Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, nach der das nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich war. Nach einem Beschluss des Senats müssen sich die Berlinerinnen und Berliner aber an einige Basisschutzmaßnahmen halten. Dazu gehören etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen. Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.