SocialCard

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur SocialCard.

FAQ

  • Was ist die SocialCard?

    Die SocialCard ist eine Visa Debitkarte. Sie sieht aus und funktioniert wie jede andere Visa Debitkarte und kann entsprechend genutzt werden.

    Sie erhalten bei Ihrer Vorsprache im LFU die SocialCard als Plastikkarte in einem verschlossenen Umschlag. Darin sind auch Ihre PIN und Ihr Autorisierungscode erhalten. Bewahren Sie diese gut auf!

  • Wer bekommt die SocialCard?

    Die SocialCard kommt in Berlin zum Einsatz. Sie wird an neu nach Berlin verteilte, erwachsene asylsuchenden Personen mit Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und in einer Aufnahmeeinrichtung des LFU untergebracht sind ausgegeben.

    Personen, die bereits seit längerem im Leistungsbezug des LFU stehen, erhalten zunächst keine SocialCard.

    Die Nutzung der SocialCard soll möglichst barrierefrei sein. Wenn Sie die Karte aufgrund einer Behinderung nicht nutzen können, wird für Sie eine geeignete Lösung gesucht.

  • Wie und wo kann ich mit der SocialCard bezahlen?

    Die SocialCard kann deutschlandweit in allen Geschäften genutzt werden, die Visa akzeptieren. Eine Nutzung im Ausland ist nicht möglich. Sie erhalten eine persönliche PIN-Nummer, die manchmal in Einzelhandel gebraucht wird.

    Auch im Online-Handel kann deutschlandweit mit der SocialCard bezahlt werden. Sie können auch Überweisungen innerhalb Deutschlands tätigen. Nur Glücksspielangebote sind ausgeschlossen.

    Auch ApplePlay und GooglePay können mit der Karte genutzt werden.
    Ein Lastschriftverfahren steht bei der SocialCard nicht zur Verfügung.

  • Kann ich Geld auf meine SocialCard überweisen?

    Nein, das ist nicht möglich. Nur die zuständige Leistungsbehörde kann Geld auf die Karte überweisen.

  • Wie lange wird die SocialCard genutzt?

    Solange Personen, die eine SocialCard erhalten haben, in einer Aufnahmeeinrichtung des LFU untergebracht sind, werden ihre Leistungen auf die Socialcard überwiesen.

    Bei einem Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Wohnung kann stattdessen ein eigenes Bankkonto für die Auszahlung der Leistungen genutzt werden, sofern ein solches Konto vorhanden ist.

    Voraussetzung hierfür ist, dass dem keine weiteren Gründe, wie z.B. eine Ausreisepflicht, entgegenstehen.

  • Kann ich mit der SocialCard Bargeld abheben?

    Ja. Sie können maximal 50€ pro Monat bar abheben. Bargeld erhalten Sie bei teilnehmenden Supermärkten. Dazu zählen Aldi, Netto, Lidl, Edeka und Drogerien wie DM und Rossmann. Auch an Geldautomaten können Sie Bargeld abheben.

    Bei bestimmten Mehrbedarfen, z.B. bei einer Schwangerschaft oder bei Ausstattung mit Schulbedarf kann die Bargeldgrenze zeitweise erhöht werden. Das wird im Einzelfall geprüft und von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter erläutert.

  • Wie kann ich mein Guthaben verwalten?

    Sie können Ihr Guthaben über das Online-Portal auf www.socialcard.de und über die MySocialCard-App im Blick behalten. Die App können Sie im jeweiligen Store für iOS/Apple oder Android/Google downloaden.

    Dort können Sie ihren Kontostand und Umsätze einsehen und Kontoauszüge herunterladen.

    Zur erstmaligen Registrierung benötigen Sie den Autorisierungscode, den Sie zusammen mit der Plastikkarte in einem Umschlag bei Ihrem Termin im LFU erhalten und die 19-stellige Kartennummer, die sich auf der Vorderseite der Plastikkarte befindet.

  • Hat jemand anderer Einblick in mein Guthaben?

    Nein. Solange Sie Ihre Login-Daten für sich behalten, hat niemand sonst Einblick in Ihr Guthaben. Auch Mitarbeitende des LFU haben keinen Zugriff.

  • Ich habe den Autorisierungscode verloren.

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung und vereinbaren einen Termin im LFU. Es muss ein neuer Autorisierungscode ausgegeben werden.

  • Ich habe meine PIN vergessen.

    Sie können Ihre individuelle PIN entweder in der My SocialCard App einsehen oder im Online-Portal auf www.socialcard.de nach dem Login.

  • Ich habe zu oft die falsche PIN eingegeben. Meine Karte ist gesperrt.

    Sie können Ihre Karte selbst entsperren und sich die korrekte PIN anzeigen lassen. Dazu loggen Sie sich im Online-Portal auf www.socialcard.de ein oder in Ihre My SocialCard App und gehen in das Menü „PIN Verwaltung“.

  • Ich habe mein Passwort oder meinen Benutzernamen vergessen und kann mich nicht mehr im Online-Portal einloggen.

    Gehen Sie auf www.socialcard.de, klicken Sie auf „Passwort vergessen“ oder „Benutzernamen vergessen“ und folgen den nachfolgenden Anweisungen.

  • Ich habe meine Plastikkarte verloren.

    Sperren Sie Ihre Karte bitte sofort. Das geht in der My SocialCard App und im Onlineportal auf www.socialcard.de. Alternativ können Sie auch die Sperrnotrufnummer 116 116 anrufen.

    Wenden Sie sich im Anschluss an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im LFU. Sie erhalten eine neue SocialCard. Ihr Guthaben geht nicht verloren.

  • Ich habe mein Handy, auf dem die Karte hinterlegt war, verloren.

    Bitte sperren Sie Google Pay oder Apple Pay sowie die My SocialApp selbstständig, wenn Sie diese auf Ihrem Smartphone genutzt haben. Hilfe dazu gibt es auf den entsprechenden Seiten von Google und Apple.

    Wenn Sie ein neues Smartphone haben, können Sie Ihre Karte erneut verknüpfen und entsperren.

  • Ich habe eine andere Frage.

    Für allgemeine Fragen zur Nutzung der SocialCard besuchen Sie die Seite www.socialcard.de. Dort finden Sie Informationen, Erklärvideos und Kontaktmöglichkeiten.
    Auch der Sozialdienst in Ihrer Unterkunft hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen gern weiter.
    Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Berlin (LFU)

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