Übersicht Bebauungspläne Lichtenberg

Im Kartenmenü finden Sie in rot markiert die festgesetzten Bebauungspläne und in blau markiert die Bebauungspläne, die sich im Verfahren befinden. Mit einem Klick in die Karte erhalten Sie weitere Informationen.

Die Übersichtskarte der Lichtenberger Bebauungspläne bietet Ihnen umfassende Recherchemöglichkeiten. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten der Bebauungsplanverfahren und den Beteiligungsmöglichkeiten in Lichtenberg.

Allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Allgemeine Hinweise zu den Berliner Bebauungsplänen.

Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpersonen und die Pläne und Begründungen zu den festgesetzten Bebauungsplänen in Lichtenberg.

Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens

Ablauf des Regelverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes – Einleitung des Verfahrens
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 2 BauGB (vorab frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 1 BauGB)
  • Öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB
  • Anzeigeverfahren bei SenStadt gem. §6 AGBauGB, wenn dringende Gesamtinteresse Berlins berührt sind
  • Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zum sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplanes
  • Festsetzungsbeschluss des Bezirksamtes
  • Festgesetzt durch Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin

Beteiligungsmöglichkeiten in Lichtenberg

Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie unter mein.Berlin.de und dem folgenden Link:

B-Plan 11-157 - Detlevstraße

01.01.1970 01:00 Uhr

15.06.2026 – 14.07.2026
Beteiligung Öffentlichkeit

Die Eigentümerin des Grundstücks östlich der Detlevstraße (folgend auch Baugrundstück), die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), hat am 9. Januar 2018 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Sie plant die Schaffung neuen Wohnraums auf dem oben genannten Grundstück.

Seitens des Bezirksamts Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzbarmachung dieses Standorts zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da die ehemals gewerbliche Nutzung des Grundstücks aufgegeben wurde und es seit geraumer Zeit brachliegt. In der gegenwärtigen Situation ist die von der Eigentümerin projektierte, bauliche Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken planungsrechtlich nicht zulässig.

Weitere Informationen
Alle B-Plan-Verfahren im Land Berlin