Bewerbung für die Aufnahme in die Liste der Anbietenden von Suchtpräventionsschulungen nach § 23 KCanG

Für die Aufnahme in die Liste der Anbietenden von Suchtpräventionsschulungen nach § 23 Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist eine Bewerbung bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung per E-Mail einzureichen.

Mit der Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer Daten auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

Die einzureichenden Unterlagen müssen folgende Angaben und Nachweise enthalten:

Angaben zur Einrichtung

  • formloser Antrag mit Angaben zu Namen und Anschrift des Trägers, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Nachweis der Einrichtungsart gemäß § 23 Absatz 4 KCanG
    • Landes- oder Fachstelle für Suchtprävention oder Suchtberatung oder
    • Vergleichbar qualifizierte öffentlich geförderte Einrichtung
  • Nachweis zur öffentlichen Förderung
  • Nachweis über Zusammenarbeit/Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren des Berliner Suchthilfesystems (z.B. durch Kooperationsvereinbarung, Referenzschreiben, etc.)
  • Nachweis, dass die Durchführung von Schulungen zum Leistungsspektrum der Einrichtung gehört
  • Angaben zur Veröffentlichung der Einrichtung auf der Webseite der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: Name des Unternehmens, Ansprechperson, Anschrift, Telefonnummer, Webseite, Adresse des Schulungsortes, Mailadresse

Konzeption der Schulung

Beschreibung der Schulungskonzeption mit:
  • Bezug auf das Mustercurriculum „Schulung zur Cannabisprävention für Präventionsbeauftragte nach dem Konsumcannabisgesetz – Rahmenkonzept, Schulungsmodule, Empfehlungen“ (2024, Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH)
  • einer detaillierten Darstellung der Schulungsmodule (Inhalte, Dauer, Methoden)
  • Angaben zur Wirkungsevaluation der Schulung
  • Angaben zum Schulungsumfang
  • Angaben zur Schulungsorganisation
  • Angaben zu den Räumlichkeiten, welche für die Durchführung der Schulung genutzt werden sollen
  • Angaben zum Mindestalter und den erforderlichen Vorkenntnissen der Teilnehmenden
  • Angaben zur Mindestteilnahmequote für das erfolgreiche Absolvieren der Schulung
  • Angaben zu den Kosten pro Teilnehmenden und
  • Angaben, wie die Rechtssicherheit der Zertifikate gewährleistet wird

Qualifikation der Fachkräfte

  • Qualifikation als Suchtpräventionsfachkraft oder vergleichbare Qualifikation (Zeugniskopie oder ähnlicher Nachweis)
  • Erfahrungen in der Durchführung von Schulungen (z.B. durch Veranstaltungsankündigung bisher durchgeführter Schulungen oder sonstige belegte Referenzen)

Landessucht­beauftragte