"Die neue Regelung sieht vor, dass die Nutzung der Außenbereiche bis zum Ende der jeweiligen Spiele, die innerhalb der zugelassenen Zeiten begonnen haben, bis zum Spielende verlängert werden darf. Diese Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nur für Betriebe, die die genannten Spiele öffentlich übertragen.", hieß es in einer Mitteilung. In Berlin gilt Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. WM-Spiele, die beispielsweise um Mitternacht oder später angepfiffen werden, dürfen folglich nicht öffentlich übertragen werden. Dazu zählen etwa Vorrundenspiele der Türkei oder der Brasilianer.