Abgeordnetenhauswahl

Rednerpult im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses

Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament von ganz Berlin.
Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, kurz MdA, treffen Entscheidungen und beschließen Gesetze, die die ganze Stadt und alle, die hier leben, betreffen. Sie wählen außerdem die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister von Berlin.

Sie haben das Recht, die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses zu wählen, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Alle, die wählen dürfen, können auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus kandidieren.

Wer wird ins Abgeordnetenhaus gewählt?

Zum Abgeordnetenhaus können Parteien mit bezirks- oder berlinweiten Listen sowie einzelne, auch parteilose, Kandidatinnen oder Kandidaten in den Wahlkreisen antreten. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis ist direkt gewählt. Diese Abgeordneten haben ein sogenanntes Direktmandat. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.

Das Abgeordnetenhaus hat mindestens 130 Mitglieder. 78 Sitze werden in den Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt. Die übrigen Sitze werden über die Listen der Parteien und deren Anteile an den Zweitstimmen bestimmt. Zurzeit sind es 160 Abgeordnete, da manche Parteien Überhang- und andere Ausgleichsmandate erhalten haben. Die Ausübung des Mandats ist ihr Hauptberuf.

Sperrklausel: Nur Parteien, die berlinweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, bekommen auch entsprechend dem Anteil der Zeitstimmen Sitze im Abgeordnetenhaus.

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

Wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält, wird durch deren Anteil an Zweitstimmen bestimmt. Die Direktmandate, die eine Partei gewonnen hat, werden damit verrechnet. Manche Parteien gewinnen mehr Direktmandate, als ihnen aufgrund ihrer Zweitstimmen insgesamt Mandate zustehen. Dann erhalten sie sogenannte Überhangmandate, denn das Mandat eines oder einer im Wahlkreis direkt Gewählten ist garantiert, egal wie gut oder schlecht dessen bzw. deren Partei abgeschnitten hat. Die anderen Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, damit das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien wieder deren Anteilen an Zweitstimmen entspricht.

Erklärvideo: Was ist das Abgeordnetenhaus?

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Erklärvideo: Wie wird das Abgeordnetenhaus gewählt?

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube