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Abgeordnetenhaus beschließt Rahmen für Vergesellschaftungen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen. mehr
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Zumindest ein Teil der Mietwohnungen in Berlin soll auch künftig nicht ohne weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.
Der Berliner Senat hat bei seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende neue Umwandlungsverordnung beschlossen, wie Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) anschließend mitteilte.
Die bisherige Verordnung läuft Mitte März aus. Die neue gilt ab unmittelbar danach für weitere fünf Jahre in den 81 sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten. Dort lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung. Mit der Verlängerung der Verordnung solle bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren geschützt werden, sagte Gaebler. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sei in den entsprechenden Gebieten einer der wichtigsten Gründe für den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.
Berlin hatte erstmals 2015 mit der Umwandlungsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Sie wurde 2020 um fünf Jahre verlängert.