Struktur

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben und Ziele des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, wie er organisiert ist und auf welchen Grundlagen er tätig wird.

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ist das Vertretungsorgan der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft. Er hat die Aufgabe, den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und den Senat in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, zu beraten und zu unterstützen. Der Landesbeirat besitzt zudem volles Mitwirkungsrecht bei der personellen Entscheidung für die Berufung des oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

In Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen will der Landesbeirat die Behindertenpolitik in Berlin derart mitgestalten, dass die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen verbessert und ihre Gleichstellung gefördert wird.

In den Sitzungen des Beirats werden juristische, politische sowie gesellschaftliche Fragen thematisiert, diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Lösungsvorschläge werden an die zuständigen Senatsverwaltungen, das Abgeordnetenhaus oder anderen Dienststellen bzw. Einrichtungen weitergeleitet.

Button Grundlagen

Grundlagen

Die Rechtlichen Grundlagen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen sowie die Wahl- und Geschäftsordnung Weitere Informationen

Button Mitglieder

Mitgliederliste

Mitgliederliste des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen mit Adressen und Links Weitere Informationen

Button Gremien

Arbeitsgruppen und Gremien

Die Arbeitsgruppen und Gremien des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen bei den Senatsverwaltungen. Weitere Informationen

  • Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen
  • Weitere Arbeitsgruppen und Gremien
Button Verbandsklagerecht

Klagerecht

§ 32 des Landesgleichstellungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit des außerordentlichen Klagerechts für Vereine/Verbände mit einem Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Wenn die öffentliche Verwaltung gegen das Diskriminierungsverbot oder die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit verstößt kann geklagt werden. Weitere Informationen

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Raum E 010