Bebauungsplanverfahren

Für das rund 62 ha große Gebiet “Neue Mitte Tempelhof” wurden von 2016 bis 2018 vorbereitende Untersuchungen (nach dem Sanierungsrecht) durchgeführt. Ergebnis war ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die städtebauliche Neuordnung des Areals („Rochade“). Durch die Standortverlegung der öffentlichen Einrichtungen werden die öffentliche Infrastruktur im Gebiet erneuert und gleichzeitig ein relevantes Wohnbauflächenpotenzial in zentraler Lage aktiviert.
Das ISEK wurde im Juli 2018 vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg beschlossen. Aufgrund des Beschlusses des Senats von Berlin im September 2018 ist es Grundlage für das Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat im Juli 2018 mit dem Beschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept „Neue Mitte Tempelhof“ auch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 7-82 für einen rd. 10 ha großen Kernbereich am Tempelhofer Damm und an der Götzstraße gefasst.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung des mit dem ISEK beschlossenen städtebaulichen Konzeptes geschaffen werden.
Im Jahr 2018 wurde für das Gebiet durch den Senat von Berlin die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt. Aufgrund dessen ist seitdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Bebauungsplanung in diesem Bereich zuständig.

Als erster Schritt zur Umsetzung der städtebaulichen Neuordnung ist der Neubau der Polizeidienststelle erforderlich. Daher wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-82 mit Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im August 2019 in die Bebauungspläne 7-82a (Neue Mitte Tempelhof mit dem Rathausumfeld und Wohnquartier) und 7-82b (Polizeidienststelle Götzstraße) geteilt.

Nähere Informationen zum Bebauungsplan 7-82a
Nähere Informationen zum Bebauungsplan 7-82b

Bebauungsplan 7-82a und 7-82b

Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

  • Was ist ein Bebauungsplan und wie funktioniert das Verfahren?

    Allgemeine Informationen und Erklärungen rund um Bebauungspläne und damit verbundene Beteiligungsmöglichkeiten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Hier gibt es auch eine grafische Übersicht zu den einzelnen Bearbeitungsphasen eines Bebauungsplanverfahrens und eine übersichtliche Lesehilfe für die Pläne. Zusätzlich gibt es dort Antworten auf häufig gestellte Fragen wie z.B.:
    Was gehört zu einem Bebauungsplan? Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt?
    Welche Verfahrensschritte durchläuft ein Bebauungsplan bei der Aufstellung und welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es? Lesen Sie mehr unter:
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/berlin/de/allg.shtml

  • Wer entscheidet über die Bebauungspläne?

    Bei der Neuen Mitte Tempelhof handelt es sich um ein sogenanntes „Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ nach § 9 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB). Damit ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zuständig. Die abschließende Entscheidung über die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Abwägung aller eingebrachten Belange trifft am Ende das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Kontakt

Projektteam Neue Mitte Tempelhof

Richten Sie Ihre Anfragen gerne an das Projektteam.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abt. Städtebau und Projekte
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Projektleitung

Nils Krüger

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Facility Management
Stadtentwicklungsamt

Tobias Juchem-Tresp

Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG
Gebietsbeauftragte

Silke Wiesenhütter