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Alkoholverbot an zwei Berliner Bahnhöfen ab 1. Mai

Bahnhof Zoo

Zahlreiche Fahrgäste warten auf einem Bahnsteig am Bahnhof Zoologischer Garten auf eine einfahrende S-Bahn der Linie S3. (Archivbild)

Ab dem 1. Mai gilt am Bahnhof Zoo und dem Ostbahnhof in Berlin ein unbefristetes Alkoholverbot.

Mit der Maßnahme wolle die Bahn für mehr Sauberkeit und ein besseres Sicherheitsempfinden der Reisenden sorgen, teilte der bundeseigene Konzern mit. Bei Verstößen drohen Hausverweise und Hausverbote. Zuvor hatte die "B.Z." berichtet.

Sonderprogramm für mehr Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen

Im Falle wiederholter Missachtung behält sich die Bahn eine Strafanzeige vor, heißt es in einer internen Information für die Mitarbeiter. Untersagt ist demnach der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Ob das Verbot auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist offen. Das Verbot erfolgt im Rahmen eines Sonderprogramms der Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen verbessern will.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 27. April 2026
Letzte Aktualisierung: 27. April 2026

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