*Das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nimmt für den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung die Geschäftsführung wahr. Neben der Organisation, Sekretariat und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt diese den Landesbeirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 6 LGBG inhaltlich bei der Vor- und Nachbereitung der Partizipation, insbesondere bei der Umsetzung des BTHG und der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. *
Geschäftsstelle

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Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
Raum E 010