Vergabe von Sportanlagen

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Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen – in aller Kürze – bei der Beantragung von Nutzungszeiten von öffentlichen Sportanlagen hier im Bezirk dienen.
Grundlage für die Sportstättenvergabe ist das „Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG)“ vom 06.01.1989 sowie die „Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN)“ vom 02.02.2010.

Welche Sportanlagen können zur Nutzung beantragt werden ?

Öffentliche Sportanlagen im Bezirk Spandau

  • Gedeckte Sportanlagen (Turn- und Sporthallen auf Schulstandorten bzw. Sporthallen, die durch den Fachbereich Sport betrieben werden)
  • Ungedeckte Sportanlagen (Großspielfelder auf Schulstandorten bzw. Groß- und Kleinspielfelder sowie Leichtathletikanlagen, die durch den Fachbereich Sport betrieben werden)
  • Gedeckte Sportanlagen der berufsbildenden Schulen
  • Tennis- und Beachvolleyballanlagen
  • Sondersportanlagen (z.B. Freizeitsportanlage Südpark)

Wer kann Nutzungszeiten beantragen ?

  • Vorrangig alle im Land Berlin als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen (Sportvereine). Regionale Gesichtspunkte werden bei der Vergabe berücksichtigt.
  • Nachrangig „sonstige Nutzende“ bzw. gemeinnützige Vereine und Organisationen
  • Achtung: Neue Antragsteller müssen vor der Beantragung von Zeiten erst einmal Kontakt zum Fachbereich Sport aufnehmen !

Wie werden Nutzungszeiten beantragt ?

Am besten nutzen Sie unseren Antrag im Online-Verfahren.
Dieser Antrag ist bitte vollständig auszufüllen. Sie können den Antrag auch in Papierform ausdrucken, ausfüllen und uns zukommen lassen.

Antrag auf Überlassung von Sportanlagen

  • Antrag auf Überlassung der Sportanlagen und Hallen

    PDF-Dokument (146.2 kB)

  • Antrag Nutzung BGH
    • Antrag für sportlich nutzbare Flächen in der BRUNO-GEHRKE-HALLE

    PDF-Dokument (121.4 kB)

  • Antrag Nutzung SBS
    • Antrag auf Überlassung des Mehrzweckraumes in der
      Sport- und Begegnungsstätte Spektefeld

    PDF-Dokument (136.6 kB)

Welche Fristen sind zu beachten ?

  • Anträge zur laufenden Nutzung (Vergabezeiträume): Spätestens zum 1. Februar bzw. 1. Juni eines jeden Jahres.
  • Anträge zur einmaligen Nutzung (einzelner Termin): So früh wie möglich (mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung)

Wie kann die Vergabestelle erreicht werden ?

  • Telefon: (030) 90279 3431 (Hallen) und (030) 90279 2718 (Plätze)
  • Telefax: (030) 90279 3269
  • E-Mail

Wenn Sie noch Fragen haben oder eine Hilfestellung benötigen, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des enormen Nutzungsdrucks leider nicht alle Wünsche und Anträge nach Sportanlagennutzungen erfüllt werden können.