Kostenoptimierte umweltfreundliche Beschaffung fördertechnischer Anlagen (Aufzüge)

Fahrstuhl bei der SenStadt, Württembergische Straße 6,10. OG, September 2020

Aufzüge sind zentrale Bausteine für barrierefreie und funktional belastbare öffentliche Gebäude. Gleichzeitig gehören sie zu den gebäudetechnischen Anlagen mit einem hohen Materialeinsatz, einem kontinuierlichen Energieverbrauch und regelmäßigen Wartungsanforderungen. Damit wirken sich Entscheidungen bei der Planung und Beschaffung von Aufzügen über lange Zeiträume hinweg auf Ressourcenverbrauch, Klimabilanz und Betriebskosten aus. Eine nachhaltige Beschaffung bietet daher Potenzial, Kosten zu sparen, Aufwand zu mindern und die Umwelt zu schonen.

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels richtet der Senat seine Klimaschutzpolitik konsequent am 1,5-Grad-Ziel aus, um deutlich vor dem Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Berlin zu erreichen. Es ist das Ziel des Senats, Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg im nächsten Jahrzehnt klimaneutral zu transformieren und zu einem der bedeutendsten Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandorte Europas weiterzuentwickeln. Der Senat wird alle Beschaffungen strategisch und bedarfsgerecht möglichst klimaneutral gestalten. Konsequenterweise verpflichtet das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Öffentliche Auftraggeber haben im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind grundsätzlich die vollständigen Lebenszykluskosten zu berücksichtigen.

Hilfsmittel zur umweltfreundlichen Beschaffung für die öffentliche Hand

Um Vergabestellen bei der Beschaffung umweltfreundlicher und gleichzeitig wirtschaftlicher fördertechnischer Anlagen zu unterstützen, wurden im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung unter Einbeziehung relevanter Berliner Vergabestellen praxisorientierte Hilfsmittel entwickelt. Die Unterlagen bieten konkrete Vorschläge zu technischen Mindeststandards sowie zur Berechnung von Lebenszykluskosten, so dass die Auswahl von Angeboten für die Planung von Aufzügen möglichst umweltschonend und kosteneffizient erfolgen kann.

Die aktualisierte Fassung von Leistungsblatt 31 enthält ein Bündel möglicher Umweltschutzanforderungen für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei der Beschaffung fördertechnischer Anlagen einschließlich Anforderungen an Demontage, Wiederverwendung und Verwertung. Sie kann als Hilfsmittel bei der möglichst umweltfreundlichen Beschaffung genutzt werden.

  • Alternativer Entwurf VwVBU-Leistungsblatt 31 Fördertechnische Anlagen

    PDF-Dokument (104.5 kB)

Ergänzend zum Leistungsblatt wurde eine neue Berechnungshilfe bzw. ein neues LCC-Tool zur Berechnung von Lebenszykluskosten entwickelt, das als Alternative zum bisherigen VwVBU-Anhang 6 eingesetzt werden kann. Es enthält Hinweise zur Nutzung sowie die Berechnungsgrundlagen für Energieeffizienz und Wartungskosten, die in Abhängigkeit der Eingaben der Auftraggeberseite sowie der Bieterseite einen fundierten Vergleich zu erwartender Kosten ermöglichen.

  • Berechnungshilfe zur Berechnung der Lebenszykluskosten bei Aufzügen

    XLSX-Dokument (97.3 kB)

Zur Anwendung der Berechnungshilfe durch ausschreibende Stellen im Verfahren ist diese um Angaben zum konkreten Auftragsgegenstand zu ergänzen. Es werden hierzu unverbindlich und nicht abschließend folgende sachdienliche Hinweise gegeben:

  • Aus vergaberechtlicher Sicht ist die Berechnungshilfe – sofern sie im Verfahren zum Einsatz gebracht wird – den Vergabeunterlagen beizulegen. Ferner ist Bietenden mitzuteilen, dass das Wertungskriterium Preis sich aus den darin erfassten Anschaffungs- und Betriebskosten zusammensetzt.
  • Das Tabellenblatt „Hinweise“ enthält wichtige Angaben zum Einsatz der Berechnungshilfe im Verfahren, wie z. B., dass zunächst Fachplanende in Tabellenblatt A Eintragungen vornehmen und für diese Eintragungen einen Schreibschutz hinzufügen, so dass dann Bietende ihre Eintragungen im Tabellenblatt B einfügen können und schließlich die fertig ausgefüllte Berechnungshilfe mit dem Angebot einzureichen ist. Die Vergabestelle kann dann nach Angebotsabgabe – entweder durch Übertragung der Werte in eine gemeinsame Datei oder durch Vergleich der Werte in separaten Dateien – die Auswertung vornehmen.
  • Für jede innerhalb des betroffenen Auftrags zu beschaffende Aufzugsanlage muss in den Vergabeunterlagen eine separate Datei der Berechnungshilfe enthalten sein. Die Berechnungshilfe ist anwendbar für seilbetriebene und hydraulische Förderanlagen.
  • Kontrollmessungen sollten zumindest einmalig bei Abnahme oder sonstigen AG-seitig festzulegenden Zeitpunkten erfolgen. Der Einbau entsprechender Messtechnik ist möglich, gesetzlich aber weder vorgeschrieben noch zwingend nötig. Dies geschieht – entschieden im Ermessen der Auftraggeberin – evtl. auch aus anderen Gründen, wie z. B. der Abrechnung von Energiekosten. Eine konkrete Empfehlung zu Details von möglichen Kontrollen und möglichen Sanktionen wird hierzu seitens SenMVKU nicht formuliert. Es besteht insbesondere hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen zu Wartung und Instandhaltung auch die Möglichkeit, mit Optionen zu arbeiten. Es steht den Stellen frei, im jeweiligen Ermessen und auf Grundlage des anzuwendenden Rechts vertragliche Vorkehrungen ihrer Wahl zu treffen, die den Erfordernissen des Einzelfalls gerecht werden.