Berechtigungsnachweis

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Hier erhalten Sie alle Informationen zum Berechtigungsnachweis.

Während der Übergangsregelung gilt das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nicht ausschließlich in Kombination mit einer VBB-Kundenkarte, sondern auch mit einem aktuellen Leistungsbescheid.

Diese Übergangsregelung endet am 30.09.2026

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen

FAQ zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

  • Schwärzungen auf dem Bewilligungs-/Leistungsbescheid sind möglich.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Informationen geschwärzt werden.

Zweifelsfrei erkennbar sein müssen:

  • der Briefkopf
  • Titel des Anschreibens (Bewilligungs-/Leistungsbescheid)
  • Vorname und Name
  • Bewilligungszeitraum
  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft für die Übertragung auf den Wertabschnitt

Abgelaufene „berlinpässe“ sowie der Berechtigungsnachweis mit QR-Code zur Beantragung der Kundenkarte Berlin S berechtigen nicht zur Nutzung des Berlin-Ticket S.

  • Wenn Personen eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, ist diese bis längstens 30.09.2026 gültig.
  • Wenn Personen keine VBB Kundenkarte Berlin S besitzen, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheid in Kopie.

WICHTIG:

  • Ab dem 01.01.2025 gelten unverändert gültige Leistungsbescheide als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket-S.
  • Ab dem 01.01.2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden. Hier ist nun ausschließlich der vollständige Kundennummer auf das Berlin-Ticket-S aufzutragen.

Pressemitteilung vom 27.01.2026
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  • Ab dem 1. April 2025 wird das Berlin-Ticket S zu einem Preis von 19,00 Euro pro Monat angeboten.
  • Mit diesem Beschluss endet die bisherige Bereitstellung des Berlin-Tickets S im Tarifbereich AB zu einem Preis von 9,00 Euro monatlich mit Wirkung zum 31. März 2025.
  • Weitere Änderungen des Tarifangebotes Berlin-Ticket S sind vorerst nicht vorgesehen.

Pressemitteilung vom 10.12.2024

Informationen zum Berechtigungsnachweis

  • Wegfall Berechtigungsnachweis ab 01.10.2024

    PDF-Dokument (854.8 kB)

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