehen: Wohnungen für Familien, für Alleinstehende, Mehrgenerationenwohnen, Baugenossenschaften, Baugruppen und ein hoher Anteil öffentlicher und sozial geförderter Wohnungen. Dies ist an der Götzstraße möglich, da das Land Berlin hier Grundstückseigner ist. Dass hier Wohnungen gebaut werden sollen, steht fest – wie das Wohnquartier aber genau strukturiert wird hingegen noch nicht. Im Rahmen des städtebaulichen kooperativen Werkstattverfahrens sollen in einem ersten Schritt Vorschläge erarbeitet werden, wie sich der Wohnungsbau städtebaulich in die Umgebung eingliedern kann. Der konkrete Wohnungsschlüssel und die Angebotsmischung werden dann in den weiteren Planungsschritten konkretisiert.

  • Warum werden 500 Wohnungen gebaut? Wie hoch werden die Gebäude sein?

    Die Berliner Bevölkerungszahl steigt und in der Stadt wird– wie auch andere Metropolen – mehr Wohnraum benötigt. Dabei geht es vor allem darum, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Auch im Umfeld des Tempelhofer Rathauses steigt die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner bereits seit zehn Jahren kontinuierlich. Die Wachstumsquote liegt dabei über dem bezirklichen Durchschnitt. Hoher Bevölkerungszuwachs, vor allem ein starker Zuzug junger Familien mit Kindern, kaum lokale Wohnungsneubautätigkeit sowie überdurchschnittlich stark anziehende Mietpreise haben im Ortsteil Tempelhof in den letzten Jahren zu einer zunehmend angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt geführt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen wird.

    Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Gebiets der Neuen Mitte Tempelhof wird daher eine gut erschlossene, landeseigene Fläche für ein neues Wohnquartier an der Götzstraße mit rd. 500 Wohneinheiten (ca. 50.000 m² Geschossfläche Wohnen) gewonnen. Da das Land Berlin als Grundstückseigentümer die Vergabe der Flächen vornimmt, kann ein hoher Anteil öffentlicher und mietpreisgebundener geförderter Wohnungen realisiert werden. Um gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen, werden die Flächen an gemeinnützige Bauherren wie landeseigene Wohnungsbaugesellschaften oder Baugenossenschaften vergeben.

    Die Struktur des Wohngebiets und viele Fragen zur weiteren Umsetzung sind noch offen. Erste Ergebnisse zur städtebaulichen Gestalt wird das kooperative Werkstattverfahren liefern. Gegenwärtig basiert die Zahl von rd. 500 Wohneinheiten (ca. 50.000 m² Geschossfläche Wohnen) auf Annahmen und Schätzungen, um eine gebietsverträgliche und gleichzeitig kompakte Bebauung zu realisieren. Erst wenn ein Bebauungskonzept vorliegt lässt sich eine verbindliche Aussage zur Wohnungszahl treffen. Auch die Frage, durch wen die Gebäude errichtet werden, ist dann noch zu klären. Erklärtes Ziel ist, für die Planung und Umsetzung der Neubauten städtebauliche Lösungen mit hoher Qualität anzustreben. Dazu gehört auch, dass sich die Gebäude im Hinblick auf die Geschosszahl und Höhe in die umgebende Bebauung einpassen.

  • Können nicht mehr Dachwohnungen gebaut werden (Dachausbau)?

    Das Nachverdichtungspotenzial mit Wohnungsbau, durch Ergänzung bzw. Ausbau des Bestands, ist in der Neuen Mitte Tempelhof begrenzt, da kaum Baulücken vorhanden sind. Viele der Dachgeschosse sind bereits ausgebaut. Das in den vorbereitenden Untersuchungen (2016-18) durch Luftbildsichtung und Messung überschlägig ermittelte mittel- bis langfristig realisierbare Wohnungspotenzial im Untersuchungsgebiet durch Dachgeschossaus- und -aufbau liegt bei etwa 150-200 Wohneinheiten. Ein Ausbau obliegt den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern und kann seitens des Landes Berlin zeitlich nicht beeinflusst werden.

Klima und Freiraum

  • Werden die derzeitigen Grünflächen und Parks erhalten?

    Der hohe Grünanteil ist eines der wesentlichen Merkmale der Neuen Mitte Tempelhof. Sie befindet sich inmitten eines „grünen Bands“: Alter Park, Lehne-, Bose-, Francke- und Grunackpark bilden eine städtische Parklandschaft, die in ihrer Größe und auch geschichtlichen Bedeutung besonders ist. Die Parklandschaft bleibt erhalten und wird denkmalgerecht und behutsam erneuert und für eine dauerhafte, praktische Pflege hergerichtet. Damit lassen sich auch der Übergang über den Tempelhofer Damm und die Wegebeziehungen für Fuß- und Radverkehr im grünen Band verbessern. Öffentliche Räume, Grünflächen und Kleingartenanlagen durchziehen den Bereich rund um das Rathaus Tempelhof. Allerdings verfügen nicht alle Grünflächen über eine gute Nutzungs- und Aufenthaltsqualität. Durch den Bau von neuen Wohnungen steigt zwar die Versiegelung im Gebiet, jedoch werden vorrangig bereits versiegelte und überwiegend wenig qualitätsvolle Freiräume beansprucht. Es werden auch neue Frei- und Spielflächen entstehen und die vorhandenen Grünräume aufgewertet. Insgesamt verbessern sich dadurch die Vernetzung und die Qualität der Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Dies wird im weiteren Planungsprozess konkretisiert.

  • Wieso mussten die Damhirsche umgesiedelt werden?

    Bei einer tierschutzrechtlichen Überprüfung des Geheges hat sich herausgestellt, dass dieses für eine artgerechte Haltung der Tiere deutlich zu klein ist und am Standort auch nicht erweitert werden kann. Ein Ersatzstandort für das Gehege steht im Bezirk nicht zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Bezirksamt nicht ausgerüstet, um eine dauerhaft sachgerechte Pflege sicherzustellen und die Tiere im Franckepark vor menschlichem Fehlverhalten zu schützen. Aufgrund der aus tierschutzrechtlich nicht länger haltbaren Situation wurde die Umsiedlung der Hirsche in das Wildgehege Glauer Tal veranlasst. Das Bezirksamt hat bereits im Februar 2019 auf Anfragen reagiert und folgende Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

  • Wird es innovative, umweltfreundliche Klimaschutzkonzepte geben?

    Urbane Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien sind in Zeiten von Klimawandel und Extremwetterereignissen zentrale Themen in der Stadtentwicklung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Neue Mitte Tempelhof als „klimafreundliches Stadtquartier“ entwickelt werden. Klimafreundliches Stadtquartier bedeutet, Maßnahmen zur CO2-Reduktion, Energieeffzienz umzusetzen und regenerative Energien für einen Weg zur Klimaneutralität zu nutzen.

    Für die Aufgabenstellung im kooperativen Werkstattverfahren wurde eine Agenda „Klimafreundliches Stadtquartier“ erarbeitet. Die Agenda dient als Programm und Richtschnur für eine Auseinandersetzung mit den relevanten Fragestellungen. Dabei können nicht alle Themen und Maßnahmen der Agenda bereits auf der Ebene des städtebaulichen Entwurfs umgesetzt bzw. berücksichtigt werden. Einige Themen werden erst in konkreteren Planungsschritten zum Tragen kommen. Nach Abschluss des kooperativen Werkstattverfahrens werden die verschiedenen Themen auf Grundlage des ausgewählten städtebaulichen Entwurfs vertieft und die Agenda hinterfragt und weiterentwickelt. Hintergrundinformationen finden Sie hier in den Grundkonzepten zu den Themen Regenwasser, Landschaftsökologie, Energie und Verkehr/Erschließung.

    Im Rahmen des Stadtumbauprogramms sind die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und eines integrierten Verkehrs- und Mobilitätskonzepts für das Jahr 2020/21 geplant.

  • Können die Kleingartenflächen erhalten werden?

    Die zentral im Gebiet liegende Kleingartenanlage „Feldblume“ bleibt bestehen und soll sensibel weiterentwickelt und mit dem neuen Quartier verzahnt werden. Dies kann beispielsweise über eine bessere Vernetzung, eine vorsichtige Öffnung für öffentlichkeitswirksame Angebote und klare Wegeverbindungen gelingen. Die beiden kleinen Kleingartenanlagen „Germania“ und „Friede und Arbeit“ (insgesamt 17 Parzellen) werden für den dringend benötigten Neubau der öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen. Somit werden durch die Neuordnung des Gebiets Flächen frei für den Wohnungsneubau. Die betroffenen Pächterinnen und Pächter der beiden Kleingartenanlagen erhalten im Rahmen eines Umzugsmanagements entsprechend den gesetzlichen Regelungen Ersatzparzellen und Entschädigungsleistungen.

Kommunikation und Beteiligung

  • Wie wurde mit den Stellungnahmen in den Voruntersuchungen umgegangen?

    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Anwohnenden und der Öffentlichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität im Gebiet laufend und breit abgefragt und dokumentiert. Im Laufe des Prozesses wurden in den drei Informationsveranstaltungen bzw. über schriftliche Zusendungen rund 140 Stellungnahmen und Hinweise der Öffentlichkeit zusammen getragen. Alle Stellungnahmen wurden im Verfahren geprüft und abgewogen, schriftliche Anfragen direkt beantwortet. Die Anregungen sind direkt in den Bericht bzw. die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen – oftmals handelte es sich allerdings um sehr konkrete Anmerkungen und Wünsche, wie bspw. dem Wunsch nach einem Kino im Kulturbaustein oder nach der Einrichtung eines Wochenmarkts im Gebiet. Diese wurden dokumentiert und können erst bei einer detaillierteren Planung geprüft bzw. berücksichtigt werden. Sie sind gerne aufgefordert, solche Hinweise in den nächsten Planungsschritten wieder einzubringen. Wenn die Themen nicht in unserer Zuständigkeit im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung liegen, geben wir sie weiter. Unter den Stellungnahmen gab es grundsätzliche Kritik und Ablehnung zu der geplanten Veränderung des Gebiets. Die vorgebrachten Argumente oder Vorschläge wurden geprüft. Um die Entscheidungen nachvollziehbar darzustellen, wurden Informationsveranstaltungen und Dokumentationen durchgeführt.

  • Wie werden die Öffentlichkeit und die Betroffenen in den weiteren Prozess eingebunden? Welche Möglichkeiten der Beteiligung gibt es?

    Die genaue städtebauliche Gestaltung der Neuen Mitte Tempelhof ist noch offen. Derzeit wird das kooperative städtebauliche Werkstattverfahren durchgeführt, bei dem vier Teams parallel ein städtebaulich- freiraumplanerisches Gesamtkonzept für die Neue Mitte Tempelhof entwickeln. Es finden hierbei öffentliche Werkstätten statt, bei denen Sie die Möglichkeit haben, Rückfragen zu den Entwürfen der Planungsteams zu stellen, mitzudiskutieren und kritische oder positive Anmerkungen zu geben.

    Bringen Sie sich hier ein! Nähere Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen des kooperativen städtebaulichen Werkstattverfahrens finden Sie hier.

    Neben dem kooperativen Werkstattverfahren, bestehen auch Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Stadtumbauprogramms. Für die einzelnen Stadtumbauprojekte werden die Beteiligungsformate individuell entwickelt. Zusätzlich wird einmal im Jahr bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein Überblick über die Fortschritte im Stadtumbaugebiet gegeben. Im Jahr 2019 fand die Veranstaltung am 15. August 2019 statt. Der Termin für die nächste Informationsveranstaltung in 2020 wird rechtzeitig bekannt gegeben.

  • Wo und wie kann ich mich informieren?

    Auf der Projektwebseite können Sie sich fortlaufend über aktuelle Themen, Veranstaltungstermine und Rückblicke auf vergangene Veranstaltungen, Projekte und Bekanntmachungen informieren. Wenn Sie Veranstaltungen zur Neuen Mitte Tempelhof nicht verpassen möchten, tragen Sie sich am besten in den Newsletter ein. Für den Newsletter an- und abmelden können Sie sich hier.

    Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns gerne an die folgende Mailadresse:
    neue-mitte-tempelhof@sensw.berlin.de.

  • Inwieweit finden die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ im kooperativen Werkstattverfahren Anwendung?

    Die Leitlinien finden Sie hier.

    Die Festlegung des Stadtumbaugebiets Neue Mitte Tempelhof erfolgte im September 2018. Im Anschluss wurde das kooperative städtebauliche Werkstattverfahrens für die Entwicklung eines städtebaulichen Entwurfs vorbereitet. Die Eröffnungswerkstatt fand – nach einer längeren Vorbereitungsphase – am 24. Oktober 2019 statt. Die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung wurden fast zeitgleich erarbeitet und im September 2019 durch den Senat von Berlin beschlossen (https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/aktuelle-neuigkeiten-aus-dem-leitlinienprozess/). Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung zielen auf eine transparente und strukturierte Einbindung der Öffentlichkeit in städtebauliche Entwicklungsprozesse ab. Derzeit wird ein Umsetzungskonzept für die Leitlinien erarbeitet, damit noch in dieser Legislaturperiode mit deren Umsetzung begonnen werden kann.

    Grundlage der Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung war, dass sie nach Fertigstellung für alle zukünftigen Beteiligungsverfahren in der Stadtentwicklung gelten sollen (https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/faq/). Insofern fällt das kooperative Werkstattverfahren, das vor Verabschiedung der Leitlinien konzipiert und eingeleitet wurde, in eine Übergangsphase, in der die Leitlinien noch nicht unmittelbar Anwendung finden. Gleichwohl wurde das Verfahren von Beginn an unter Berücksichtigung der Grundprinzipien von Transparenz und Beteiligung konzipiert. Die interessierte Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, bei den Werkstätten mit den Planungsteams direkt in Kontakt zu treten und bei der Konzeptentwicklung beratend mitzuwirken. Die Möglichkeiten zur Beteiligung werden dabei kontinuierlich weiterentwickelt. Im Sinne einer zielorientierten Fortsetzung des Planungsprozesses kann das Verfahren allerdings nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Bebauungsplanung

  • Was ist ein Bebauungsplan und wie funktioniert das Verfahren?

    Allgemeine Informationen und Erklärungen rund um Bebauungspläne und damit verbundene Beteiligungsmöglichkeiten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Hier gibt es auch eine grafische Übersicht zu den einzelnen Bearbeitungsphasen eines Bebauungsplanverfahrens und eine übersichtliche Lesehilfe für die Pläne. Zusätzlich gibt es dort Antworten auf häufig gestellte Fragen wie z.B.:
    Was gehört zu einem Bebauungsplan? Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt?
    Welche Verfahrensschritte durchläuft ein Bebauungsplan bei der Aufstellung und welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es? Lesen Sie mehr unter:
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/berlin/de/allg.shtml

  • Wer entscheidet über die Bebauungspläne?

    Bei der Neuen Mitte Tempelhof handelt es sich um ein sogenanntes „Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ nach § 9 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB). Damit ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zuständig. Die abschließende Entscheidung über die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Abwägung aller eingebrachten Belange trifft am Ende das Abgeordnetenhaus von Berlin.

  • Was sind die Inhalte des Bebauungsplans 7-82a und des Bebauungsplans 7-82b? Wie ist der aktuelle Planungsstand?

    Der Bebauungsplan 7-82a umfasst den Bereich im Umfeld des Rathauses Tempelhof und somit das Gebiet, in dem die städtebauliche Neuordnung mit der Verlagerung der öffentlichen Gebäude und der Wohnungsneubau stattfinden wird. Das städtebauliche Konzept wurde im Rahmen des kooperativen Werkstattverfahrens erarbeitet.

    Der Bebauungsplan 7-82b soll den festgesetzten Bebauungsplan XIII-209 überplanen, der hier bisher eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festsetzt. Für das Grundstück Götzstraße 36 sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine, unter städtebaulichen, wirtschaftlichen und energetischen Aspekten zeitgemäße Neubebauung einer Polizeistation geschaffen werden. Dazu ist die Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ in „Polizei“ zu ändern. Bei dem neuen Polizeistandort handelt sich um eine notwendige Infrastrukturmaßnahme. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch fand im Januar und Februar 2020 statt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/fruehbb/7-82b/.

    Die bestehenden und durch die Planung der Neuen Mitte Tempelhof entstehenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur, wie bspw. KITA-Platzbedarfe, wurden im Rahmen des kooperativen Werkstattverfahrens und werden weiterhin im Bebauungsplanverfahren 7-82a berücksichtigt.

  • Warum wurde der Bebauungsplan 7-82 geteilt und der Bebauungsplan 7-82b für das Grundstück Götzstraße 36 (geplanter neuer Polizeistandort) zeitlich vorgezogen?

    Mit dem Beschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept der „Neuen Mitte Tempelhof“ und der Festlegung als Stadtumbaugebiet wurde auch das Prinzip der „Rochade“ beschlossen, das heißt, die schrittweise Verlagerung der öffentlichen Gebäude und die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers an der Götzstraße. Ein erster Baustein dieser Neuordnung ist die Verlagerung des Polizeistandortes (Abschnitt 44) vom Standort Götzstraße 6 auf das landeseigene Grundstück Götzstraße 36. Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Neuordnung wurde durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Juli 2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 7-82 gefasst. Mit Festlegung des Bereichs als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung im November 2018 liegt die Zuständigkeit für das Bebauungsplanverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Im August 2019 erfolgte die Teilung des Geltungsbereichs in die Bebauungsplanverfahren 7-82a und 7-82b (Polizeistandort). Die Teilung des Geltungsbereichs war erforderlich, um für die Umsetzung des Polizeistandortes als erste Voraussetzung für den künftigen Wohnungsbau frühzeitig Planungsrecht zu schaffen und damit insgesamt eine zügige Gesamtentwicklung zu gewährleisten. Durch seine Randlage besteht zwischen dem Grundstück Götzstraße 36 und dem übrigen Bereich des Bebauungsplans 7-82 (nun 7-82a) kein unmittelbarer städtebaulicher Zusammenhang, sodass das Bebauungsplanverfahren separat durchgeführt werden kann. Für den Bereich rund um das Rathaus Tempelhof wird derzeit zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts ein kooperatives Werkstattverfahren durchgeführt. Das Konzept wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bilden. Der Polizeistandort wird bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt, ist jedoch nicht Bestandteil des Werkstattverfahrens.

  • Warum wird der Bebauungsplan 7-82b im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt?

    Der Bebauungsplan 7-82b wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Verwirklichung von Infrastrukturmaßnahmen) kann im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

    Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Dies ist hier der Fall: Die zulässige Grundfläche im Geltungsbereich umfasst bei einer GRZ von 0,8 ca. 2.580 m². Die Obergrenze wird damit deutlich unterschritten.
    Direkt angrenzend liegt der Bebauungsplan 7-82a. Die mit ihm ermöglichten Grundflächen sind jedoch nicht zu berücksichtigen, da dieser nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, sondern im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt wird.

    Im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB) wird von der Umweltprüfung abgesehen. Das heißt, im beschleunigten Verfahren besteht keine Pflicht, die Umweltauswirkungen der Planung in einem formalisierten Verfahren zu ermitteln und in einem gesonderten Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die genannten Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) in die Abwägung einzustellen. Als Grundlage für die Abwägung werden deshalb der derzeitige Umweltzustand der Fläche (Kap. I.2.8) sowie die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (Kap. III.1) im Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan 7-82a dargestellt.
    Gegenstand der Planung sind umweltrelevante Maßnahmen wie z. B. die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) als abschließende Regelung für die zulässige Überbauung des Grundstücks sowie die Begrünung der Dächer und Fassaden (s. Kap. II.3.2, 3.6 und 3.7).

    Im beschleunigten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit wird hier kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch fand im Januar und Februar 2020 statt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/fruehbb/7-82b/.

    Ferner besteht für Sie im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, sich erneut zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Dieser Verfahrensschritt wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

  • Warum wird der Bebauungsplan 7-82a nicht weiter unterteilt - bspw. für den Stadtbad-Standort?

    Eine Teilung von Geltungsbereichen bzw. Plangebieten wird in der Regel vorgenommen, um Teilbereiche aufgrund von Dringlichkeit, Vorhabenträgern oder der Komplexität Bebauungsplanverfahren für Teilbereiche unabhängig voneinander durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine wesentlichen Zusammenhänge oder Abhängigkeiten bestehen. Im Plangebiet bestehen allerdings enge Zusammenhänge zwischen dem Neubau der Bibliothek, der Standortverlagerung des Stadtbades und dem Wohnungsneubau. Daher ist eine Aufteilung in verschiedene Bebauungsplanverfahren hier nicht möglich.

  • Wenn in der Götzstraße 36 der Polizeineubau entsteht, entfällt dann die im Bebauungsplan XIII-209 festgesetzte Kindertagesstätte?

    Im Zuge der Gesamtmaßnahme Neue Mitte Tempelhof sollen rd. 130 neue Kita-Plätze entstehen. Damit werden bestehende Defizite und die durch den Wohnungsneubau zukünftig entstehenden Bedarfe abgedeckt. Statt eines frei stehenden Gebäudes auf dem Einzelgrundstück Götzstraße 36 sollen die erforderlichen Kita-Plätze jedoch familienfreundlich, wohnungsnah und integriert in anderen Gebäuden, wie bspw. dem Rathaus oder den künftigen Wohngebäuden, untergebracht werden. Vorstellbar ist auch der Ausbau vorhandener Einrichtungen. Im Rahmen des kooperativen Werkstattverfahrens wurde nachgewiesen, dass die Errichtung von Kita-Plätzen als an diesen Orten sinnvoll untergebracht werden kann. Für den Kita-Standort an der Götzstraße wird im Ergebnis ausreichend Ersatz geschaffen.

  • Wo wird Ersatz für die wegfallenden Kleingärten geschaffen?

    Derzeit ermittelt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mögliche Ersatzflächen für die entfallenden Kleingartenparzellen der Anlage „Germania“. Bei der Bereitstellung von Ersatzflächen besteht allerdings kein Anspruch auf Ersatzflächen in unmittelbarer Nachbarschaft der bisherigen Anlage. Bereits im Kleingartenentwicklungsplan 2030 werden drei Ersatzflächen aufgeführt. Derzeit werden aber noch weitere Flächen einer Prüfung unterzogen (Stand Frühjahr 2021).

Weitere

  • Wie geht es mit dem Standort Karstadt am Tempelhofer Damm weiter?

    Mit der Umstrukturierung der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH gab es unternehmensseitig zunächst die Überlegung den Standort am Tempelhofer Damm aufzugeben. Auf landes- und Bezirksebene bemühte man sich seither mit hoher Priorität, den langfristigen Erhalt dieses Einzelhandelsstandortes zu ermöglichen. Im Sinne der Beschäftigten sollen Arbeitsplätze gesichert und das breite Warensortiment eines Kaufhauses auch zukünftig für die Anwohnenden zur Verfügung gestellt werden. Anfang August 2020 ist dies erfolgreich gelungen. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung des Bezirkes: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.968687.php