Für die Aufnahme in die Liste der Anbietenden von Suchtpräventionsschulungen nach § 23 Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist eine Bewerbung bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung per E-Mail einzureichen.
Mit der Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer Daten auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Die einzureichenden Unterlagen müssen folgende Angaben und Nachweise enthalten: