Mit dem Balkonkraftwerk Solarstrom erzeugen: Berlin startet Förderprogramm mit Zuschüssen bis zu 500 Euro

Pressemitteilung vom 08.02.2023

Ab dem 10. Februar 2023 können Mieterinnen und Mieter in Berlin eine Förderung von bis zu 500 Euro für den Erwerb einer Balkon-Solaranlage erhalten. Das wird durch die Erweiterung des SolarPLUS Förderprogramms der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um ein Modul für Steckersolargeräte möglich. Für die Förderung der sogenannten Balkonkraftwerke wurden insgesamt 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es wird mit 14.000 Anträgen gerechnet. Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin können den Antrag über die Internetseite bei der IBB Business Team (IBT) stellen. Zu beachten ist, dass das Steckersolargerät noch nicht bestellt oder gekauft worden sein darf. Weitere Informationen zur Installation und Förderungen finden sich auf der Seite www.solarwende-berlin.de.

Dazu betont der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz: „Berlin will einen Solarstromteil von 25 Prozent erreichen. Deshalb treiben wir die Solarwende gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern in Berlin voran. Wir haben das sehr erfolgreiche Förderprogramm SolarPLUS um das Modul Steckersolargeräte erweitert und gehen so einen weiteren Schritt Richtung Klimaneutralität unserer Stadt. Der produzierte Strom fließt in den eigenen Stromkreislauf und reduziert so die eigenen Energiekosten.“

Vor der Anschaffung eines Steckersolargerätes sollte geprüft werden, ob der Balkon geeignet ist, also ob er günstig zur Sonne ausgerichtet, nicht verschattet ist und ob sich das Gerät sicher befestigen lässt. Das Steckersolargerät muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden. Ob der Stromkreis geeignet ist, können Sie bei den Eigentümer:innen der Wohnung oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Grundsätzlich muss die Installation der Solaranlage durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

In sechs Schritten zum eigenen Strom:

  1. Einholung des Einverständnisses der Vermieterin bzw. des Vermieters
  2. Beantragung der Förderung
  3. Kauf des Steckersolargeräts
  4. Digitale Anmeldung des Anschlusses im Kundenportal der Stromnetz Berlin. Sollte der Haushalt keinen Zweirichtungszähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre haben, wird dieser kostenfrei durch die Stromnetz GmbH oder durch einen von der Stromnetz GmbH beauftragten Fachbetrieb ausgetauscht. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
  5. Digitale Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  6. Anschluss und Inbetriebnahme des Steckersolargerätes eine Woche nach Anmeldung bei Stromnetz Berlin.

Das neue Förderprogramm ist ein Modul des erfolgreichen Programms SolarPLUS, das Teil des Masterplans SolarCity ist. SolarPLUS wird aus den Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanziert. Nach 2,4 Mio. Euro für das Jahr 2022 wurde das Programm 2023 auf insgesamt 23,7 Mio. Euro aufgestockt.