Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
und Unterbringung
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 13. August 2026
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Einführung im Land Berlin
Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird ab 13. August 2026 im Land Berlin für alle neu ankommenden Asylsuchenden eingeführt. Sie erhalten künftig keine Bargeldauszahlungen in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) mehr.
Zahlungsmöglichkeiten für Geflüchtete
Die Bezahlkarte, in Berlin SocialCard genannt, ist eine physisch ausgegebene und guthabenbasierte Visa-Debitkarte ohne Kontobindung mit einer virtuellen IBAN. Es gibt keine Postleitzahlbegrenzung, demnach ist die SocialCard im gesamten Bundesgebiet überall dort einsetzbar, wo Visa akzeptiert wird. Die SocialCard wird mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro für Erwachsene und zusätzlich 50 Euro pro Kind in Berlin eingeführt. Diese Beträge können monatlich bar abgehoben werden. Die Bargeld-Obergrenze entfällt für die Leistungsempfangenden automatisch nach 6 Monaten. Grundsätzlich sind auch Online-Käufe möglich.
Einschränkungen für bestimmte Personengruppen
Die SocialCard wird vorerst nicht für Asylleistungsbeziehende, die bereits jetzt Geldleistungen erhalten, nachträglich eingeführt. Sie erhält außerdem niemand, für den/die eine Nutzung nicht barrierefrei möglich wäre (z.B. Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit). Alleinerziehende, Schwangere und andere vulnerable Personengruppen mit Mehrbedarfen erhalten eine einzelfallbezogene Erhöhung des Bargeldlimits.
LFU-Präsident Steffen Weickert: „Mit der Bezahlkarte erfährt das LFU perspektiv mehrere Verwaltungsentlastungen. Bisher sorgten Bargeldauszahlungen für Asylleistungsempfängerinnen und -empfänger für viele Termine und Vorsprachen, wodurch eine starke Belastung für die Sachbearbeitenden entstand.“
Für Rückfragen wenden Sie sich an:
Sascha Langenbach, Pressesprecher Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Tel. 030 90225 – 2008 pressestelle@laf.berlin.de