Prüfungsamt

Die Verwaltungsakademie Berlin ist seit dem 1.1.2008 zuständige Stelle nach § 73 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin.

In den zur Zeit zehn Ausbildungsberufen wurden im letztem Jahr insgesamt 2.072 Auszubildende betreut – darüber hinaus gab es ca. 100 Teilnehmer/innen an Fortbildungsprüfungen.

Wir bieten selbst keine Ausbildungsplätze an!

Übersicht

Aufgaben

Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt – dazu gehören in den Bereichen der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung insbesondere:

  • Ausbildungsberatung, -förderung und -überwachung
  • Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Prüfen und Registrieren der Ausbildungsverträge
  • Koordination des Berufsbildungs- und Schlichtungsausschusses
  • Feststellung der Eignung zum Ausbilden
  • Begabtenförderung

Ansprechpartner/innen

Hier finden Sie die Ansprechpartner/innen der zuständigen Stelle für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin.

Ausbildungsberufe

Formulare, Rechtsgrundlagen und Musterprüfungen

Im Downloadbereich der VAk Berlin finden Sie alle von der Zuständigen Stelle nach dem BBiG bereitgestellten Dokumente zu

  • Abschlussprüfungen
  • Umschulungsprüfungen
  • Laufbahnprüfungen
  • Fortbildungsprüfungen
  • Meisterprüfungen

Dazu gehören beispielsweise Formulare zur Prüfungsanmeldung bzw. zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs im Prüfungsverfahren.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Rechtsgrundlagen für die Ausbildungsberufe sowie die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Prüfungen zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung in ausgewählten Ausbildungsberufen finden Sie außerdem Musterprüfungen. Musterprüfungen für weitere von der Zuständigen Stelle nach dem BBiG betreute Ausbildungsberufe sind durch die zuständigen Prüfungsausschüsse nicht freigegeben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpersonen der Zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle (VAk)