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Fragen und Antworten

Bestehen bei den erforderlichen Maßnahmen zur Standortentwicklung, z.B. dem Rückbau von Gebäuden, Gefährdungen durch Kontaminationen?

Es wurde ein Schadstoffgutachten erstellt, in dem alle in den baulichen Anlagen befindlichen Gebäudeschadstoffe erfasst wurden. Dieses dient als Grundlage der Erarbeitung eines fachgerechten und objektspezifischen Abbruch- und Entsorgungskonzeptes. Es bestehen keine Gefährdungen durch Kontamination.
Die Planung und Durchführung von Rückbaumaßnahmen unterliegt umfassenden Richtlinien und Normen, welche gewährleisten, dass weder die Umwelt noch die den Rückbau durchführenden Personen oder Anwohner*innen und son¬stige Betroffene gefährdet werden. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von erforderlichen Sanierungsbereichen für die Beseitigung von Schadstoffen, die Beprobung von Rückbaumaterialien zur Feststellung der korrekten Entsorgungswege oder die Minimierung von Umwelteinflüssen auf die Umgebung der Baustelle. Diese Anforderungen sind bei Rückbaumaßnah¬men zu erfüllen, ihre Einhaltung wird sowohl durch zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren als auch durch die Behörden überwacht.

Bestehen Risiken durch die frühere Nutzung der Gebäude bzw. durch die Nachbarschaft des Bundesamtes für Strahlenschutz?

Vor dem Verkauf des Areals wurde durch die früheren Eigentümer durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen, dass keine Strahlenbelastungen der Gebäudesubstanz vorliegen. Diese Nachweisführung in Form von Freimessprotokollen wur¬de von der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPS) sowie den Strahlenschutzbeauftragten des BfS erstellt.
Für die Außenbereiche innerhalb des Bebauungsplan-Gebiets führte die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Jahr 2011 eine Überprüfung zur Kontaminationsfreiheit (Radioaktivitätsmessungen) durch. Dabei wurden auf den begehbaren Flächen keine gegenüber dem natürlichen Untergrund erhöhten Messwerte nachgewiesen.

Wie ist die künftige Verkehrsführung vorgesehen?

Die Lenkung des durch den Schul- und Wohnstandort erzeugten Verkehrs einschließlich der Rettungsverkehrs etc. kann erst konzipiert werden, wenn im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt wurde, wo die Schule und die Wohnbauflächen auf dem Areal angeordnet werden. Grundlegende Überlegungen zur Verkehrsentwicklung fließen dabei in die Auslo¬bung des Wettbewerbs ein.


Warum werden schon Maßnahmen auf dem Grundstück durchgeführt?

Zu den ersten Pflichten eines Eigentümers zählt die Verkehrssicherung, so dass von Grundstück und Gebäuden keine Gefahren für Dritte ausgehen. Neben der regelmäßigen Bestreifung des Geländes und der Unterbindung unbefugten Betre¬tens zählen zur Verkehrssicherung auch Rückschnittmaßnahmen sowie Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen von nicht ver¬kehrssicheren Gebäuden.
Die auf dem Gelände stehenden Gebäude sind, evtl. mit Ausnahme des Hörsaals K11, zum Abriss bzw. zur Entkernung vorge¬sehen. In Vorbereitung der Entfernung der Gebäude war es notwendig, Rückschnittarbeiten durchzuführen, um Baufreiheit um die Objekte herzustellen. Die HOWOGE hat im Zeitraum vom 10. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019, d.h. außerhalb der Schutzzeit für die Flora, Grünschnittarbeiten und das Entfernen von ausnahmslos nicht unter Baumschutz stehenden Gehölzen wie Schwarzkiefern, Tannen und Koniferen fachgerecht ausführen lassen. Ein Fachplanungsbüro war beauftragt, die Maßnah¬men gesetzeskonform zu planen und die Arbeiten zu überwachen.
Für einige geschützte Bäume, die unmittelbar an den Gebäuden stehen (überwiegend Ahorn und Birken), hat die HOWOGE Fällanträge beim Bezirk Lichtenberg gestellt. Eine Fällung wird hier erst nach Genehmigung des Antrages und frühestens nach dem Ende der Vegetationsperiode, d.h. frühestens zum 1. Oktober 2019 erfolgen. Zur Begutachtung der Örtlichkeiten und zur Bearbeitung des Antrages fanden mehrere Ortstermine durch das Umwelt- und Naturschutzamt statt.

Wer ist Ansprechpartner*in bei Fragen zum Grundstück und der Entwicklung des Schul-/Wohnstandorts?

Bei Fragen an die Grundstückseigentümerin HOWOGE können Sie sich an folgende Adresse wenden: waldowallee@howoge.de.

Ansprechpartner im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ist Hendrik Braband: Hendrik.Braband@Lichtenberg.Berlin.de.

  • Informationsblatt zum Bebauungsplan-Verfahren 11-29 "Waldowallee"

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