Mit dem Bebauungsplan 7-82a werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung geschaffen. Sie bilden die Grundlage für das neue Stadtquartier „Neue Mitte Tempelhof“ rund um das Rathaus Tempelhof. Zudem werden Flächen für ein allgemeines Wohngebiet (über 500 Wohneinheiten) und verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen sowie für eine öffentliche Parkanlage festgesetzt. Die im Plangebiet gelegene Kleingartenanlage wird gesichert. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat dem Bebauungsplan 7-82a am 12. Juni 2025 zugestimmt. Der Bebauungsplan wurde daraufhin am 11. Juli 2025 festgesetzt und am 29. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt 2025 bekanntgemacht.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine schrittweise Umsetzung der städtebaulichen Neuordnung in der Neuen Mitte Tempelhof („Rochade“) für den Wohnungsneubau sowie der verschiedenen Gemeinbedarfseinrichtungen liegen somit vor.
Der Bebauungsplan 7-82a kann hier eingesehen werden Planzeichung und Planbegründung .
Der Planbegründung können die Verfahrens- /Beteiligungsschritte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entnommen werden.
Anlass
Der städtebauliche Entwurf „Grüne Mitte Tempelhof” als Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens bildet die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren 7-82a.