Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Vernetzung und Kooperation

Landespsychiatriebeirat
Psychiatriebeiräte der Bezirke
Analog zum Landespsychiatriebeirat wird auch in den Bezirken ein aus fachkundigen Personen bestehender Psychiatriebeirat berufen, der die zuständige Bezirksstadträtin für Gesundheit und den zuständigen Bezirksstadtrat für Gesundheit bei allen Fragen einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen berät. Die gesetzliche Grundlage für die Berufung und Tätigkeit des Psychiatriebeirates bildet das Berliner Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Psychiatriekoordination
Sucht- und Drogenhilfekoordination
Neben der Psychiatriekoordination sind in allen Berliner Bezirken Suchthilfekoordinatorinnen und -koordinatoren bzw. Suchtbeauftragte tätig. Die Aufgabenstellung und Funktion wird in den Bezirken mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahrgenommen. Im Wesentlichen beschäftigen sich die Suchthilfekoordinationen mit Fragen der Bedarfserhebung, der Entwicklung und Koordination der Angebote im Suchthilfesystem bzw. der fachlichen Beratung und Information von Fachkräften sowie in Einzelfällen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Sie stehen als Ansprechpartner für alle mit Drogen- und Suchtproblemen befassten Dienste und Einrichtungen eines Bezirks zur Verfügung.
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
In der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) treffen sich die psychiatrischen Fachkräfte aus Einrichtungen, Behörden, Verbänden, aber auch Betroffene und Angehörige psychisch kranker Menschen eines Bezirkes, um sich zu Fragen der bezirklichen Versorgung auszutauschen. Die PSAG wirkt auf eine Zusammenarbeit aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen Beteiligten hin und ist von den zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung zu hören.
Verbünde
- Gemeindepsychiatrischer Verbund
- Geriatrische- und Gerontopsychiatrische Verbünde
- Sucht- und Drogenverbünde
Im Gemeindepsychiatrischen Verbund sind unter der Federführung des Bezirks die Träger von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung, die Leistungsträger, Betroffene und Angehörige mit dem Ziel zusammengeschlossen, das gemeindepsychiatrische Hilfenetz verbindlich und am Einzelfall orientiert aufzubauen und weiter zu entwickeln. Diese Verbundform wurde in Berlin erstmalig im Bezirk Reinickendorf entwickelt und erprobt.
Der Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen der Altenhilfe und der Psychiatrie einer Versorgungsregion, um körperlich und psychisch gestörten, alt gewordenen Menschen eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Versorgung zu ermöglichen. Diese Verbünde sind in allen Bezirken etabliert.
Im Suchtverbund kooperieren Träger und Institutionen eines Bezirkes, die im Bereich Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätig sind, verbindlich miteinander. Ziel ist die Sicherung bzw. Verbesserung der Lebensqualität von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen. Suchtverbünde bestehen noch nicht in allen Bezirken.