Arbeit und Ausbildung

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Unsere Beratungsfachkräfte unterstützen Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsvermittlung, Ausbildung und Weiterbildung. Sie erreichen uns auf verschiedenen Wegen unter unseren Kontaktmöglichkeiten.

In vielen verschiedenen Berufen werden aktuell geeignete Fachkräfte gesucht. Besonders wichtig ist hierbei Ihre Eigeninitiative.

Egal wie Ihre beruflichen oder persönlichen Hintergründe sind, haben wir die passenden Ansprechpartner für Sie.

Angebote

Der Kooperationsplan: Worum geht’s?

Der Kooperationsplan wurde mit der Einführung der neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 weiterentwickelt.

Er hilft Ihnen und Ihrer Beratungsfachkraft im Jobcenter, gemeinsam Ihren Weg in Arbeit oder Ausbildung zu planen. Er zeigt, welches Ziel Sie erreichen möchten und welche Schritte dafür notwendig sind. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Beratungsfachkraft.

Der Kooperationsplan wird gemeinsam mit Ihnen erstellt. Das erste Gespräch findet in der Regel persönlich im Jobcenter statt. Dabei spricht Ihre Beratungsfachkraft mit Ihnen über Ihre persönliche Situation, Ihre Stärken, Ihre beruflichen Erfahrungen und darüber, welche Unterstützung Sie benötigen.

Im Kooperationsplan halten Sie und Ihre Beratungsfachkraft gemeinsam fest:
  • welches Ziel Sie erreichen möchten,
  • welche Schritte Sie auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung unternehmen,
  • wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt und
  • welche nächsten Schritte Sie gemeinsam vereinbaren.

Bereits im ersten Gespräch erhalten Sie mindestens ein konkretes Angebot des Jobcenters. Das kann zum Beispiel ein Vermittlungsvorschlag, ein Beratungsangebot, ein Förderangebot oder die Vereinbarung eines weiteren Gesprächstermins sein.

Der Kooperationsplan ist kein Vertrag und kein Verwaltungsakt. Er dient als gemeinsame Orientierung für die Zusammenarbeit. Ihre Beratungsfachkraft überprüft den Kooperationsplan regelmäßig – spätestens nach sechs Monaten – gemeinsam mit Ihnen und passt ihn bei Bedarf an.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen Kooperationsplan zu erstellen und die vereinbarten Schritte erfolgreich umzusetzen.

Werden die im Kooperationsplan vereinbarten Schritte nicht umgesetzt oder kommt kein gemeinsamer Kooperationsplan zustande, können nach den gesetzlichen Regelungen erforderliche Verpflichtungen durch schriftlichen Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung festgelegt werden. Dies gilt auch, wenn Sie ohne wichtigen Grund einen vereinbarten Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen. Dabei werden die Inhalte des Kooperationsplans berücksichtigt.

Unser Ziel bleibt es, Sie auf Ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung bestmöglich zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine dauerhafte berufliche Perspektive zu entwickeln.

Haben Sie Fragen zum Kooperationsplan? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beratungsfachkraft im Jobcenter. Sie unterstützt Sie gerne.

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