Berlin, 16. Sep.2026 – Der Wahl-O-Mat der Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung ist nach seiner Selbstdefinition keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik. Er bietet 38 Thesen an, auf die die Nutzenden mit „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“, aber auch mit „These überspringen“ reagieren können.
Die 18. These lautet:
„In Berlin sollen mehr Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt („Förderschulen“) für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung errichtet werden.“
Diese These führt in die Irre. Durch ihre Formulierung werden die Nutzenden, denen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen wichtig ist, dahin gelenkt, dieser These die Zustimmung zu erteilen. Dabei enthält diese These zugleich als Kehrseite die Absage eines vollständigen Erhalts und weiteren Ausbaus der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im Wege einer inklusiven Beschulung. Die jedoch ist nach Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention Aufgabe und Pflicht auch des Landes Berlin.
Die Begründungen von ausgewählten Parteien zu der These lauten:
CDU: „Wir unterstützen die schulische Inklusion, um die Teilhabechancen von Kindern mit Förderbedarf zu stärken. Gleichzeitig ist sie nicht für jedes Kind der beste Weg. Förderschulen bieten spezialisierte Unterstützung, die wir erhalten und ausbauen wollen. Unser Ziel ist, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten bestmöglich gefördert wird. Eltern sollen weiterhin frei entscheiden können, welche Schulform für ihr Kind die richtige ist.“
SPD: „Wir setzen auf Inklusion statt auf Ausbau von Sondersystemen. Mit einem verbindlichen 10-Jahres-Plan verhindern wir den Beginn lebenslanger Exklusionsketten. Grundständige Gymnasien und alle Schulformen stärken wir in ihrer inklusiven Arbeit“.
Bündnis 90/Die Grünen: „Unser Ziel ist ein inklusives Schulsystem, in dem alle Kinder gemeinsam lernen können. Dafür stärken wir Regelschulen mit ausreichend sonderpädagogischem Personal, Fortbildungen und einer guten Ausstattung. Förderschulen bleiben bestehen, bis eine gute inklusive Beschulung sichergestellt ist. Statt neuer Förderschulen wollen wir inklusive Schwerpunktschulen schaffen, um die steigenden Bedarfe, insbesondere von neurodivergenten Schüler*innen, zu decken.“
Die Linke: „Wir setzen auf Inklusion statt Segregation. Deshalb werden wir ein Landeskonzept Schulische Inklusion auf den Weg bringen, das über die Wahlperiode hinausweist und darlegt, wie der wohnortnahe inklusive Schulbesuch aller Kinder mittelfristig gewährleistet werden kann. Kurzfristig wollen wir die inklusiven Schwerpunktschulen als Brückenlösung ausbauen. Wir stehen fest zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Aus- und Neubau sonderpädagogischer Förderzentren lehnen wird deshalb ab.“
AfD: „Gemäß dem Wunsch vieler Eltern will die AfD an der Förderschule festhalten und ein bedarfsgerechtes Angebot an Förderschulen bereitstellen. Schüler, die zielgleich unterrichtet werden können, sollten aber die Regelschule besuchen. Nach bayerischem Vorbild möchten wir an allgemeinen Schulen Außenklassen (Partnerklassen) von Förderschulen einrichten.“
Es geht nicht darum die Förderschulen abzuschaffen, die zum Beispiel für taube Menschen von besonderer Bedeutung sind, weil dort ihre Lehrkräfte die Deutsche Gebärdensprache beherrschen. Wichtig ist jedoch, die Inklusion an den Regelschulen auszubauen. Das entspricht auch dem Elternwillen, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Monitoringstelle des Landes Berlin, laut ihrer Pressemitteilung vom 30.06.2026 festgestellt hat. Die deutliche Mehrheit der Eltern von schulpflichtigen Kindern mit Behinderungen wünscht sich eine inklusive Bildung.
Wer den Wahl-O-Mat nutzt, möge wachsam sein bei der These 18, nicht in die Falle tappen, sondern die Chance ergreifen, sich mit einem Klick auf „stimme nicht zu“ für mehr Inklusion auszusprechen.