Häufige Fragen (FAQs)

Der Entwicklungsprozess der Neuen Mitte Tempelhof ist sehr umfangreich und bringt viele Veränderungen mit sich. Dies wirft auch viele Fragen auf. Bei den öffentlichen Veranstaltungen, aber auch per Post, E-Mail oder Telefon, erreichen uns Fragen zum gesamten Prozess zum Fördergebiet der “Nachhaltigen Erneuerung”.
An dieser Stelle werden diese Fragen und die Antworten hierzu gebündelt aufgeführt werden. Zunächst werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet und bei Bedarf schrittweise erweitert.

Die auf dieser Seite verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei.

Allgemein

  • Warum wird das Gebiet neu geordnet?

    In dem Gebiet rund um das Rathaus Tempelhof befinden sich öffentliche Einrichtungen wie die Bezirkszentralbibliothek, die Polizei und das Stadtbad Götzstraße sowie eine Vielzahl an Parks. Allerdings ist der Bereich in die Jahre gekommen und wird der Bedeutung eines funktionsstarken Zentrums für Tempelhof nicht (mehr) gerecht. Verschiedene Missstände konnten rund um das Rathaus am Tempelhofer Damm im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen identifiziert werden: So sind die öffentlichen Gebäude aus den 1960er und 1970er sanierungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß – die Gebäude werden heute anders genutzt als noch vor vierzig Jahren. Die Grün- und Freiräume sind zum Teil in einem schlechten Pflegezustand und wenig attraktiv. Der Bereich am Tempelhofer Damm bietet wenig Aufenthaltsqualität und es mangelt an einer Vernetzung der Grünräume. Darüber hinaus fehlt es an öffentlichkeitswirksamen Angeboten, die das Zentrum beleben.
    Die zahlreichen Herausforderungen können nicht allein über eine Sanierung der öffentlichen Gebäude bewältigt werden. Erst durch eine städtebauliche Neuordnung des gesamten Gebiets kann den aktuellen Anforderungen und dem Wachstum von Stadt und Bezirk entsprochen werden. In diesem Zusammenhang wurde die „Rochade“ der öffentlichen Einrichtungen entwickelt: durch Abriss und Neubau der öffentlichen Gebäude werden zeitgemäße öffentliche Angebote an anderer Stelle im Gebiet geschaffen und Flächen für bezahlbaren Wohnungsneubau auf landeseigenen Flächen gewonnen. Die Grün- und Freiräume werden an die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst und denkmalgerecht gepflegt.

    Nähere Informationen zur „Rochade“ und städtebaulichen Neuordnung können Sie auch der Broschüre „Neue Mitte Tempelhof gestalten“ entnehmen.

  • Welche Entscheidungen wurden bereits getroffen und durch wen?

    Mit den Beschlüssen über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) im Juli 2018 und über die Festlegung des Stadtumbaugebietes im September 2018 haben das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und der Senat von Berlin verbindlich ihre Absicht erklärt, das Konzept der „Neuen Mitte Tempelhof“ für eine städtebauliche Neuordnung des Gebiets umzusetzen. Den Beschlüssen sind vorbereitende Untersuchungen vorausgegangen, die 2016 begonnen wurden und 2018 ihren Abschluss fanden. In diesem Zusammenhang wurde das Prinzip der „Rochade“ beschlossen, das heißt die schrittweise Verlagerung der öffentlichen Gebäude und die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers an der Götzstraße. Das Konzept der „Rochade“ wurde in einem umfangreichen Abstimmungsprozess mit den zuständigen Verwaltungen, Landesbetrieben und Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtungen entwickelt und über öffentliche Veranstaltungen kommuniziert.

  • Wie wurde mit den Stellungnahmen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen umgegangen?

    Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Anwohnenden und der Öffentlichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität im Gebiet laufend und breit abgefragt und dokumentiert. Im Laufe des Prozesses wurden in den drei Informationsveranstaltungen bzw. über schriftliche Zusendungen rund 140 Stellungnahmen und Hinweise der Öffentlichkeit zusammengetragen. Alle Stellungnahmen wurden im Verfahren geprüft und abgewogen, schriftliche Anfragen direkt beantwortet. Die Anregungen sind direkt in den Bericht bzw. die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen – oftmals handelte es sich um sehr konkrete Anmerkungen und Wünsche, wie bspw. dem Wunsch nach einem Kino im Kulturbaustein oder nach der Einrichtung eines Wochenmarkts im Gebiet. Diese wurden dokumentiert und können erst bei einer detaillierteren Planung geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Unter den Stellungnahmen gab es grundsätzliche Kritik und Ablehnung zu der geplanten Veränderung des Gebiets. Die vorgebrachten Argumente oder Vorschläge wurden geprüft. Um die Entscheidungen nachvollziehbar darzustellen, wurden Informationsveranstaltungen durchgeführt und Dokumentationen erstellt.

  • Was macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und was der Bezirk? Wer ist wofür zuständig?

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führte das städtebaulichen kooperativen Werkstattverfahren und die beiden Bebauungsplanverfahren durch. Im Rahmen des Werkstattverfahrens wird im Dialog mit der Öffentlichkeit Dialog mit der Öffentlichkeit und lokalen Akteuren ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept für die Neue Mitte Tempelhof erarbeitet. Dieses wird die Grundlage für den künftigen Städtebau und die Regelungen im Bebauungsplan, die sich anschließenden Hochbauplanungen und weitere Stadtumbaumaßnahmen. Das Werkstattverfahren wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch das Büro luchterhandt koordiniert.

    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Federführung bei der Umsetzung des Stadtumbaugebiets und der zahlreichen einzelnen Stadtumbauprojekte, wie u.a. den Neubau des Hauses der Jugendverbandsarbeit (Pfadfinderheim) und Kultur- und Bildungshauses sowie der Erweiterung und Sanierung des Rathaus Tempelhof. Die Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG ist im Auftrag des Bezirks als Gebietsbeauftragte für die Prozesssteuerung, Bürgerbeteiligung und die Unterstützung der Verwaltung bei der Projektvorbereitung und –durchführung der einzelnen Stadtumbaumaßnahmen zuständig.

  • Welche Projekte sollen im Stadtumbaugebiet durchgeführt werden?

    In den vorbereitenden Untersuchungen (2016-2018) wurden auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme wurden städtebauliche Leitziele formuliert und rund 20 konkrete Projekte für die weitere Umsetzung im Rahmen des Stadtumbauverfahrens abgeleitet. Diese sind in fünf Schwerpunktbereiche sowie in kurzfristig, mittelfristig oder langfristig umzusetzende Maßnahmen unterteilt. Das Egebnis der vorbereitenden Untersuchungen mit allen Projektsteckbriefen können Sie hier einsehen und herunterladen. Im Wesentlichen werden im Zuge des Stadtumbaus die Grün- und Freiflächen aufgewertet und die soziale Infrastruktur verbessert.

    Eine kurze Übersicht zu allen Projekten finden Sie hier

    Über die Projektfortschritte und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten informieren wir Sie laufend, insbesondere unter Aktuelles oder über den Newsletter.

Polizei

  • Warum wird die Polizeidienststelle an dem neuen Standort Götzstraße 36 gebaut?

    Das Polizeigebäude in der Götzstraße 6 ist für den steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein, da der Polizeiabschnitt 44 Zuwachs erhält: einerseits, weil durch eine Neuordnung der Polizeiabschnitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abschnitten dazu kommen; andererseits, weil die steigende Bevölkerungszahl Berlins grundsätzlich mehr Polizei erfordert. Darüber hinaus wurde das Polizeigebäude seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend saniert und befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Hinzu kommt, dass das Gebäude mit seiner langgestreckten Grundrissform den Anforderungen an einen modernen Polizeibetrieb nicht mehr entspricht. Da sich ein Umbau bzw. eine Erweiterung des bestehenden Polizeigebäudes nach einer umfassenden Prüfung als nicht realisierbar herausgestellt hat, fiel die Entscheidung die Polizei zugunsten eines zukunftsfähigen Neubaus auf einem anderen Grundstück.

    Nach intensiver Prüfung und Abwägung zahlreicher Belange, Interessen und Bedenken wurde schließlich das landeseigene Grundstück in der Götzstraße 36 als Standort für den Neubau der Polizeidienststelle identifiziert Es handelt sich bei diesen Flächen von allen untersuchten Einzelstandorten um das geeignetste Grundstück. Es liegt zentral im Planungsgebiet auf einer landeseigenen also verfügbaren, gut zugeschnittenen Fläche, ist für polizeiliche Belange gut angebunden und für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar. Lesen Sie mehr in der Planbegründung des Bebauungsplan 7-82b unter: berlin.de

  • Wurden alternative Standorte für den Bau der Polizeidienststelle untersucht?

    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde – ergänzend zu der in der vorhergehenden Antwort beschriebenen Standortuntersuchung aus 2018 – eine erneute Standortuntersuchung durchgeführt. Es wurde erneut durch ein beauftragtes Planungsbüro geprüft, ob andere geeignete Grundstücke innerhalb der Abschnittsgrenzen des Polizeiabschnitts 44 (nach Integration von Teilen des Abschnitts 42) vorhanden sind. Hierbei wurden Grundstücke mit einer grundsätzlich geeigneten Größe systematisch erfasst und anhand eines Katalogs an Untersuchungskriterien in einem dreistufigen Prüfverfahren auf ihre Eignung untersucht. Einbezogen wurde dabei auch ein Standort, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung benannt wurde. Lesen Sie mehr unter:
    Bebauungsplanentwurf 7-82b – Berlin.de

  • Steigt mit dem Neubau des Polizeiabschnitts die Verkehrsbelastung auf der Götzstraße?

    Bereits die Erschließung des bestehenden Polizeistandorts erfolgt über die Götzstraße. Mit dem Neubau der Polizeidienststelle steigt die Anzahl an Mitarbeitenden und entsprechend die Anzahl der Verkehrsbewegungen durch den Polizeibetrieb. Aufgrund des Schichtbetriebs und des hohen Anteils an Mitarbeitenden im Außendienst (80-90 % tagsüber und 75 % nachts) ist ein mäßiger Anstieg an Dienstfahrten und ein eher geringer Anstieg an privaten Fahrten durch Mitarbeitende oder Besucherinnen und Besucher zu erwarten – nicht zuletzt da der Umweltverbund (Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel) eine immer größere Rolle spielen. Auch der Anteil an „HomeOffice“-Tagen bei den im Büro Tätigen steigt. Durch die Umsetzung des neuen Mobilitätsgesetzes ist zudem von einer schrittweisen Verlagerung des Pkw-Verkehrs auf Verkehre des Umweltverbundes auszugehen. Gegenüber der derzeitigen Situation ist überschlägig von einer Steigerung des Pkw-Verkehrs um etwa 10 % auszugehen. Die Breite der Götzstraße bzw. umgebender Straßen ist ausreichend, um dies zu bewältigen.

  • Beeinträchtigt die Verlegung des Polizeistandorts die Verkehrssicherheit im Wohngebiet?

    Die Schulwegsicherheit hat für die Polizei einen hohen Stellenwert. Den Mitarbeitenden sind die möglichen Gefahrenmomente, gerade im Umfeld von Kindertagesstätten und Schulen, aus ihrer beruflichen Tätigkeit besonders bewusst. Sie stellen ihre Fahrweise auf die Gegebenheiten vor Ort ein, sodass es zu keinen erhöhten Gefahren für die Schülerinnen und Schüler durch die Einsatzfahrten kommt.
    Nach den Erhebungen der Polizei Berlin werden von den Einsatzfahrten, die am Standort Götzstraße beginnen (rd. 20-10 % tagsüber und 25 % nachts), nur bei 15 % davon Sonder- und Wegerechte eingesetzt. Der Einsatz von Signalhorn und Blaulicht ist zumeist auch nicht bereits unmittelbar am Standort erforderlich. Zudem ist der Einsatz der Sonder- und Wegerechte, d.h. von Blaulicht und Martinshorn, an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Beides darf keinesfalls willkürlich erfolgen oder andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Zum Einsatz kommen Sonder- und Wegerechte nur bei unübersichtlichen Situationen oder wenn keine freie Fahrt besteht.

  • Kommt es durch die neue Polizeistation zu einer Zunahme des Lärms?

    Im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie für den Neubau der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 wurden durch ein Fachbüro die Auswirkungen des Polizeibetriebs auf die Nachbarschaft untersucht. Die Ergebnisse sind in die Abwägung zum Bebauungsplanentwurf eingegangen und werden in der Planbegründung erläutert. Lesen Sie mehr unter: Festgesetzte Bebauungspläne

    Um erhebliche Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft durch die Dienstfahrzeuge zu vermeiden, sieht der festgesetzte Bebauungsplan 7-82b vor, dass die Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück grundsätzlich unterirdisch anzuordnen sind. Die Tiefgaragenein- und –ausfahrt soll zudem schallschluckend ausgeführt werden. Nur Stellplätze für schwer Gehbehinderte und Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer können oberirdisch angeordnet werden. Bei entsprechender Anordnung auf dem Grundstück sind in der Nachbarschaft keine unzumutbaren Lärmbelästigungen durch die Nutzung dieser Stellplätze zu erwarten.

    Eine Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge, die mit Einsatz des Signalhorns vom Standort losfahren, ist insbesondere in den schützenswerten Nachtstunden unwahrscheinlich. Die Götzstraße ist zur Nachtzeit nur sehr gering belastet, sodass kein Erfordernis für den Einsatz des Signalhorns besteht. Nicht ausgeschlossen ist, dass Parkplätze im Bereich der künftigen Ausfahrten entfallen werden, damit eine freie Sicht auf die Straße besteht. Dies bleibt späteren verkehrsbehördlichen Anordnungen vorbehalten.

  • Wie wird das Gebäude aussehen? Wann wird es Informationen über Art und Größe des Baukörpers, der Außenanlage sowie die Zufahrten auf dem Grundstück Götzstraße 36 geben?

    In 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Neubau der Polizei auf dem Grundstück Götzstraße 36 erarbeitet. Es wurden der erforderliche Bedarf an Flächen (Raumprogramm) und die Funktionsabläufe im Gebäude herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage entstanden mögliche Bebauungsvarianten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um Entwürfe für das künftige Gebäude. Vielmehr wurden durch diese „Testentwürfe“ die Anforderungen – bspw. im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Baukörperabmessungen, Zufahrten, o.ä.- an die weitere Umsetzung geprüft. Als nächster Schritt wird die konkrete Planung des Hochbaus vorangetrieben.

Stadtbad

  • Wird das Stadtbad an dem neuen Standort nur wiederaufgebaut? Was verändert sich?

    Für das künftige Stadtbad haben die Berliner Bäder-Betriebe das Profil des Schul-, Vereins- und Gesundheitsbads entwickelt. Der Neubau des Stadtbads wird künftig auch weiterhin primär als Schul- und Vereinsbad dienen. Hinter dem Begriff „Gesundheitsbad“ steht die Idee, das Angebot stärker an die Bedürfnisse einer sich demographisch verändernden Gesellschaft anzupassen. Gegenüber der heutigen Situation soll das Nutzungsangebot für die Öffentlichkeit somit zukünftig erweitert werden. Dafür kann der in den Wohnungsbau integrierte Neubau mit einem zusätzlichen Becken für Gesundheitskurse ausgestattet und einer weiteren Bahn (6.Bahn) erweitert werden. Hierfür wurde auch eine vertiefende Machbarkeitsstudie erarbeitet: Lesen Sie mehr unter: Gemeinschaftliche Projekte

    Damit die Schwimmangebote lückenlos bestehen bleiben, wird das bestehende Stadtbad erst abgerissen, wenn der Ersatzneubau in Betrieb gegangen ist.

  • Werden durch den Neubau des Stadtbads die Sportflächen im Gebiet reduziert?

    Nach heutigen Gesichtspunkten ist das bestehende Stadtbad durch seine flächenintensive Grundrissform, nicht energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Das Ersatzgebäude des Stadtbads soll daher im Vergleich kompakter sein und in das neue Wohnquartier integriert werden. Dadurch nimmt es zukünftig ein kleineres Grundstück in Anspruch. Hierdurch geht keine aktuell für den Sport genutzte Fläche verloren.

    Insgesamt wird die Qualität der Freizeit- und Sportmöglichkeiten durch die Neuordnung verbessert: Es wird ein modernes, größeres Bad entstehen. Dazu kommt die Aufwertung der vorhandenen Spielplätze und des Sportplatzes Paul-Jestram mithilfe von Fördermitteln aus dem Programm Nachhaltige Erneuerung (ehemals „Stadtumbau“). Auch die Parkanlagen werden aufgewertet und bieten mehr informelle Möglichkeiten für spiel-sportliche Aktivitäten im Grünen.

  • Hat die Öffentlichkeit bei einem Neubau mehr Möglichkeiten, das Bad zu nutzen?

    Das Stadtbad soll als wichtiger öffentlicher Baustein die Quartiersentwicklung und das öffentliche Leben im Quartier prägen. Es wird weiterhin primär ein Schul- und Vereinsbad sein. Um das Angebot stärker an die Bedürfnisse einer sich demographisch verändernden Gesellschaft und der Öffentlichkeit anzupassen, kann der Neubau neben einem 25 m-Becken und einem Kinderbecken ein zusätzliches Kurs- und Therapiebecken (Variobecken) erhalten. Damit kann der Öffentlichkeit ein größeres und breiteres Angebot – von Baby- und Kleinkindschwimmen über Schwimmunterricht für Kinder bis hin zu gesundheitsfördernden Kursen, wie z.B. Aqua Fitness – zur Verfügung gestellt werden.
    Die Öffnungszeiten für öffentliches Schwimmen werden im Zuge der Planungen von den Berliner Bäder-Betrieben festgelegt.

Rathaus Tempelhof und Umgebung / Zentrum

  • Was ändert sich am Rathaus? Und was bedeutet „Kultur- und Bildungshaus“?

    Das Hauptgebäude des Rathauses Tempelhof mit seinem markanten Turm wird saniert. Zusätzlich soll ein Erweiterungsbau mit Büros für ca. 250 Arbeitsplätzen entstehen. Hier soll einerseits der durch das Auslaufen von Mietverträgen in angemieteten Gebäuden entstehende Entfall von Arbeitsplätzen ausgeglichen werden. Darüber hinaus besteht ein Mehrbedarf durch den Personalaufbau der letzten Jahre. Durch Sanierung, Umbau und Erweiterung wird das Rathaus Tempelhof neben dem Rathaus Schöneberg ein zweiter zentraler Verwaltungsstandort des Bezirks. An der Stelle des Anbaus, der früher als Saal für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genutzt wurde, soll ein öffentlicher Stadtplatz entstehen. Im Erdgeschoss des Ergänzungsbaus (Rathaus) und des „Kultur- und Bildungshauses“ sollen öffentliche Angebote untergebracht werden, die zur Belebung des Stadtplatzes beitragen. Im Zusammenspiel mit der neuen Bibliothek soll sich hier ein kultureller, sozialer und stadtpolitischer Dreh- und Angelpunkt für den Bezirk entwickeln.
    Im „Kultur- und Bildungshaus“ wird die Bezirkszentralbibliothek zusammen mit Räumen für die Musikschule, die Volkshochschule und den Bereich Kunst, Kultur und Museen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg unter einem Dach kombiniert. Es entsteht ein breites Angebot an öffentlichen Kultur- und Bildungsangeboten, mit Räumen für die Bibliothek, zum Lesen oder zur Mediennutzung, für Musik- und anderen Unterricht, für Ausstellungen und Kulturarbeit, die auch von Kulturschaffenden aus dem Stadtteil genutzt werden können. Die Zusammenarbeit von Fachbereichen ermöglicht neue Angebote, wie bspw. eine „Artothek“. Zudem ist ein großer Veranstaltungsraum für Konzerte, Aufführungen oder Lesungen im Kultur- und Bildungshaus vorgesehen. Dieses Angebot wird erst durch die gemeinsame Nutzung von allen vier Fachbereichen möglich, da dies eine volle Auslastung und einen wirtschaftlichen Betrieb garantiert.
    Bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde die langfristige Entwicklungsperspektive für das bisherige Bibliotheksgebäude eingehend diskutiert und unter städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Die Bezirkszentralbibliothek an der Götzstraße verfügt über eine hohe architektonische Qualität, insbesondere im Innenraum. Allerdings wird das bestehende Bibliotheksgebäude den Ansprüchen an einen modernen Bibliotheksbetrieb nicht gerecht. Es ist für eine Bezirkszentralbibliothek, die auch übergeordnete Querschnittsaufgaben für den gesamten Bezirk übernimmt, zu klein. Heute dienen Bibliotheken nicht mehr primär dem Ausleihen von Büchern, sondern vielmehr als Ort an dem Menschen sich lange aufhalten um zu studieren, zu arbeiten, zu lesen, sich zu informieren, Veranstaltungen zu besuchen, sich zu treffen oder neue Medien zu nutzen. Hierfür braucht es ein differenziertes Raumangebot, das sich in dem bestehenden Bibliotheksgebäude – das als „Einraum“ konzipiert ist – nicht umsetzen lässt. Aus der Neuordnung und dem integrierten Kultur- und Bildungshaus ergeben sich wichtige Chancen für das gesamte Gebiet: Die Bibliothek in dem Kultur- und Bildungshaus erhält bedeutend mehr Flächen für mehr Angebote. Zusammen mit Musikschule, Volkshochschule und dem Bereich Kunst, Kultur, Museen entsteht hier ein einmaliges öffentliches Kultur- und Bildungshaus. Mit dem Neubau rückt die öffentliche Einrichtung zudem in die erste Reihe an den Tempelhofer Damm, wodurch das Zentrum zusätzlich belebt wird. Durch die Freimachung kann ein Wohnquartier für den dringend benötigten Wohnraumbedarf in Berlin geschaffen werden

  • Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität auf dem Tempelhofer Damm geplant?

    Das Entwicklungskonzept Neue Mitte Tempelhof sieht vor, dass der Bereich rund um das Rathaus Tempelhof ein attraktives Stadtteil- und Bürgerzentrum erhält mit erweiterten Kultur-, Bildungs- und Verwaltungsangeboten. Indem durch die Neue Mitte insgesamt die Umgebung gestärkt wird, entstehen Anreize für einen interessanten Mix aus Geschäften und gastronomischen Angeboten.
    Hiermit verbunden soll die Geschäftsstraße Tempelhofer Damm langfristig für mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit umgebaut werden. In einem integrierten Verkehrs- und Mobilitätskonzept für das Fördergebiet Neue Mitte Tempelhof, welches im Auftrag des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg erarbeitet wird, findet hier auch eine weitergehende Vertiefung statt. Lesen Sie mehr unter:
    Mobilität und Vernetzung

Soziale Infrastruktur

  • Neue Bewohnerinnen und Bewohner brauchen auch KITA- und Schulplätze, mehr soziale Infrastruktur. Wie wird damit umgegangen?

    Wenn mehr Menschen, und besonders junge Familien mit Kindern, in das neue Wohnquartier in der Götzstraße in die Neue Mitte Tempelhof ziehen, braucht es auch mehr soziale Angebote bspw. in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sport.
    Die Bedarfe an sozialer Infrastruktur im Gebiet, insbesondere das Angebot an Kita-Plätzen, werden in der Planung berücksichtigt und können dem künftigen Bedarf entsprechend ausgebaut werden. Dabei ist auch die bereits bestehende Situation berücksichtigt worden. Daher können im Zuge der städtebaulichen Neuordnung nicht nur die erforderlichen rd. 50 Kita-Plätze (Bedarf aus dem Wohnungsneubau) umgesetzt werden. Zusätzlich können rund 80 (bis 100) weitere Kita-Plätze geschaffen werden, um das vorhandene Defizit zu kompensieren. Die Kita-Plätze sollen dabei wohnungsnah in die Neubebauung integriert und nicht in einem freistehenden Gebäude untergebracht werden, wie es in den 1970er-Jahren für das Einzelgrundstück Götzstraße 36 (Bebauungsplan XIII-209) vorgesehen war.
    Der Bedarf an Schulplätzen kann über bezirkliche Maßnahmen außerhalb des Plangeiet des neuen Stadtquartiers gedeckt werden. Die ans Plangebiet angrenzende Luise-Henriette-Schule wird saniert und die Paul-Simmel-Schule an der Felixstraße durch Sanierung und Teilabriss grunderneuert.

  • Bleiben die Pfadfinderinnen und Pfadfinder im Gebiet?

    Die Pfadfinderinnen und Pfadfinder bleiben im Gebiet. Es ist vorgesehen, das Pfadfinderheim im Rahmen der Neuordnung mittelfristig durch einen Ersatzbau zu ersetzen. Der Neubau „Haus der Jugendverbandsarbeit“ wird aus Mitteln des Stadtumbaus (Nachhaltige Erneuerung) finanziert und soll voraussichtlich ab 2027 gebaut werden. S. auch hier

  • Gibt es neue Angebote für Kinder und Jugendliche?

    In der Neuen Mitte Tempelhof soll zusätzlich eine Jugendfreizeiteinrichtung (Haus der Jugendverbandsarbeit) errichtet werden. Des Weiteren sind neue Spielplätze vorgesehen.
    Bestehende Anlagen werden erneuert und qualifiziert. Um die Wünsche und Bedarfe der Spielplatz-Nutzer*innen der Spielplätze in der Götzstraße 64 und Germaniastraße 1 zu erfahren, fand im Januar 2025 eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung statt.

Verkehr

  • Wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet?

    Die verkehrlichen Belange z.B. auch durch den Neubau der Polizei und des neuen Wohnquartiers sind im Rahmen der Bebauungsplanverfahren untersucht worden.
    Darüber hinaus soll ein integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den gesamten Bereich des Fördergebiets Neue Mitte Tempelhof als eines der Stadtumbauprojekte durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erarbeitet werden. Das Konzept setzt sich dabei auch mit dem Verkehrsaufkommen aller Arten von Fortbewegung im Straßenraum auseinander. Es werden dabei die Anforderungen aufgrund des Mobilitätsgesetzes, der Umgang mit parkenden Fahrzeugen und die Gestaltung des öffentlichen Raums thematisiert. Ziel ist die Erstellung eines Konzepts zur Qualifizierung der vorhandenen Verkehrsräume bspw. für mehr Fußgängerfreundlichkeit. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer umwelt- und stadtverträglichen Erschließung des neuen Wohnquartiers entsprechend den aktuellen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnissen. Im Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für die weiteren Planungsverfahren und die Umsetzung formuliert werden.

  • Werden die Rad- und Fußwegeverbindungen im Gebiet verbessert?

    Im Rahmen des „Verkehrsversuchs Tempelhofer Damm“, der vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt wurde, ist bereits eine Verbesserung durch eine neue geschützte Radverbindung auf dem Tempelhofer Damm umgesetzt worden. Mit der Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts sind weitere Lösungen für eine bessere Durchwegung des Gebiets für Fuß- und Radverkehr erarbeitet worden, die im Zuge der Umsetzung berücksichtigt werden sollen.
    Schon jetzt haben die Anwohnerinnen und Anwohner einen schnellen Zugang ins Grüne mit den vielfältigen Parks und Grünanlagen, die dem Bereich in der Neuen Mitte Tempelhof und der Umgebung eine besondere Qualität verleihen. Durch eine Verbesserung der Wegeverbindungen und Übergänge sollen sie wie ein durchgängiges „grünes Band“ besser erlebbar gemacht werden. Die von Westen kommende Wegeverbindung soll dabei über den Tempelhofer Damm an die östlich gelegenen Bereiche wie den Schulcampus an der Felixstraße, die Wohnquartiere und die Kleingartenanlagen anbinden und aufgewertet werden.

Wohnen

  • Warum werden in der Götzstraße neue Wohnungen gebaut? Welche Wohnungstypen sollen hier entstehen?

    In Berlin wächst die Bevölkerung und die Stadt benötigt – so wie andere Metropolen auch – mehr Wohnraum. Dabei geht es vor allem darum, bezahlbaren Wohnraum für alle zur Verfügung zu stellen – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Die Stadt wächst auch in dem Gebiet rund um das Rathaus Tempelhof. Hier nimmt die Bevölkerung seit mehr als zehn Jahren kontinuierlich zu. Hoher Bevölkerungszuwachs, darunter ein starker Zuzug junger Familien mit Kindern, kaum lokale Wohnungsneubautätigkeit sowie überdurchschnittlich stark anziehende Mietpreise haben in den letzten Jahren zu einer zunehmend angespannten Lage auf dem Mietwohnungsmarkt geführt. Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Gebiets und den konzentrierten Neubau öffentlicher Einrichtungen können gut erschlossene Flächen für den Wohnungsneubau in einem Gebiet mit guter Ausstattung an kulturellen und sozialen Einrichtungen, Parks, Kleingärten und den Geschäften am Tempelhofer Damm geschaffen werden..
    Für eine soziale Mischung im Quartier soll ein breit gefächertes Angebot an Wohnungstypen und -größen entstehen: Wohnungen für Familien, für Alleinstehende, Mehrgenerationenwohnen und Genossenschaften. Dabei wird ein hoher Anteil öffentlicher und sozial geförderter Wohnungen gewährleistet. Dies ist an der Götzstraße möglich, da das Land Berlin hier Grundstückseigner ist.

  • Wie viele Wohnungen werden gebaut? Wie hoch werden die Gebäude sein?

    Ergebnis und Zielsetzung des Bebauungsplans für das neue Wohnquartier ist die Umsetzung einer kompakten und gebietsverträglichen Wohnbebauung. Insgesamt können rd. 540 Wohnungen entstehen (rd. 54.000 m² Geschossfläche Wohnen – Berechnung entsprechend Berliner Modell). Die kompakte Bebauung ermöglicht es, einen zusätzlichen südlich angrenzenden öffentlichen Park umzusetzen. Das neue Wohnquartier an der Götzstraße weist zudem mit dem Quartiersplatz eine eigene lebendige Mitte auf. Die Höhe der Gebäude mit im Wesentlichen 6 (Voll-)Geschossen orientiert sich an der Umgebung („Berliner Traufe“). Zur Vermeidung einer monotonen Bebauungsstruktur werden auch Hochpunkte mit 8 Geschossen sowie am Quartiersplatz mit bis zu 12 Geschossen ermöglicht. In kleineren Bereichen sind auch nur 4 Geschosse zulässig.

Klima und Freiraum

  • Werden die derzeitigen Grünflächen und Parks erhalten?

    Der hohe Grünanteil ist eines der wesentlichen Merkmale der Neuen Mitte Tempelhof. Sie befindet sich inmitten eines „grünen Bands“: Alter Park, Lehne-, Bose-, Francke- und Grunackpark bilden eine städtische Parklandschaft, die in ihrer Größe und auch geschichtlichen Bedeutung besonders ist. Die Parklandschaft bleibt erhalten und wird denkmalgerecht und behutsam erneuert und für eine dauerhafte, praktische Pflege hergerichtet. Damit lassen sich auch der Übergang über den Tempelhofer Damm und die Wegebeziehungen für Fuß- und Radverkehr im grünen Band verbessern. Öffentliche Räume, Grünflächen und Kleingartenanlagen durchziehen den Bereich rund um das Rathaus Tempelhof.
    Durch den Bau von neuen Wohnungen steigt zwar die Versiegelung im Gebiet, jedoch werden vorrangig bereits versiegelte und überwiegend wenig qualitätsvolle Freiräume beansprucht. Es werden auch neue Frei- und Spielflächen entstehen und die vorhandenen Grünräume aufgewertet. Insgesamt verbessern sich dadurch die Vernetzung und die Qualität der Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und die Fläche an öffentlichen Grünflächen wird sich deutlich erhöhen.

  • Wird es innovative, umweltfreundliche Klimaschutzkonzepte geben?

    Urbane Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien sind in Zeiten von Klimawandel und Extremwetterereignissen zentrale Themen in der Stadtentwicklung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Neue Mitte Tempelhof als „klimafreundliches Stadtquartier“ entwickelt werden. Klimafreundliches Stadtquartier bedeutet, Maßnahmen zur CO2-Reduktion und Energieeffizienz umzusetzen sowie regenerative Energien für einen Weg zur Klimaneutralität zu nutzen.
    Im Rahmen des Stadtumbauprogramms ist ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt worden. Lesen Sie mehr unter:
    Grüner Stadtraum

  • Können die Kleingartenflächen erhalten werden?

    Die zentral im Gebiet liegende Kleingartenanlage „Feldblume“ bleibt bestehen. Sie soll sensibel weiterentwickelt und mit dem neuen Quartier verzahnt werden. Dies kann beispielsweise über eine bessere Vernetzung, eine vorsichtige Öffnung für öffentlichkeitswirksame Angebote und klare Wegeverbindungen gelingen.
    Die beiden kleinen Kleingartenanlagen „Germania“ und „Friede und Arbeit“ (insgesamt 17 Parzellen) werden für den dringend benötigten Neubau in Anspruch genommen. Hierdurch werden im Zuge der Neuordnung des Gebiets Flächen frei auch für den Wohnungsneubau. Die betroffenen Pächterinnen und Pächter der beiden Kleingartenanlagen erhalten im Rahmen eines Umzugsmanagements entsprechend den gesetzlichen Regelungen Ersatzparzellen und Entschädigungsleistungen.
    Die Kleingartenanlage „Friede und Arbeit“ wird bereits seit Ende 2024 nicht mehr genutzt.

  • Wo wird Ersatz für die wegfallenden Kleingärten geschaffen?

    Derzeit ermittelt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg) mögliche Ersatzflächen für die entfallenden Kleingartenparzellen der Anlage „Germania“. Bei der Bereitstellung von Ersatzflächen besteht allerdings kein Anspruch auf Ersatzflächen in unmittelbarer Nachbarschaft der bisherigen Anlage. Bereits im Kleingartenentwicklungsplan 2030 Kleingartenentwicklungsplan 2030 werden drei Ersatzflächen aufgeführt.

Kontakt

Projektteam Neue Mitte Tempelhof

Richten Sie Ihre Anfragen gerne an das Projektteam.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abt. Städtebau und Projekte
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Projektleitung

Nils Krüger

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Facility Management
Stadtentwicklungsamt

Tobias Juchem-Tresp

Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG
Gebietsbeauftragte

Silke Wiesenhütter