Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung

Pressemitteilung Nr. 37/21 vom 05.10.2021

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

p((. Donnerstag, 7. Oktober 2021, 12:30 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Kündigungsschutzklage eines Grundschullehrers. Das Arbeitsverhältnis des klagenden Lehrers wurde vom Land Brandenburg gekündigt, weil dieser in E-Mails an die Elternvertreterin die Maskenpflicht für Kinder als Nötigung, Kindesmissbrauch und Körperverletzung bezeichnet hatte und sich weigerte, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hierzu legte er nach mehrfacher Aufforderung ein im Internet erworbenes Attest eines österreichischen Arztes vor. Auf die Kündigungsschutzklage des Lehrers hat das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel die Kündigung für unwirksam erklärt, weil es an einer erforderlichen Abmahnung fehle, aber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts haben sowohl der Kläger als auch das Land Brandenburg Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht verhandelt in dem Termin über beide Berufungen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 10 Sa 867/21