Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Gebärdensprache

Die Senatsverwaltung stellt sich vor:

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Die Themenfelder der Senatsverwaltung

Die Senatsverwaltung deckt mit der Justiz, dem Verbraucherschutz und der Antidiskriminierung ein breites Themenfeld ab. Aber was umfassen die Bereiche im Einzelnen? Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, welche Institutionen und Aufgaben in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fallen.

Es ist ein elementarer Bestandteil des Rechtsstaates, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung der Gesetze von unabhängigen Gerichten überprüfen und ihre Rechte durchsetzen lassen können. Die Gerichte sind daher eine der zentralen Säulen der Justiz: In Berlin sind das beispielsweise die Amtsgerichte, das Kammergericht, das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Sozialgericht.

Auch für einen weiteren elementaren Bereich unseres Rechtsstaates ist die Senatsverwaltung verantwortlich: Die Strafverfolgungsbehörden. Hierzu zählen die Amtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft – also die Behörden, deren Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen. Hier übt die Senatsverwaltung die Fachaufsicht aus.

Die Senatsverwaltung ist auch für die sechs Justizvollzugsanstalten des Landes, die Jugendstrafanstalt, die Jugendarrestanstalt und das Justizvollzugskrankenhaus verantwortlich. Darüber hinaus fallen die Sozialen Dienste der Justiz in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung. Das Juristische Prüfungsamt ist für die Aus- und Fortbildung der Juristinnen und Juristen in Berlin verantwortlich.

Eine weitere Aufgabe liegt im Bereich Personal. So ist die Senatsverwaltung beispielsweise für die Einstellungen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Mitarbeitenden im Justizvollzug zuständig.

Auch der Opferschutz und die Opferhilfe sind bei der hiesigen Senatsverwaltung angesiedelt. Das Referat Opferschutz und Opferhilfe wirkt an der Verwirklichung des Ziels mit, den Opfern von Straftaten angemessene Informationen, Unterstützung und Schutz zu gewähren sowie ihre Beteiligung am Strafverfahren zu ermöglichen. Zum Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe zählt auch die Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige.

Der Verbraucherschutz gliedert sich in die Bereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Zu den Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gehören etwa der Tierschutz und die Fachaufsicht über das Landeslabor Berlin-Brandenburg.

Der gesundheitliche Verbraucherschutz umfasst auch die Lebensmittelüberwachung, diese schließt die Überwachung des Verkehrs von Kosmetikprodukten, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen ein.

Der wirtschaftliche Verbraucherschutz setzt hingegen dort an, wo Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr alltägliches Handeln mit wirtschaftlichen Interessen in Berührung kommen. Oberstes Ziel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist der Interessenausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise die Verbraucherzentrale Berlin e.V. durch die Senatsverwaltung gefördert. Außerdem unterfallen dem Verbraucherschutz die Themen Landwirtschaft und Ernährung. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsetzung der Berliner Ernährungsstrategie.

Das Thema Antidiskriminierung bearbeitet in der Senatsverwaltung die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, kurz: LADS. Zu den vorrangigen Aufgaben der Landesstelle gehört es, die Betroffenen noch besser über ihre Rechte bei Diskriminierungen aufzuklären und den Menschen Mut zu machen, sich dagegen zu wehren. Konkret geht es beispielsweise darum, Strategien gegen strukturelle Diskriminierung zu entwickeln und umzusetzen und die Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung für das Recht auf Gleichbehandlung zu sensibilisieren.

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