Demnach kann die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt Privatpersonen das Streuen mit Salz für eine begrenzte Zeit erlauben, wenn «öffentliche Belange» dies erfordern. Das Gesetz räumt der Senatsebene auch mehr Befugnisse ein, um den Bezirken bei der Durchsetzung der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern zu helfen. Klappt das gar nicht, kann der Senat die Bezirke anweisen, selbst den Winterdienst ganz oder teilweise zu übernehmen und damit die Berliner Stadtreinigung BSR zu beauftragen. Die Kosten müssen dann diejenigen tragen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen.