Trägerverbände von Pflegeheimen
Träger freigemeinnütziger Pflegeeinrichtungen gehören einem der sechs Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege an, private und öffentliche einem der weiteren genannten Vereinigungen von Trägern. Ein Teil der Pflegeeinrichtungen gehört keinem der Verbände an.
Die hier genannten Trägerverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, die Träger von Pflegeeinrichtungen sind, z.B. beim Abschluss von Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI und bei Kostensatzverhandlungen sowie bei der Überwachung nach § 15 Abs. 8 HeimG.
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