In ganz Deutschland, in den Bezirken bzw. in den Kommunen, in den Bundesländern und im Bund, werden politische Entscheidungen nach demokratischen Grundregeln getroffen.
Überall, wo politische Entscheidungen für alle getroffen werden, werden deshalb Volksvertretungen gewählt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen, wer an ihrer Stelle diese Entscheidungen trifft. Wahlen ermöglichen so demokratische Mitbestimmung und politische Veränderung.
Wählen ändert etwas!
Durch Wahlen werden Politikerinnen und Politiker für eine bestimmte Zeit beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen. Sind die Wählerinnen und Wähler mit diesen Entscheidungen nicht (mehr) zufrieden, müssen Politiker und Politikerinnen damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden.
Die meisten Menschen nehmen die Möglichkeit wahr, bei Wahlen mitzubestimmen. Bei der Bundestagswahl 2017 haben mehr als drei Viertel (76,2 %), bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus (66,9 %) und zu den BVV (62,3 %) im Jahr 2016 etwa zwei Drittel der Wahlberechtigen von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, am 26. September 2021 mitzubestimmen!
Was hat sich durch die letzten Wahlen verändert?
Jede der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen wird getrennt gewählt, deshalb sind die Parteien in jeder BVV unterschiedlich stark vertreten. Seit den letzten BVV-Wahlen 2016 sind in den meisten Bezirken die sechs Parteien vertreten, die auch im Abgeordnetenhaus sind. In zwei Bezirken sind es nur fünf Parteien und in zwei anderen Bezirken sind es sogar sieben oder acht Parteien.
Bei den letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 sind sechs Parteien, deren Abgeordnete jeweils eine Fraktion bilden, gewählt worden. Die Piratenpartei hat es 2016 nicht mehr ins Abgeordnetenhaus geschafft, dafür sind zwei andere Parteien eingezogen: AfD und FDP. In Folge der Wahlen 2016 kam es zu einem Regierungswechsel: Die Koalition von SPD und CDU wurde von einer rot-rot-grünen Koalition aus SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen abgelöst.
Seit der letzten Bundestagswahl 2017 sind sieben Parteien – zwei Parteien mehr als zuvor – im Bundestag vertreten. „GroKo“: Seit der Bundestagswahl 2013 bilden CDU/CSU und SPD eine sogenannte große Koalition, kurz „GroKo“. Mit der Bundestagswahl 2017 haben die Wähler und Wählerinnen die Parteien, die in der Opposition sind, gegenüber der regierenden großen Koalition deutlich gestärkt.
Und 2021? Das entscheiden Sie!