Sofern Sie sich an ein Gericht oder die Staatsanwaltschaften wenden wollen, so übermitteln Sie Ihr Anliegen bitte direkt dorthin. Auf den jeweiligen Internetseiten dieser finden Sie neben den Adressen ebenfalls ein Kontaktformular, das für nicht formbedürftige Mitteilungen genutzt werden kann.
Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung kann gerichtliche Entscheidungen nicht im Verwaltungswege überprüfen oder in sonstiger Weise auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen. In diesem Kernbereich dürfen die Organe der Rechtspflege aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte (Artikel 92 und 97 des Grundgesetzes) keinerlei Weisungen durch die Verwaltung erhalten. Gerichtsentscheidungen können nur durch ein Gericht überprüft werden, und zwar nur dann, wenn nach der jeweiligen Verfahrensordnung ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung gegeben ist.
Die Senatsverwaltung kann auch keine Rechtsberatung erteilen. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Finanziell bedürftigen Personen steht die Beratungshilfe zur Verfügung. Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier