Anspruch auf das Geld haben den Angaben zufolge auch Lehrer und Lehrerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können. Dieser Gruppe werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Lehrkräfte an den Schulen, die nicht verbeamtet werden wollen und den Nachteilsausgleich ebenfalls erhalten wollen, müssen dazu vom 18. bis 30. September eine Erklärung abgeben. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll das Geld im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fließen.