Coronavirus
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zur Soforthilfe der Investitionsbank Berlin
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
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FAQ Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 14. März 2014 hat das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) die Kraftfahrzeugbesteuerung vom Finanzamt Prenzlauer Berg übernommen.
Rückfragen zum Kraftfahrzeugbesteuerungsverfahren können an das Servicecenter der Zollverwaltung gerichtet werden. Dieses ist unter der Rufnummer 0351/44834-550 und per E-Mail an info.kraftst@zoll.de erreichbar.
Weitere Informationen zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sind auf www.zoll.de zu finden.
Bei verkehrsrechtlichen Fragen (zum Beispiel zur Zulassung) wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
Referat Kraftfahrzeugzulassung
Jüterboger Str. 3
10965 Berlin
oder
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin.
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Kontakt
Zentral zuständig für die Kfz-Steuer:
Servicecenter der Zollverwaltung
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz .
Zulassungsstelle
Aktuelle Veräußerung von Kraftfahrzeugen gibt es beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten .