Aufgaben und Ziele

Zeigefinger berührt Symbol für Zugangsmöglichkeit für behinderte Menschen

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ist das Vertretungsorgan der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft. Er hat die Aufgabe, den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und den Senat in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, zu beraten und zu unterstützen. Der Landesbeirat besitzt zudem volles Mitwirkungsrecht bei der personellen Entscheidung für die Berufung des oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

In Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen will der Landesbeirat die Behindertenpolitik des Landes Berlin in dem Sinne beeinflussen, dass die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in der Stadt verbessert und ihre Gleichstellung gefördert werden.

In den Sitzungen des Beirats werden bestehende juristische, politische sowie gesellschaftliche Mängel thematisiert, diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Lösungsvorschläge werden an die zuständigen Senatsverwaltungen, das Abgeordnetenhaus oder anderen Dienststellen bzw. Einrichtungen weitergeleitet.