Berechtigungsnachweis ab 01.01.2023

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Hier erhalten Sie alle Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis ab 01.01.2023. Dies ist der neue Nachweis für das Berlin-Ticket S sowie weiterer Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit in Berlin

Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen können, gilt daher für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2023 folgende Übergangsregelung:

  • Berlinpässe mit Gültigkeit in 2023 werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
  • Ein gültiger Leistungsbescheid SGB II wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.

- Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.

- Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie darauf die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides SGB II ein.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen

FAQ zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Informationen zum Berechtigungsnachweis

  • Informationen zum Berechtigungsnachweis

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