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28.05.26 - Strukturelle Konsequenzen bei Nicht- und Kurzbeschulung von Kindern mit Behinderungen

Berlin, den 28. Mai 2026 ¬ Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen nimmt die im Jahr 2025 veröffentlichten Ergebnisse der Berliner Erhebung zu unregelmäßig beschulten Kindern mit Bestürzung und Nachdruck zur Kenntnis: 2.800 erfasste Fälle.
Und eine ganze Legislaturperiode ohne strukturelle Verbesserung.

Besonders alarmierend: Stand 2024 waren etwa 15 % aller Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung oder Autismus von Nichtbeschulung oder verkürzter Beschulung betroffen. Mehr als ein Viertel aller gemeldeten Fälle stammte aus Förderzentren. Die Förderschule ist kein Schutzraum vor Ausschluss, sondern Teil desselben unvollständigen Systems.

Der Landesbeirat weist darauf hin, dass die Zahl 2.800 das tatsächliche Ausmaß des Problems erheblich unterschätzt: Kinder mit Fluchthintergrund und Behinderungen wurden nicht systematisch erfasst. Kinder, die über Jahre trotz bestehender Schulpflicht keinen Schulplatz erhalten haben, tauchen in der Erhebung nicht auf. Kinder, deren Eltern unter strukturellem Druck oder mangels der behinderungsbedingt notwendigen angemessenen Vorkehrungen einer verkürzten oder ausgesetzten Beschulung zugestimmt haben, gelten formal als „einverstanden” und fehlen damit ebenfalls. Was als Datenlage gilt, ist in Wahrheit eine untere Grenze mit vermuteter hoher Dunkelziffer.

„Nichtbeschulung ist kein Verwaltungsproblem, das sich durch Runde Tische von selbst löst. Es ist ein fortgesetzter Rechtsverstoß. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit mehr als 15 Jahren. Was wir erleben, ist kein Erkenntnisdefizit. Es ist der politische Wille, der fehlt.“
Thomas Seerig, Vorsitzender des Landesbeirats.

Der Landesbeirat stellt klar: Die systematische Nichtbeschulung und verkürzte Beschulung behinderter Kinder stellt eine institutionelle Kindeswohlgefährdung dar. Diese entsteht, wenn staatliche Institutionen ihrer Pflicht zur Gewährleistung von Bildung, Teilhabe und Schutz nicht nachkommen und dadurch dauerhaft Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhaberechte von Kindern mit Behinderungen beeinträchtigt werden.

Sie ist Ausdruck struktureller staatlicher Verantwortung und nicht das Ergebnis individueller Einzelfälle. Wo ein Mangel an schulischer Inklusionsassistenz oder anderen strukturellen Ressourcen einer Schule, der Ausfall von Schulassistenz über das Jugendamt, mangelnde Barrierefreiheit, unzureichende Qualifizierung und administrative Verweislogiken („nicht beschulbar“) zusammenwirken, entsteht ein System, das Ausschluss nicht nur zulässt, sondern faktisch produziert und stabilisiert. Gleichzeitig wird strukturell bedingt Kinder- und Familienarmut produziert wenn Eltern ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Der Landesbeirat betont, dass damit auch staatliche Schutzpflichten verletzt werden. Die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere das Recht auf inklusive Bildung, werden in der Praxis systematisch unterlaufen. Diese Praxis begründet eine institutionelle Kindeswohlgefährdung im Verantwortungsbereich öffentlicher Träger.

Der Landesbeirat stellt fest: Nichtbeschulung entsteht nicht trotz des Systems, sondern durch das System. Es sind keine Einzelfälle, sondern strukturelle Mechanismen.

Besonders kritisch sieht der Landesbeirat die Praxis, Nichtbeschulung als „einvernehmliche Elternentscheidung“ zu dokumentieren. Eine Zustimmung unter strukturellem Druck (ohne echte Alternativen, unter faktischer Ausschlusssituation oder ohne vollständige Aufklärung) ist keine freie Entscheidung und entfaltet keine rechtliche Entlastungswirkung für das verantwortliche System.

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen fordert die Senatsverwaltung für Bildung auf:
  1. eine umgehende Erfassung der aktuell von Nichtbeschulung und verkürzter Beschulung betroffenen Kinder und Familien zu starten,
  2. betroffenen Kindern mit Behinderungen und ihren Familien aktiv geeignete Hilfen anzubieten, um entstandene Nachteile auszugleichen, darunter finanzielle Verluste, entwicklungsbezogene Beeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen der Kinder, Einschränkungen von Bildungs- und Förderchancen, psychosoziale Belastungen infolge von Überforderung und sozialer Isolation sowie langfristige Auswirkungen auf Erwerbsbiografien, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe der gesamten Familie.
  3. strukturiert und ICF orientiert die Teilhabebedarfe im Schulalltag nach der Leitfrage: „Welche Bedingungen muss dieses Kind vorfinden, um gleichberechtigt mit allen anderen am Schulunterricht dieser Schule teilnehmen zu können?“ verbindlich zu erheben
  4. eine regelmäßige, vollständige und methodisch belastbare Datenerhebung einzuführen, die auch Kinder mit Fluchthintergrund und Behinderungen sowie schulpflichtige Kinder mit Behinderungen ohne Schulplatz erfasst
  5. einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan mit messbaren Zielen und verbindlichem Zeitrahmen zu erarbeiten,
  6. die Pflicht zur Herstellung individuell angemessener Vorkehrungen nach § 5 LGBG ausdrücklich auch im Berliner Schulgesetz zu verankern,
  7. Mehrfachdiskriminierung von Kindern mit Behinderungen aufgrund weiterer Merkmale nach § 2 LADG Berlin in allen Erhebungen, Maßnahmen und politischen Entscheidungen als eigenständige Kategorie zu berücksichtigen und zu benennen.
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21.05.26 - GeDIG: Innovation und Forschung ja - aber nicht auf Kosten des Vertrauens

Berlin, den 21.05.2026 – Gesundheitsdaten erzählen sehr persönliche Geschichten. Sie erzählen von Krankheit, Krisen, Behinderung, Angst, Pflegebedarf, Psychotherapie und Hoffnung auf Hilfe. Wer solche Daten nutzt, trägt eine große Verantwortung.

Der Entwurf vom Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verfolgt wichtige Ziele. Digitalisierung kann Versorgung besser machen. Forschung kann Leben retten. Innovation kann helfen, Krankheiten früher zu erkennen und Versorgungslücken zu schließen.
Aber Innovation darf nicht bedeuten, dass Menschen die Kontrolle über ihre sensibelsten Daten verlieren. Der Schutz von Gesundheitsdaten muss stärker werden – nicht schwächer.

Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf. Sie sind oft besonders auf eine gute Versorgung angewiesen. Zugleich sind ihre Daten besonders sensibel. Wenn diese Daten falsch genutzt werden oder zu viele Stellen darauf zugreifen können, entsteht Angst. Angst vor Stigmatisierung. Angst vor Nachteilen. Angst davor, nicht mehr offen über Krankheit, Krise oder Unterstützungsbedarf sprechen zu können.

„Innovation und Forschung im Gesundheitswesen sind wichtig. Aber sie dürfen nicht dazu führen, dass behinderte und psychisch kranke Menschen die Kontrolle über ihre sensibelsten Gesundheitsdaten verlieren. Wer Hilfe braucht, darf keine Angst haben müssen, dass vertrauliche Informationen gegen ihn verwendet werden. Der Schutz dieser Daten muss verstärkt und nicht geschwächt werden“, sagt Uwe Wegener, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen.

Problematisch sind vor allem neue Zugriffsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte. Krankenkassen sind Kostenträger. Sie stehen nicht im gleichen Vertrauensverhältnis zu Patientinnen und Patienten wie Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Gerade psychische und psychotherapeutische Daten brauchen besonderen Schutz. Sie dürfen nicht pauschal sichtbar sein. Menschen müssen selbst bestimmen können, wer welche Daten sieht. Das gilt auch für Medikationsdaten, die Rückschlüsse auf psychische Erkrankungen oder andere sensible Lebenslagen zulassen können.

„Datenschutz ist im Gesundheitswesen kein Hindernis. Datenschutz ist die Grundlage für Vertrauen. Und Vertrauen ist die Grundlage jeder guten Behandlung“, so Wegener.

Der Berliner Landesbeirat fordert deshalb in seiner Stellungnahme klare Nachbesserungen. Die elektronische Patientenakte muss besser geschützt werden. Widerspruchsmöglichkeiten müssen einfach sein. Informationen müssen barrierefrei sein. Und es muss analoge Wege geben für Menschen ohne Smartphone oder digitale Kenntnisse.

Das GeDIG darf nicht nur neue Möglichkeiten zur Datennutzung schaffen. Es muss bestehende Datenschutzprobleme der elektronischen Patientenakte lösen.

Aus dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen muss ein Gesetz für Datenschutz und digitale Innovation im Gesundheitswesen werden.

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30.04.2026 - Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Landesbeirat ruft zum Protesttag am 5. Mai in Berlin auf

Berlin, 30. April 2026 – Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 ruft der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme an der zentralen Demonstration unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ auf. Ein Motto, das kaum besser zur aktuellen Zeit passen könnte.

Gerade in Zeiten wachsender Haushaltskürzungen und einer politischen Debatte, in der Teilhabe zunehmend unter Kostendruck gerät, ist ein deutliches Signal notwendig: Menschen mit Behinderungen sind keine „Kostenfaktoren“, sondern Trager*innen unveräußerlicher Rechte!

Leistungen und Unterstützungsstrukturen infrage zu stellen, widerspricht dem Anspruch einer inklusiven Gesellschaft und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der UN-Behinderten-rechtskonvention in besonderer Weise und steht damit im klaren Gegensatz zu ihrem verbindlichen Auftrag!

Vor diesem Hintergrund wird auch mit Blick auf die Berliner Verwaltung deutlich, dass Anspruch und Realität auseinanderfallen können: Zwar wurde am 28. April 2026 veröffentlicht, dass die Berliner Verwaltung die gesetzliche Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen 2023 erfüllt hat , doch gleichzeitig ist das ein Rückgang gegenüber 2022.

Zudem steht ein erheblicher Teil der Beschäftigten kurz vor dem Renteneintritt, während es an ausreichenden Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen fehlt. So entwickelt sich schleichend eine Lücke, die nicht nur Teilhabechancen mindert, sondern sich perspektivisch auch auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auswirkt. Ein Fachkräftemangel wird auf diese Weise mit verursacht, wenn vorhandene Potenziale nicht konsequent gefördert und einbezogen werden.

Der Vorsitzende des Landesbeirats, Thomas Seerig, erklärt: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar – auch nicht in Zeiten knapper Kassen. Wer heute bei Inklusion und Teilhabe spart, verschärft die Probleme von morgen. Gerade die öffentliche Verwaltung muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und endlich stärker in Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen investieren.“

Die Demonstration am 5. Mai macht diese Forderungen sichtbar und bietet zugleich Raum für Austausch und politische Diskussion.

Im Anschluss an den Demonstrationszug wird am Roten Rathaus eine Petition für ein gerechtes Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) an Politiker und Politikerinnen übergeben und mit Gästen aus Politik und Gesellschaft diskutiert.

Ablauf der Demonstration:
• 15:00 Uhr – Auftakt am Brandenburger Tor
• 15:30–16:30 Uhr – Demonstrationszug zum Roten Rathaus
• ab 16:00 Uhr – Musik und Kundgebung am Roten Rathaus

Der Landesbeirat ruft alle Berliner*innen dazu auf, sich zu beteiligen und gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen: Für Menschenrechte, für Teilhabe und für eine inklusive Zukunft.

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23.04.2026 - Gesetzliche Rente als „Basisabsicherung“

Berlin, 23. April 2026 – Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen nimmt mit Befremden die aktuellen Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur zukünftigen Rolle der gesetzlichen Rente zur Kenntnis.

Die Einschätzung, die gesetzliche Rente werde künftig nur noch eine “Basisabsicherung“ darstellen, berührt die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise. Für sie bildet die gesetzliche Rente häufig die zentrale oder sogar einzige Grundlage der finanziellen Absicherung im Alter.

Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist für viele Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu nicht behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im besonderen Maße erschwert. Strukturelle Barrieren, eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Diskriminierung führen dazu, dass Erwerbsbiografien häufiger unterbrochen sind oder gar nicht erst entstehen. In der Folge können sie seltener die Grundlage für eine ausreichende Altersabsicherung schaffen. Daraus resultieren geringere Einkommen und entsprechend deutlich reduzierte Rentenansprüche.

„Eine sachliche und zukunftsorientierte Diskussion über die Weiterentwicklung des Rentensystems ist notwendig. Dabei muss dringend sichergestellt werden, dass die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigt werden.“, sagt Thomas Seerig, Vorsitzender des Landesbeirats. „Gerade weil wir bereits heute strukturelle Nachteile im Arbeitsmarkt erfahren und unsere Möglichkeiten zur zusätzlichen Altersvorsorge häufig begrenzt sind, haben rentenpolitische Veränderungen für uns eine besonders weitreichende Bedeutung.“

Der Landesbeirat fordert daher, die sozialen Folgen rentenpolitischer Überlegungen differenziert zu betrachten und die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen stärker in den Mittelpunkt der politischen und gesellschaftlichen Debatte zu rücken.

Die aktuellen rentenpolitischen Aussagen sieht der Landesbeirat nicht isoliert, sondern als Teil einer sich zuspitzenden Entwicklung im Sozialstaat. Bundesweit wird zunehmend über Einsparungen in zentralen Unterstützungsstrukturen diskutiert – insbesondere bei der Eingliederungshilfe sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe.

Diese Entwicklungen betreffen aus Sicht des Landesbeirats ausgerechnet jene Bereiche, die für gesellschaftliche Teilhabe, Schutz und Unterstützung besonders vulnerabler Gruppen unverzichtbar sind. Wenn Leistungen eingeschränkt, Zugänge erschwert oder Unterstützungsangebote reduziert werden, trifft dies vor allem Menschen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung, Kinder und Jugendliche sowie Familien in belasteten Lebenslagen. Der Landesbeirat warnt daher ausdrücklich vor einer politischen Gesamtentwicklung, bei der notwendige Haushaltskonsolidierung zunehmend zu Lasten schutzbedürftiger Gruppen geht.

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Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

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