Krisen- und Zufluchtsunterkunft für LSBTI auf den Weg gebracht

Pressemitteilung vom 16.01.2019

Heute startet das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung einer „Krisen- und Zufluchtsunterkunft für LSBTI“. An Fachberatungsstellen in Berlin wenden sich jährlich bis zu zehn Hilfesuchende. Sie suchen Schutz vor Zwangsverheiratung, sogenannter Gewalt im Namen der Ehre sowie häuslicher Gewalt wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität.

Dazu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt:

„Für betroffene LSBTI wollen wir erstmalig Hilfe bieten. Im Notfall müssen Menschen sehr schnell eine sichere Unterkunft an einem geheimen Ort finden. Denn sie müssen nicht nur ihre Familien, sondern auch ihr soziales Umfeld und gegebenenfalls ihren Arbeitsplatz verlassen, ihre Ausbildung oder das Studium unterbrechen. Deshalb wollen wir nicht nur eine Unterkunft schaffen, sondern die Unterbringung auch in eine psychosoziale und sozialpädagogische Beratung einbetten, damit die Betroffenen die äußerst belastenden Lebenssituationen besser bewältigen und sich ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Bedrohung neu aufbauen können.“

Interessierte Projektträger finden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen hier.

Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist der 13.02.2019, 12:00 Uhr (Post- bzw. Eingangsstempel). Für 2019 steht für das Projekt bis zu 100.000 € zur Verfügung.