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Finanzieller Ausgleich für Lehrkräfte ohne Chance auf Verbeamtung

Eine Lehrerin schreibt an die Tafel

Berliner Lehrkräfte, die für eine Verbeamtung zu alt sind, erhalten mit ihrem September-Gehalt erstmals eine Kompensationszahlung.

Sie beträgt je nach Gehaltsgruppe 250 bis 300 Euro brutto monatlich und wird rückwirkend zum Februar 2023 ausgezahlt, wie die Bildungsverwaltung am Montag mitteilte. Anschließend fließt das zusätzliche Geld dann dauerhaft jeden Monat. Die Kompensationszahlung soll Nachteile gegenüber verbeamteten Lehrkräften etwas ausgleichen.

Ausgleich auch für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen

Anspruch auf das Geld haben den Angaben zufolge auch Lehrer und Lehrerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können. Dieser Gruppe werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Lehrkräfte an den Schulen, die nicht verbeamtet werden wollen und den Nachteilsausgleich ebenfalls erhalten wollen, müssen dazu vom 18. bis 30. September eine Erklärung abgeben. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll das Geld im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fließen.

Altersgrenze für die Verbeamtung erhöht

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hatte Berlin im vergangenen Schuljahr die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder eingeführt. Der Weg dahin wurde nicht nur neu ausgebildeten Lehrkräften eröffnet, sondern auch rund 16 000 Pädagoginnen und Pädagogen, die schon im Dienst sind. Die Altersgrenze für die Verbeamtung wurde für sie vorübergehend von 45 auf 52 Jahre erhöht. Rund 9500 sogenannte Bestandslehrkräfte haben laut Bildungsverwaltung bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt.

Bildungssenatorin wirbt für Verbeamtung

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) ermunterte Lehrkräfte, die noch keinen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, dies zu überdenken und Beratungs- und Informationsangebote zu nutzen. «Ein bisschen Werbung für die Verbeamtung sei erlaubt: Der Beamtenstatus bedeutet zum Beispiel dauerhaft mehr netto vom Brutto als Tarifbeschäftigte, Ernennung auf Lebenszeit sowie Pension statt gesetzlicher Rente», erläuterte sie.

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Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 4. September 2023
Letzte Aktualisierung: 4. September 2023

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