Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Nachdem die Öffentlichkeit bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen umfangreich in den Prozess zur Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes eingebunden war, erfolgte die formelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Januar und Februar 2020. Im beschleunigten Verfahren hätte auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden können, von dieser Möglichkeit wurde allerdings im Sinne einer umfassenden Partizipation kein Gebrauch gemacht.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung
Alle aus der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und geprüft. Zu Teilaspekten wurden Untersuchungen und Studien durchgeführt.
In einer vertiefenden Standortuntersuchung wurden – ergänzend zu der Standortuntersuchung, im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen 2018 – auch aufgrund von Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden – nochmals strukturiert und transparent geprüft, ob andere für die Polizeidienststelle geeignete Grundstücke innerhalb der Abschnittsgrenzen des Polizeiabschnitts 44 vorhanden sind. Im Ergebnis zeigte sich, dass kein anderer Standort im Abschnittsgebiet als Ersatz für die Götzstraße 6 besser geeignet ist als die Götzstraße 36.
Durch eine Machbarkeitsstudie zum Hochbau wurden – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Festsetzungen – die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die weitere Umsetzung geklärt. Hierdurch konnten auch die potenziellen Auswirkungen auf die Umgebung besser dargestellt und geprüft werden.
In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die schalltechnischen Auswirkungen der Nutzung der Polizeidienststelle und der mögliche Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser untersucht. Darüber hinaus wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt.
Unter Berücksichtigung dieser Untersuchungen/Studien wurden Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Planbegründung überarbeitet.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im April und Mai 2021 fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Auf Basis der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Festsetzungen und Abwägung erneut geprüft. Im Ergebnis wurden die Festsetzungen und die Planbegründung an wenigen Stellen ergänzt bzw. geändert. Die Überarbeitungen haben nicht zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf mit der Planbegründung wurde vom 16. August bis 17. September 2021 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zudem wurden auch alle erarbeiteten Studien/Untersuchungen ausgelegt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden – parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit – erneut um Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Abwägung eingegangen. Aus diesem Beteiligungsschritt ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der beabsichtigten Festsetzungen.
Festsetzung
Danach hat das Abgeordnetenhaus von Berlin dem Bebauungsplan am 9. Juni 2022 zugestimmt. Die im Rahmen der Verfahrens- /Beteiligungsschritte zur Verfügung gestellten Unterlagen können hier (s. Auflistung unten) eingesehen werden.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind im Anschluss mit einem Schreiben über das Ergebnis der Abwägung informiert wurden.