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Gartendenkmale
Worum geht es?
Zu den Gartendenkmalen zählen Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung. Ihre Erhaltung liegt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.
Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Im Landesdenkmalamt Berlin als der Denkmalfachbehörde erfolgt die Erforschung sowie systematische Erfassung der Gartendenkmale (Inventarisierung) und deren Veröffentlichung, etwa in der Denkmalliste, in Denkmaltopographien oder in Gattungsinventaren.
Das Landesdenkmalamt Berlin wirkt zusammen mit den Denkmalschutzbehörden bei den Bezirksämtern mit an der Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung von Gartendenkmalen sowie bei der Erarbeitung von Pflegewerken. Zuschussanträge und Anträge auf Steuererleichterungen für Gartendenkmale sind ebenfalls beim Landesdenkmalamt Berlin einzureichen.
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