Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben und Ziele des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, wie er organisiert ist und auf welchen Grundlagen er agiert.
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Aufgaben und Ziele
Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen
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Grundlage
Die Rechtlichen Grundlagen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen sowie die Wahl- und Geschäftsordnung
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Die Arbeitsgruppen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und die Arbeitsgruppen 'Menschen mit Behinderungen' bei den Senatsverwaltungen
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Klagerecht
§ 32 des Landesgleichstellungsgesetzes vom 27.September 2021 eröffnet die Möglichkeit für das Außerordentliche Klagerecht für Vereine oder Verbände mit einem stimmberechtigten Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, wenn die öffentliche Verwaltung gegen das Diskriminierungsverbot oder die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit verstößt.
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