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Umwandlung in Eigentum: Berlin schützt Mietwohnungen weiterhin

Mietwohnungen in Berlin

Zumindest ein Teil der Mietwohnungen in Berlin soll auch künftig nicht ohne weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.

Der Berliner Senat hat bei seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende neue Umwandlungsverordnung beschlossen, wie Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) anschließend mitteilte.

Sicherung von bezahlbarem Wohnraum

Die bisherige Verordnung läuft Mitte März aus. Die neue gilt ab unmittelbar danach für weitere fünf Jahre in den 81 sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten. Dort lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung. Mit der Verlängerung der Verordnung solle bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren geschützt werden, sagte Gaebler. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sei in den entsprechenden Gebieten einer der wichtigsten Gründe für den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.

Berlin hat seit 2015 eine Umwandlungsverordnung

Berlin hatte erstmals 2015 mit der Umwandlungsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Sie wurde 2020 um fünf Jahre verlängert.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 18. Februar 2025
Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2025

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