Aufzüge sind zentrale Bausteine für barrierefreie und funktional belastbare öffentliche Gebäude. Gleichzeitig gehören sie zu den gebäudetechnischen Anlagen mit einem hohen Materialeinsatz, einem kontinuierlichen Energieverbrauch und regelmäßigen Wartungsanforderungen. Damit wirken sich Entscheidungen bei der Planung und Beschaffung von Aufzügen über lange Zeiträume hinweg auf Ressourcenverbrauch, Klimabilanz und Betriebskosten aus. Eine nachhaltige Beschaffung bietet daher Potenzial, Kosten zu sparen, Aufwand zu mindern und die Umwelt zu schonen.
Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels richtet der Senat seine Klimaschutzpolitik konsequent am 1,5-Grad-Ziel aus, um deutlich vor dem Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Berlin zu erreichen. Es ist das Ziel des Senats, Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg im nächsten Jahrzehnt klimaneutral zu transformieren und zu einem der bedeutendsten Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandorte Europas weiterzuentwickeln. Der Senat wird alle Beschaffungen strategisch und bedarfsgerecht möglichst klimaneutral gestalten. Konsequenterweise verpflichtet das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen soll umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden. Öffentliche Auftraggeber haben im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind grundsätzlich die vollständigen Lebenszykluskosten zu berücksichtigen.