Interview mit Michael Geißler

Hof der Kulturbrauerei Berlin

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) markiert einen zentralen Baustein der europäischen Klimapolitik: Sie soll den Gebäudesektor, der zu den größten Emittenten zählt, verbindlich auf den Weg zur Klimaneutralität führen. Welche konkreten Auswirkungen sich daraus ergeben, wo die größten Herausforderungen liegen und welche Chancen sich insbesondere für Unternehmen in Berlin eröffnen, erläutert Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur, im folgenden Interview.

Mitarbeiterportrait - Berliner Energieagentur GmbH

Welche zentralen Ziele verfolgt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und wie realistisch ist ihre Umsetzung angesichts der aktuellen konjunkturellen Bedingungen?

Die überarbeitete EPBD soll den Gebäudesektor in Europa auf einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität führen. Im Fokus stehen der Bestand und besonders ineffiziente Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten erstmals Mindeststandards, im Wohnbereich soll der Energieverbrauch sinken und der Ausbau von Solaranalgen beschleunigt werden.
Die Umsetzung ist angesichts hoher Kosten, des Fachkräftemangels und der Investitionszurückhaltung anspruchsvoll. Gleichzeitig schafft die EPBD einen langfristig verlässlichen Ordnungsrahmen. Hier setzt die KEK an: Unterstützung für Berliner Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben, der Nutzung von Förderprogrammen und schlussendlich der Realisierung klimafreundlicher Lösungen. So kann die EPBD in Berlin neben Klimaschutz auch Investitionen, Innovationen und neue Geschäftsmodelle anstoßen. Das ist insbesondere in Zeiten globaler Energiepreisschocks ein richtiges wie wichtiges Signal – nicht zuletzt, weil sich viele Unternehmen deutlich resilienter aufstellen müssen und dadurch langfristig Kosten reduziert werden.

Viele Regelungen der EPBD sind eng mit der 2023 veröffentlichten europäischen Energieeffizienz Richtlinie (EED) verknüpft oder bauen auf ihr auf. In manchen Bereichen geht die EPBD aber auch deutlich über bestehende Gesetze und Verordnungen hinaus. Welche wären das?

Tatsächlich gehen viele Regelungen der EPBD rechtlich deutlich weiter. Die EED verpflichtet die Mitgliedstaaten vor allem zu allgemeinen Effizienzzielen und Maßnahmen – etwa über Energieaudits, Einsparverpflichtungen oder Anforderungen an Unternehmen und den öffentlichen Sektor. Die EPBD führt erstmals verbindliche Mindestanforderungen für den Gebäudebestand, insbesondere für Nichtwohngebäude, ein. Die KEK unterstützt Berliner Unternehmen dabei, die Unterschiede zwischen EED, EPBD und Landesrecht zu verstehen und rechtssicher sowie wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

Was bedeutet die EPBD konkret für Eigentümer:innen – insbesondere im Bestand von Nichtwohngebäuden – und welche Chancen eröffnen sich dadurch?

Für Eigentümer:innen von Nichtwohngebäuden bedeutet die EPBD einen echten Paradigmenwechsel. Erstmals werden verbindliche Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudebestands eingeführt. Konkret heißt das: Bis 2030 müssen die energetisch schlechtesten 16 Prozent des nationalen Nichtwohngebäudebestands schrittweise modernisiert werden, um unterhalb eines festgelegten Schwellenwerts zu liegen, bis 2033 sind es 26 Prozent. Diese Vorgaben zielen darauf ab, besonders ineffiziente Gebäude schrittweise zu modernisieren. Hinzu kommen neue Anforderungen an Transparenz, etwa über Energieausweise, sowie Vorgaben zum Ausbau von Solarenergie, insbesondere bei größeren Bestandsgebäuden. All das dient einer Stärkung der Resilienz – und verhilft so zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Wir unterstützen Berliner Unternehmen und Eigentümer:innen dabei, die neuen Anforderungen der EPBD einzuordnen, individuelle Sanierungs- und Effizienzpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich tragfähige Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Die Richtlinie ist damit nicht nur eine Verpflichtung, sondern bietet die Chance, den Gebäudebestand zukunftssicher, klimafreundlich und – wie bereits erwähnt – wettbewerbsfähig aufzustellen.

Wie können Berliner Unternehmen auch außerhalb der Bauwirtschaft sowie der Sanierungs- und Energiebranche die Richtlinie nutzen, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Innovationen voranzutreiben?

Von der Umsetzung der EPBD profitieren in Berlin vor allem Unternehmen, die frühzeitig auf Energieeffizienz, Digitalisierung und erneuerbare Energien setzen bzw. gesetzt haben – und das nicht nur in der klassischen Bau‑ und Immobilienwirtschaft. Besonders relevant sind Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Nichtwohngebäuden, etwa aus Industrie, Gewerbe, Handel, Logistik oder dem Gesundheits‑ und Dienstleistungssektor.
Darüber hinaus eröffnen sich große Chancen für Berliner Unternehmen aus den Bereichen Energie‑ und Gebäudemanagement, Mess‑, Steuer‑ und Regeltechnik, IT‑ und Softwarelösungen, Planung, Beratung sowie Finanzierung. Die EPBD erhöht den Bedarf an integrierten Lösungen – von Energieaudits über Sanierungsfahrpläne bis hin zu Solar‑, Speicher‑ und Quartierskonzepten – und bietet zudem mehr Spielraum für innovative Ansätze.

Das Interview mit Michael Geißler wurde im Mai 2026 geführt.

Kontakt:

Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)