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Streusalz soll auf glatten Berliner Wegen im Winter nicht mehr tabu sein. (Symbolbild)
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Auf Berliner Gehwegen ist bei extremem Schnee und Eis künftig der Einsatz von Tausalz möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung zur Lockerung des aus Umweltgründen bestehenden Salzverbotes beschloss das Berliner Parlament.
Demnach kann die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt Privatpersonen das Streuen mit Salz für eine begrenzte Zeit erlauben, wenn «öffentliche Belange» dies erfordern. Das Gesetz räumt der Senatsebene auch mehr Befugnisse ein, um den Bezirken bei der Durchsetzung der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern zu helfen. Klappt das gar nicht, kann der Senat die Bezirke anweisen, selbst den Winterdienst ganz oder teilweise zu übernehmen und damit die Berliner Stadtreinigung BSR zu beauftragen. Die Kosten müssen dann diejenigen tragen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen.
Für das Räumen von Straßen und Radwegen ist die BSR zuständig. Auf den Gehwegen vor den Häusern fällt das in die Verantwortung der Eigentümer, die sich aber oft nicht oder nicht ausreichend darum kümmern. Auch aus diesen Gründen war es in diesem Winter wochenlang auf vielen Gehwegen in der Metropole spiegelglatt. Kliniken meldeten großen Andrang von Patienten, die sich bei Stürzen verletzt hatten.