Warum wählen?

Zu viele Fragen
Menschen bilden das Symbol einer Wahlurne

In ganz Deutschland, in den Bezirken bzw. in den Kommunen, in den Bundesländern und im Bund, werden politische Entscheidungen nach demokratischen Grundregeln getroffen.

Überall, wo politische Entscheidungen für alle getroffen werden, werden deshalb Volksvertretungen gewählt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen, wer an ihrer Stelle diese Entscheidungen trifft. Wahlen ermöglichen so demokratische Mitbestimmung und politische Veränderung.

Wählen ändert etwas!

Durch Wahlen werden Politikerinnen und Politiker für eine bestimmte Zeit beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen. Sind die Wählerinnen und Wähler mit diesen Entscheidungen nicht (mehr) zufrieden, müssen Politiker und Politikerinnen damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden.
Die meisten Menschen nehmen die Möglichkeit wahr, bei Wahlen mitzubestimmen. Bei der Bundestagswahl 2017 haben mehr als drei Viertel (76,2 %), bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus (66,9 %) und zu den BVV (62,3 %) im Jahr 2016 etwa zwei Drittel der Wahlberechtigen von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, am 26. September 2021 mitzubestimmen!

Was hat sich durch die letzten Wahlen verändert?

Jede der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen wird getrennt gewählt, deshalb sind die Parteien in jeder BVV unterschiedlich stark vertreten. Seit den letzten BVV-Wahlen 2016 sind in den meisten Bezirken die sechs Parteien vertreten, die auch im Abgeordnetenhaus sind. In zwei Bezirken sind es nur fünf Parteien und in zwei anderen Bezirken sind es sogar sieben oder acht Parteien.

Bei den letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 sind sechs Parteien, deren Abgeordnete jeweils eine Fraktion bilden, gewählt worden. Die Piratenpartei hat es 2016 nicht mehr ins Abgeordnetenhaus geschafft, dafür sind zwei andere Parteien eingezogen: AfD und FDP. In Folge der Wahlen 2016 kam es zu einem Regierungswechsel: Die Koalition von SPD und CDU wurde von einer rot-rot-grünen Koalition aus SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen abgelöst.

Seit der letzten Bundestagswahl 2017 sind sieben Parteien – zwei Parteien mehr als zuvor – im Bundestag vertreten. „GroKo“: Seit der Bundestagswahl 2013 bilden CDU/CSU und SPD eine sogenannte große Koalition, kurz „GroKo“. Mit der Bundestagswahl 2017 haben die Wähler und Wählerinnen die Parteien, die in der Opposition sind, gegenüber der regierenden großen Koalition deutlich gestärkt.

Und 2021? Das entscheiden Sie!

  • Interessieren sich Abgeordnete für das, was Wählerinnen und Wähler wollen?

    Die meisten Abgeordneten bemühen sich, mit Wählern und Wählerinnen ins Gespräch zu kommen und bieten zum Beispiel Sprechstunden an – in ihrem Wahlkreis vor Ort oder digital. Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Abgeordneten auf und sprechen Sie Ihre Anliegen an.

  • Zahlen Abgeordnete Steuern?

    Ja, die Mitglieder des Bundestages und des Abgeordnetenhauses müssen ihre Abgeordnetenentschädigung und andere Einkünfte versteuern. Nur für die ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei, andere Einkünfte müssen sie versteuern.

  • „Fraktionszwang“: Müssen Abgeordnete abstimmen, wie es ihre Fraktion verlangt?

    Alle gewählten Abgeordneten sind in ihren Entscheidungen frei und an keine Weisungen gebunden. Es ist allerdings üblich, dass sich die Abgeordneten einer Fraktion vor einer Abstimmung beraten, wie sie abstimmen.

  • Sind die meisten Abgeordnete alte Männer?

    Die meisten Abgeordneten sind immer noch Männer, aber in den letzten Jahrzehnten hat sich der Frauenanteil doch deutlich erhöht. Im ersten Bundestag waren nur 28 Frauen unter den 410 Abgeordneten. Heute ist etwa jedes dritte Mitglied des Bundestages, des Abgeordnetenhauses oder der BVV eine Frau. Allerdings ist der Anteil der weiblichen Abgeordneten zuletzt gesunken. Die MdB sind im Durchschnitt 49 Jahre alt.

  • Warum sind manchmal so wenige Abgeordnete während der Debatten im Plenarsaal?

    Da die Tagesordnungen oft sehr lang sind und keine Pausen vorsehen, sind selten alle zugleich im Plenarsaal. Die Abgeordneten haben außerdem gleichzeitig noch andere Termine an den Sitzungstagen. Wenn Abgeordnete aber unentschuldigt fehlen, wird ihnen Gehalt abgezogen.

  • Haben Abgeordnete eine 35-Stunden-Woche?

    Eher nicht, denn neben den Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen und den Vorbereitungen darauf haben Abgeordnete noch mehr Verpflichtungen: Termine mit ihrer Partei, in ihren Wahlkreisen, Gespräche mit Wählerinnen und Wählern, Fachleuten oder den Medien gehören auch zu ihrem Alltag. Viele sind außerdem noch in Vereinen und Verbänden aktiv.

  • Sind alle Gewählten Berufspolitiker bzw. -politikerinnen?

    Nein, die meisten üben ihre politischen Ämter und Mandate ehrenamtlich, also neben ihrem Beruf, in der Freizeit aus – das gilt für alle in Bezirks- und Gemeindevertretungen. Auch die meisten Ämter in einer Partei sind Ehrenämter. Bei den wenigsten ist die Politik der Hauptberuf, mit dem sie ihr Geld verdienen. Außerdem sind auch hauptamtliche Politikerinnen und Politiker nur auf Zeit gewählt und viele kehren nach dieser Zeit wieder in ihren früheren Beruf zurück.

  • Dürfen sich Abgeordnete etwas dazuverdienen?

    Grundsätzlich dürfen Abgeordnete weitere Tätigkeiten, für die sie Einkünfte erhalten, ausüben. Allerdings sind sie verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte anzugeben, und diese werden in den Abgeordneten-Biografien des Bundestages und des Abgeordnetenhauses veröffentlicht. Über die entsprechenden Regelungen wird immer wieder diskutiert.