Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit

Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit in Deutscher Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen: Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der bzw. des Landesbeauftragen für psychische Gesundheit.

Berlin hat ein vielfältiges Versorgungssystem für psychisch kranke Menschen oder Menschen in Krisensituationen. Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit ist dafür zuständig, dass das gute Angebot in den Bezirken erhalten bleibt bzw. verbessert wird. Zu den Aufgaben der Landesbeauftragten für Psychiatrie gehört die Steuerung und Entwicklung des regionalen Pflichtversorgungssystems in jedem Bezirk. Die Qualitätssicherung, Dokumentation und Planung des Systems gehören ebenso zu der Arbeit.
Jeder Mensch kann psychisch erkranken oder eine Krisensituation haben. Psychische Erkrankungen können den Alltag stark einschränken. Damit die erkrankten Menschen Hilfe bekommen, gibt es in jedem Bezirk in Berlin Beratungsstellen. Die Beratungsstellen zeigen, welche Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen oder Menschen in Krisensituationen vorhanden sind.
In Berlin hat jeder Bezirk verschiedene Angebote in den Bereichen Wohnen, Beratung, Tagesstruktur und Behandlung. Einige dieser Angebote gehören zur regionalen Pflichtversorgung. Das heißt, dass die kranken Menschen in der Nähe ihres Wohnumfeldes Hilfe bekommen.
Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit und die verschiedenen Einrichtungen in den Berliner Bezirken stehen im regelmäßigen Austausch. Für den Austausch gibt es verschiedene Gremien, wie etwa den Landesbeirat für seelische Gesundheit.

Sie erhalten auf diesen Internetseiten auch weitere Informationen zu den Hilfen für psychisch kranke Menschen. Sie finden Telefonnummern für Hilfen in Krisensituationen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu Projekten zu lesen sowie Publikationen der bzw. des Landesbeauftragten für psychische Gesundheit herunterzuladen.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit