Hier erhalten Sie alle Informationen zum Berechtigungsnachweis.
Während der Übergangsregelung gilt das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nicht ausschließlich in Kombination mit einer VBB-Kundenkarte, sondern auch mit einem aktuellen Leistungsbescheid.
Diese Übergangsregelung endet am 30.09.2026
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen
FAQ zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S
- Schwärzungen auf dem Bewilligungs-/Leistungsbescheid sind möglich.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Informationen geschwärzt werden.
Zweifelsfrei erkennbar sein müssen:
- der Briefkopf
- Titel des Anschreibens (Bewilligungs-/Leistungsbescheid)
- Vorname und Name
- Bewilligungszeitraum
- Nummer der Bedarfsgemeinschaft für die Übertragung auf den Wertabschnitt
Abgelaufene „berlinpässe“ sowie der Berechtigungsnachweis mit QR-Code zur Beantragung der Kundenkarte Berlin S berechtigen nicht zur Nutzung des Berlin-Ticket S.
- Wenn Personen eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, ist diese bis längstens 30.09.2026 gültig.
- Wenn Personen keine VBB Kundenkarte Berlin S besitzen, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheid in Kopie.
WICHTIG:
- Ab dem 01.01.2025 gelten unverändert gültige Leistungsbescheide als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket-S.
- Ab dem 01.01.2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden. Hier ist nun ausschließlich der vollständige Kundennummer auf das Berlin-Ticket-S aufzutragen.
Pressemitteilung vom 27.01.2026
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- Ab dem 1. April 2025 wird das Berlin-Ticket S zu einem Preis von 19,00 Euro pro Monat angeboten.
- Mit diesem Beschluss endet die bisherige Bereitstellung des Berlin-Tickets S im Tarifbereich AB zu einem Preis von 9,00 Euro monatlich mit Wirkung zum 31. März 2025.
- Weitere Änderungen des Tarifangebotes Berlin-Ticket S sind vorerst nicht vorgesehen.