Zu den Aufgaben der Leistungsteams gehört die Antragsbearbeitung zu Leistungen nach dem SGB II.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben in Abhängigkeit
- vom zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen
- vom Lebensalter
- vom Familienstand
- den Lebensumständen Anspruch auf Bürgergeld.
Bürgergeld beinhaltet
Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der
- angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Sozialversicherung
- gegebenenfalls Mehrbedarfe (Zuschüsse außerhalb der Regelbedarfe)
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt.
Für persönliche Vorsprachen sollten Sie in der Eingangszone oder mit dem Servicecenter einen Beratungstermin zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren. Gerne können Sie auch online einen Termin vereinbaren.