Pressemitteilung zum Leistungsbericht 2012

Pressemitteilung vom 29.01.2013

Der Rechnungshof veröffentlicht heute erstmals einen Leistungsbericht. Er setzt damit die jährliche Berichterstattung über die aus seinen Jahresberichten gezogenen Konsequenzen fort, allerdings erweitert um vielfältige Informationen über den Rechnungshof als Institution und seine Prüfungstätigkeit.

Der Schwerpunkt bei der Berichterstattung über die Ergebnisse der vom Rechnungshof kritisierten Sachverhalte liegt auf dem Jahresbericht 2010. An elf Beispielen zeigt der Rechnungshof auf, welche finanziellen Ergebnisse und Verbesserungen durch seine Empfehlungen im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen erzielt werden konnten.

Hier nur vier Beispiele:

Nicht ausgeschöpfte Kostensenkungspotenziale bei der Fernwärmeversorgung öffentlicher Gebäude
Die Bezirksämter verwalten mehr als 800 Gebäude, die mit Fernwärme versorgt werden. Der Rechnungshof hatte im Jahr 2009 bei acht Bezirksämtern geprüft und festgestellt, dass die Bezirksämter nach energetischen Sanierungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen die in Wärmeversorgungsverträgen vereinbarte vorzuhaltende Wärmeleistung vielfach nicht an einen verminderten Wärmebedarf angepasst haben. Dadurch hatten sie Kostensenkungspotenziale von schätzungsweise mehr als 200.000 € jährlich nicht ausgeschöpft.

Die geprüften Bezirksämter haben entsprechend der Erwartung des Rechnungshofs den Wärmebedarf der Gebäude systematisch untersucht und Vertragsanpassungen umgesetzt. Auch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat die Prüfung durch den Rechnungshof zum Anlass für entsprechende Untersuchungen genommen. Dadurch konnten sechs Bezirksämter und die BIM bis zum August 2012 bei 111 Gebäuden Kosteneinsparungen bei der Fernwärmeversorgung von mehr als 365.000 € jährlich erreichen.

Mängel und Versäumnisse bei der Förderung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
Das Land Berlin fördert gemeinsam mit dem Bund das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) als Forschungseinrichtung von überregionaler Bedeutung. Die für Forschung zuständige Senatsverwaltung hatte entgegen ihrer Verpflichtung als Zuwendungsgeber die Verwendungsnachweise des Instituts vom Jahr 2005 an nicht mehr geprüft. Das DIW hatte bei der Verwendung der Zuwendungen Grundsätze des Vergaberechts sowie des sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes missachtet. Leistungen sind vielfach ohne Ausschreibungen vergeben und vom Satzungszweck nicht gedeckte Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden. Dies betraf neben dem Umzug des DIW aus institutseigenen Gebäuden in Berlin-Zehlendorf in ein Mietobjekt in Berlin-Mitte vor allem die kostenlose Überlassung von gemieteten Büroräumen an eine amerikanische Non-Profit-Gesellschaft in Washington sowie verschiedene Honorarverträge.

Die für Forschung zuständige Senatsverwaltung hat die Verwendungsnachweise des DIW bis einschließlich 2009 nunmehr geprüft und dabei die Hinweise des Rechnungshofs berücksichtigt. In den Prüfvermerken sind vom DIW geleistete Ausgaben in den Jahren 2005 bis 2009 von insgesamt fast 1,9 Mio. € als nicht zuwendungsfähig bewertet bzw. deren Anerkennung unter den Vorbehalt weiterer Nachweisführungen gestellt worden. Aufgrund der Beanstandungen des Rechnungshofs hat die Senatsverwaltung bisher Zuwendungen von insgesamt 685.435,40 € zurückgefordert.

Das DIW hat Verfehlungen und Nachlässigkeiten eingeräumt. Im Mai 2011 hat es u. a. die Kooperation mit der amerikanischen Einrichtung in Washington beendet, an die es jährlich 200.000 € gezahlt hat. Das Institut führt inzwischen verstärkt Wirtschaftlichkeitsunter-suchungen sowie für eine Vielzahl von Dienstleistungen und für Beschaffungen öffentliche Ausschreibungen durch.

Die Prüfungserkenntnisse des Rechnungshofs hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Anlass genommen, Informationen über Rückstände bei der Verwendungsnachweisprüfung in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung zu verlangen. Die Verwaltungen haben zugesagt, die bestehenden Rückstände zügig aufzuarbeiten, was jedoch noch nicht durchgängig gelungen ist.

Unzulängliche Beitreibung von Steuerforderungen durch zwei Finanzämter
Die Finanzämter Neukölln und Steglitz hatten es häufig versäumt, zur Vorbereitung der Beitreibung von Steuerforderungen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners umfassend zu ermitteln, um zeitnah Kenntnis von geeigneten Vollstreckungsmöglichkeiten zu erlangen. Da die Dienstkräfte oft auch keinen Gebrauch von den bestehenden elektronischen Abfragemöglichkeiten gemacht hatten, war nicht sichergestellt, dass alle Informationen auch für Beitreibungszwecke genutzt wurden. Dieses Verhalten hatte zu vermeidbaren Verzögerungen geführt. Dadurch bedingte Steuerausfälle waren nicht ausgeschlossen.

Die Finanzämter haben offensichtlich die Grundsätze einer konsequenten Vollstreckung stärker als bisher in den Vordergrund ihrer Beitreibungsarbeit gestellt und angewandt. Sie haben es vermocht, die sog. echten Rückstände von 486 Mio. € zum 31. Dezember 2009 um 87 Mio. € oder 18 v. H. auf 399 Mio. € zum 31. Dezember 2011 zu verringern.

Weitgehend erfolglose Imagekampagnen der Berliner Wasserbetriebe
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) führten trotz bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs in den Jahren 2005 bis 2008 Imagekampagnen mit einem Aufwand von insgesamt 4,4 Mio. € durch. Zudem war ihnen bekannt, dass derartige Kampagnen zur Imageverbesserung nicht geeignet waren.

Der Senat hat unabhängig von der rechtlichen und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eingeräumt, dass Imagekampagnen eine negative öffentliche Wahrnehmung der Preispolitik nicht kompensieren können. Er hat zugesagt, dass die BWB ihre kommunikativen Maßnahmen und das hierfür aufgewandte Budget stärker als in der Vergangenheit an den verfolgten Zielen ausrichten werden.

Die BWB haben auf eine Fortführung der Imagekampagnen in dem bis dahin erfolgten Umfang verzichtet.

Im Leistungsbericht 2012 wird darüber hinaus auf ein Thema des Jahresberichts 2011 eingegangen, zu dem bereits ein wichtiger Erfolg zu verzeichnen ist:

Unwirtschaftlicher Serverbetrieb in der Berliner Verwaltung
Der Rechnungshof hatte festgestellt, dass sich bei einem einheitlichen Serverbetrieb in der Berliner Verwaltung innerhalb von acht Jahren Einsparungen gegenüber den Ist-Kosten von bis zu 25 Mio. € erzielen ließen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte es bisher versäumt, hierfür ein Konzept zu entwickeln.

Der Senat strebt als Reaktion auf die Prüfung des Rechnungshofs eine Konsolidierung und Konzentration des Serverbetriebs der Berliner Landesverwaltung bis zum Jahr 2016 an. Hierfür beabsichtigt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Umsetzungs-konzept einschließlich Zeitplan zu erarbeiten. Auch der Koalitionsvereinbarung vom 23. November 2011 ist zu entnehmen, dass die Serverkonsolidierung entsprechend den Feststellungen des Rechnungshofs vorangetrieben werden soll.

Das Abgeordnetenhaus hat die Erwartung geäußert, dass der Senat die Konsolidierung und Konzentration des Serverbetriebs so schnell wie möglich umsetzt und ihm bis zum 31. Dezember 2012 berichtet. Zwischenzeitlich hat als erste Verwaltung das Bezirksamt Mitte mit der Konsolidierung seiner Infrastruktur und der Verlagerung seines IT-Betriebs zum IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) begonnen.

Der Rechnungshof hat mit seiner Prüfung und Berichterstattung den äußerst unwirtschaftlichen Serverbetrieb in der Berliner Verwaltung aufgedeckt und wichtige Hinweise gegeben, die vom Abgeordnetenhaus und Senat aufgegriffen worden sind.

  • Pressemitteilung zum Leistungsbericht 2012

    PDF-Dokument (65.4 kB)

  • Leistungsbericht 2012

    PDF-Dokument (543.0 kB)