Qualifizierung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Auf dem Arbeitsmarkt werden immer wieder qualifizierte Fachkräfte nachgefragt, um den steigenden Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden. Durch eine berufliche Weiterbildung können Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert werden! Insbesondere bei fehlendem Berufsabschluss kommt es darauf an, nicht den Anschluss an die Entwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verpassen. Für (berufs-) abschlussorientierte Weiterbildungen kann monatlich ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € und eine anrechnungsfreie Weiterbildungsprämie bei einer möglichen Zwischenprüfung (1.000 €) sowie für die bestandene berufliche Abschlussprüfung (1.500 €) gezahlt werden.
Bei der Förderung werden die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigt, wie z.B. Ihr beruflicher Werdegang und Ihre Vorkenntnisse, Eignung oder Mobilität.
Im Rahmen einer Beratung durch Ihr Vermittlungsteam werden alle Fragen im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung besprochen. Mitunter können auch weitere Fachkollegen zur Prüfung von Fragen, z.B. bei der Eignungsabklärung für bestimmte Berufe hinzugezogen werden.
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der zeitlich und regional befristet sein kann. Hier werden Sie über die mögliche Übernahme der Weiterbildungskosten und anderer Leistungen informiert. Während des Gültigkeitszeitraumes des Bildungsgutscheines können Sie eine entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.
Weiterbildungsförderung für Beschäftige
Beschäftigte im (aufstockenden) Leistungsbezug nach dem SGBII, können bei Aufnahme einer Weiterbildung durch das Jobcenter gefördert werden, wenn während dieser Zeit das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt.
Die Übernahme der Weiterbildungskosten setzt grundsätzlich eine angemessene Ko-Finanzierung durch den Arbeitgeber voraus, der als Ausgleich für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten kann. Dabei ist die Förderung weitestgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich.
Angesprochen sind z.B. Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich aufgrund des Strukturwandels anpassen und auch Geringqualifizierte, die einen Berufsabschluss erwerben wollen. Es können Qualifizierungen gefördert werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige oder betriebsspezifische Anpassungsfortbildungen hinaus gehen. Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Soweit eine Übernahme von Weiterbildungskosten erfolgen soll, ist vor Beginn der Teilnahme in jedem Fall eine Beratung erforderlich. Art und Intensität der Beratung orientieren sich am Einzelfall, um die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Kontakt
- Tel.: (030) 5555 34 2222
- Fax: (030) 5555 34 6899
- E-Mail E-Mail an das Jobcenter Berlin Pankow
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